Wohnung wurde nicht gestrichen obwohl laut Mietvertrag "in renoviertem Zustand"

  • Hallo miteinander,

    in meinem Mietvertrag steht, die Wohnung sei in renoviertem Zustand. Bei der Schlüsselübergabe ist mir nicht aufgefallen, dass die Wände (welche 3 Meter hoch sind) teilweise nur bis zu einer bestimmten Höhe gestrichen wurden, da je nach Lichtsituation das nicht richtig sichtbar ist, außer man schaut ganz genau hin. Beim Einzug selber ist dieser Mangel dann aufgefallen. Nicht nur sind die Wände teilweise halb gestrichen, man kann auch in bestimmter Lichtsituation erkennen, dass dort wo Vorhangstangen waren oder etwas Wand abgegangen ist, einfach nur kurz drüber gestrichen wurde. Das neue Weiß hebt sich sehr ab von dem alten.

    Bei der Schlüsselübergabe wurde kein Übergabeprotokoll erstellt (lediglich ein Infoblatt mit Zählerstand für Strom und Gas). In meinem Mietvertrag steht, die Wohnung sei in renoviertem Zustand am Tag der Wohnungsbesichtigung gewesen (also schon vor der Wohnungszusage). Die Wohnung wurde 6 Wochen vor Einzug besichtigt und die Mängel gleich bei Einzug festgestellt. Wegen Umzugsstress und da anfangs nicht alles aufgefallen ist, bin ich erst nach einer Woche dazu gekommen die Vermieterin darüber zu informieren. Sie wird sich die Mängel auch demnächst anschauen.

    Meine Frage: was für Rechte habe ich hier? Schließlich beinhaltet ein renovierter Zustand auch das Streichen der Wände und dies wurde nicht komplett gemäß Vertrag erfüllt. Desweiteren ist in zwei Zimmern ein immenser Zug an den Fenstern, weshalb sehr viel geheizt werden muss.

    Vielen Dank vorab für die Hilfe!

  • Was sagt denn der Vermieter hierzu? Ich würde erst einmal eine Reaktion abwarten.

    Zitat

    in meinem Mietvertrag steht, die Wohnung sei in renoviertem Zustand.

    Ich tue mich mit dem sehr pauschalisierten Begriff des "renovierten Zustandes" immer etwas schwer. Was heißt denn renoviert?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Beachten Sie den letzten Satz. Ob die Beeinträchtigung un- oder erheblich ist, kann hier niemand beurteilen, geschweige den bewerten.

  • poulain,
    suchst Du jetzt einen Schuldigen für Euer sorgloses Verhalten bei Übernahme der Mietsache?
    Wenn es bei undichten Fenstern zieht, hilft Dir der 1€-Shop gerne weiter.

  • Hallo tut mir leid das ich jetzt dieses thema benutze aber ich kann irgendwie kein eigenes thema erstellen obwohl ich angemeldet bin:(
    Brauche mal dringend einen Rat. Wir sind sehr zuverlässige Mieter die miete kommt immer pünktlich und wir kommen auch unseren mieterpflichten immer nach. Doch unsere vermieterin hat wohl irgendwas gegen uns oder ist einfach ein verbitterter mensch.
    Wir haben eine super wohnung gefunden die ab märz frei ist und haben sie gefragt ob wir online einen nachmieter suchen dürfen zum nächstmöglichen termien das wir nich 2 monate die miete doppelt zahlen müssen. also das wir ein paar leute raussuchen und sie dann halt entscheidet wer in frage kommt (wenn ihr keiner passt dann halt nich ). Sie meinte nur das sie das nich möchte und wir in keiner art und weise einfluss auf den neuen mieter haben sollen und das es ja unser problem sei wenn wir so kurzfristig einen neue wohnung mieten. Also da sie uns kein stück entgegenkommen möchte und sie wohl schon einen neuen interessenten gefunden hat will sie die wohnung nun schon besichtigen da die interessentin ja auch ihre jetzige wohnung kündigen muss. Müssen wir sie rein lassen obwol wir noch keine kündigung abgeschickt haben das geht ja bis zum 3 werktag des monats:p. Was noch dazukommt hier fällt ständig die heizung aus und warmwasser .wasser ist ständig nur 30-35 grad heizung fällt ca einmal die woche aus wird zwar meistens sofort behoben braucht aber auch ca 24 stunden bis es wieder 20 grad sind und die anschlüsse sind nicht richtig angeschlossen wenn wir im wohnzimmer anmachen wird ein teil vom kinderzimmer warm und vom bad aber nich das wohnzimmer usw(fussbodenheizung) . Dies haben wir ihr bestimmt auch schon 5 mal gesagt. also kommen wir zur Frage^^ wie läuft das mit der mietmienderung ab brauchen wir zeugen oder wie läuft das?? sorry noch mal das ich kein eigenes thema geöffnet hab ging nich :o. Liebe Grüße

