Beiträge von Ramona1987

    timo_81
    Danke für deine Erfahrungsberichte bezüglich Nebenkostenabrechnungen.
    In meinem Fall kann ich dann ja sogar froh sein, nicht eine einzige Rechnung jemals übermittelt bekommen zu haben. Frühere Mieter der anderen Wohnung hatten mich ,,damals" schon vorgewarnt, dass dieser Vermieter nicht fähig ist, Abrechnungen zu schreiben.
    Mein Anwalt hat dem Vermieter schon im ersten Schreiben angekündigt, dass er mir bei Fristablauf rät, sämtliche Vorauszahlungen zurückzufordern. Er weiß also sogar schon, was bei Nichtreaktion auf ihn zukommt.

    Bezüglich Ausflüchte/Ausreden hinsichtlich Terminen oder Einhaltung von Absprachen scheint dein Vermieter ähnlich wie meiner zu sein. Regelmäßig kam das Argument, er sei im Ausland. Die Wohnungsübergabe konnte nur nach mehrfachen Absagen stattfinden.

    Nachvollziehbar ist das Verhalten für mich kein bisschen. Das Geld meiner Kaution liegt unberührt bei der Bank und erfordert nur eine Unterschrift zur Rückzahlung an mich. Zum Erstellen von Nebenkostenabrechnungen gibt es Menschen, die sich damit auskennen, falls es bei meinem Vermieter nicht der Fall ist. Ich fürchte daher leider auch, dass er etwas zu Verbergen hat. Ggf. liegen keine Unterlagen mehr vor, die er benötigen würde oder was auch immer. Bei Einzug habe ich mir Nebenkostenabrechnungen zeigen lassen, die aber noch vom Vorbesitzer des Hauses waren. Er hatte das Haus dann erst übernommen.

    Zitat

    Zu guter letzt "Ich geb dir jetzt 250€ und die Sache is erledigt". Öhm... ich nehm 1000€ von dir, geb dir aber immerhin 250€ von deinem (also meinem Geld) wieder.


    Auf solche ,,Verhandlungen" kann und würde ich mich garnicht einlassen, da sämtlicher Schriftverkehr über meinen Anwalt läuft und meinerseits kein Kontakt mehr zum Vermieter besteht. Diesen herzustellen war ja leider schon das erste Problem. Man erreicht ihn schlichtweg nicht (mehr). Da ich seit neuem nun auch eine neue Handynummer habe, wird es für ihn auch nach Einschaltung des Anwalts schwierig werden, mich telefonisch für solche Verhandlungen zu kontaktieren. Wahrscheinlicher ist für ihn aber einfach weiterhin auf garnichts zu reagieren.

    Ich werde weiter berichten.

    Naja, zu ,,Nullplan" kommt bei dem Vermieter eben auch noch komplettes Desinteresse an den Belangen der Mieter hinzu. Regelmäßig waren seine Ausreden, er sei im Ausland oder wäre anderweitig verhindert. Welcher Vermieter verschiebt schon die Wohnungsübergabe zweimal. Mit den Abrechnungen muss er sich jetzt beeilen. Traue ihm auch Ausreden zu, dass er keine Adresse hatte. Zu der Kaution hat er bei der Übergabe schon gesagt, er hätte dazu garkeine Unterlagen, die ihm aber laut meiner Bank zugestellt wurden.

    So, war ein kurzer knapper Termin, da die Sachlage erstmal recht klar ist.

    Der Vermieter hat bis zum 15.11. Zeit, sämtliche Nebenkostenabrechnungen nachzuliefern und die Kaution zurückzuzahlen. Falls dies nicht erfolgt, könnte man die Vorauszahlungen zurückfordern. Eine Klage versucht man erstmal zu vermeiden, was aber nicht immer gelingt. Mich selbst kostet es bei dem Streitwert um die 200 Euro. Da der Anwalt aber auch sämtlichen Schriftverkehr übernimmt ist es mir die Sache sogar wert. Der Vermieter wird aufgefordert, alles über den Anwalt zu erledigen. Die Fragen, die ich an den Anwalt gerichtet habe, deckten sich schon zum Großteil mit meinen Infos, die ich bereits hatte. Nun heißt es abwarten.

    Ja das stimmt schon. Habe den Schritt mal gewagt und mir direkt für Freitag nen Termin bei nem Fachanwalt organisiert. Wenn, dann krieg ich ja voraussichtlich zumindest die Kaution wieder und eigentlich kann es ja nur gut ausgehen. Wäre äußerst dumm von mir nun die Hände in den Schoß zu lege und dem Vermieter das Geld zu schenken - das wäre aber so oder so nicht mein Plan.
    Bin mal gespannt was mir der Anwalt so rät, werde Freitag berichten.

