Hallo,
Wir haben zum 31.12.2014 unsere Wohnung gekündigt und die Wohnung ist mängelfrei übergeben worden. Über den Wohnzeitraum von April 2011 - Dezember 2014 haben wir keine einzige Nebenkostenabrechnung erhalten. Bei der Wohnungsübergabe sprach unser Vermieter dann vom Einbehalt der Kaution (960 €), da wir wegen geringer Nebenkostenvorauszahlungen von 120 Euro monatlich (was angeblich nicht ausreichte bei 2 Personen) mit einer Nachzahlung rechnen müssten. Die Nebenkostenabrechnung der letzten Jahre würde er uns schicken. Dass er nur noch Forderungen von 2014 geltend machen könnte, verneinte er mit der Aussage, soetwas verjährt definitiv nicht so schnell.
Nun verweigert er uns die Auszahlung der Kaution, die wir für unsere neue Wohnung benötigen. Darf er nun tatsächlich die 6 Monate lang warten, um uns für 2014 die Abrechnung zu schicken? Aus Vormietern der anderen Wohnungen wissen wir, dass er bisher an keinen keine einzige Abrechnung geschickt hat. Wir zweifeln daher auch daran, dass er überhaupt eine Abrechnung schicken wird.
Ganz davon abgesehen möchte er uns ja Forderungen der gesamten Jahre schicken und dies einfach von der Kaution abziehen. Wie können wir da vorgehen?
Wie sollen wir nun vorgehen?