  • Hallo familiek,

    "Hallo tut mir leid das ich jetzt dieses thema benutze aber ich kann irgendwie kein eigenes thema erstellen obwohl ich angemeldet bin:("
    - Macht nix. Wegen eines Softwarefehlers zwischendurch immer mal F5 drücken.

    "Wir haben eine super wohnung gefunden die ab märz frei ist und haben sie gefragt ob wir online einen nachmieter suchen dürfen zum nächstmöglichen termien das wir nich 2 monate die miete doppelt zahlen müssen. also das wir ein paar leute raussuchen und sie dann halt entscheidet wer in frage kommt (wenn ihr keiner passt dann halt nich ). Sie meinte nur das sie das nich möchte und wir in keiner art und weise einfluss auf den neuen mieter haben sollen und das es ja unser problem sei wenn wir so kurzfristig einen neue wohnung mieten. Also da sie uns kein stück entgegenkommen möchte"
    - Ist ihr gutes Recht.

    "und sie wohl schon einen neuen interessenten gefunden hat will sie die wohnung nun schon besichtigen da die interessentin ja auch ihre jetzige wohnung kündigen muss."
    - Ich könnte jetzt mal von Revanche sprechen...

    "Müssen wir sie rein lassen obwol wir noch keine kündigung abgeschickt haben"
    - Klares Nein.

    "das geht ja bis zum 3 werktag des monats:p."
    - Richtig. Bis zum 3. Werktag d.M. zum Ablauf des übenächsten Monats.

    "Was noch dazukommt hier fällt ständig die heizung aus und warmwasser .wasser ist ständig nur 30-35 grad heizung fällt ca einmal die woche aus wird zwar meistens sofort behoben braucht aber auch ca 24 stunden bis es wieder 20 grad sind und die anschlüsse sind nicht richtig angeschlossen wenn wir im wohnzimmer anmachen wird ein teil vom kinderzimmer warm und vom bad aber nich das wohnzimmer usw(fussbodenheizung) ."
    - Das kommt nicht dazu, sondern ist ein anderes Thema. Ich würde der VMn per Einwurfeinschreiben tabellarisch die Mängel aufzählen, seit wann sie ihr bereits bekannt sind, und sie unter Verweis auf § 535 BGB auffordern, sie zeitnah zu beheben, um Mietminderungen zu vermeiden.

  • Zitat

    Sie meinte nur das sie das nich möchte und wir in keiner art und weise einfluss auf den neuen mieter haben sollen und das es ja unser problem sei wenn wir so kurzfristig einen neue wohnung mieten.

    Kündigungsfristen sind da, um eingehalten zu werden. Einen Anspruch auf Nachmieterstellung gibt es nicht, es sein denn im Mietvertrag wurde anderes vereinbart.

    Zitat

    Müssen wir sie rein lassen obwol wir noch keine kündigung abgeschickt haben das geht ja bis zum 3 werktag des monats.

    Erst wenn die Kündigung vorliegt, kann sie Besichtigungen durchführen. Während eines ungekündigten Mietverhältnisses können nur Besichtigungen durchgeführt werden, wenn das Objekt verkauft werden soll.

    Zitat

    Was noch dazukommt hier fällt ständig die heizung aus und warmwasser

    Das hat mit der Kündigung und den Besichtigungen nichts zu tun. Teilt dem Vermieter schriftlich diese Mängel mit und fordert mit Fristsetzung zur Beseitigung auf.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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