    Vielen Dank für eure zahlreichen und informativen Antworten.

    Insbesondere die Tatsache, dass meine Rechte bzgl. des Jahres 2011 noch in diesem Jahr futsch wären hatte ich noch garnicht so im Blick, ich hatte tatsächlich erst vor, mich im Januar an einen Anwalt zu wenden, damit er mir nicht für 2014 Jahr durch einen Hinweis vom Anwalt ne dicke Nachzahlung schickt.

    Der Tipp mit der Anzeige erscheint mir auch nicht als ausreichend, denn mit den Forderungen der Nebenkostenabrechnungen stehe ich dann ja dennoch alleine da. Was die Kaution angeht liegt diese zudem auf einem mit meinem Namen hinterlegten Kautionssparbuch, auf das ich ohne Vermieter keinen Zugriff habe. Die Frage ist dann ja auch, ob dann überhaupt von Diebstahl die Rede ist oder ob ich im Notfall sogar darauf zugreifen kann? Da bräuchte ich sicherlich noch Infos von der Bank..

    Nun werde ich ja vermutlich mit allem im Recht sein, stellt sich mir aber noch die Frage, selbst wenn bei einer Klage der Vermieter die Gerichtskosten trägt - zahle ich trotzdem die Erstberatung und hat auch die im Nachhinein dann der Vermieter zu tragen?

    Kann mir der Vermieter ansonsten noch mit irgendwas quer kommen? z.B. dass wir garkeine Bestätigung unserer Kündigung bekommen haben? Mängelprotokoll besteht natürlich. (Mängelfrei) Habe wirklich gehörigen Respekt vor einem solchen Weg und bisher mit Anwälten nichts am Hut gehabt.. Würdet ihr empfehlen zuvor nochmal Kontakt zum Vermieter aufzunehmen? (würde ich gern drauf verzichten..)

    Hallo,

    ich möchte diesen Beitrag aus gegebenem Anlass bzw. zur Klärung weiterer Fragen nochmal hochholen. Das Jahr neigt sich dem Ende zu und seit meinem Auszug gab es kein Lebenszeichen des Vermieters. Ich würde nun gern auch die letzte Frist zum 31.12.2015 abwarten und von da an den Weg bestreiten, mein Geld zurückzufordern.

    Eine Rechtsschutzversicherung besteht blöderweise nicht mehr, obwohl ich diese fast nur wegen diesem Vermieter damals abgeschlossen habe. Die Beiträge waren mir auf Dauer aber zu hoch und ich dachte mir, man kriegt ja im Notfall auch alles irgendwie friedlich hin.

    Nun würde ich im Januar den Weg zu einem Anwalt wagen. Telefonischer Kontakt zu diesem Vermieter macht 0 Sinn, führte auch früher schon zu keinem Ergebnis.
    Wie würde dies mit den Kosten ablaufen? Ich müsste ja sicherlich in Vorleistung sämtlicher Anwaltskosten treten müssen. Sollte ich das überhaupt wagen, oder bleib ich wohl möglich noch auf den Kosten sitzen? (Oder ist dieser Fall gar so klar, dass ich da überhaupt garkein Risiko eingehe?) Oder würdet ihr lieber die kostengünstigere Variante der Verbraucherzentrale nutzen?

    Es würde mich sehr freuen, wenn jemand bezüglich des weiteren Prozedere helfen kann..

    Hallo,

    Wir haben zum 31.12.2014 unsere Wohnung gekündigt und die Wohnung ist mängelfrei übergeben worden. Über den Wohnzeitraum von April 2011 - Dezember 2014 haben wir keine einzige Nebenkostenabrechnung erhalten. Bei der Wohnungsübergabe sprach unser Vermieter dann vom Einbehalt der Kaution (960 €), da wir wegen geringer Nebenkostenvorauszahlungen von 120 Euro monatlich (was angeblich nicht ausreichte bei 2 Personen) mit einer Nachzahlung rechnen müssten. Die Nebenkostenabrechnung der letzten Jahre würde er uns schicken. Dass er nur noch Forderungen von 2014 geltend machen könnte, verneinte er mit der Aussage, soetwas verjährt definitiv nicht so schnell.

    Nun verweigert er uns die Auszahlung der Kaution, die wir für unsere neue Wohnung benötigen. Darf er nun tatsächlich die 6 Monate lang warten, um uns für 2014 die Abrechnung zu schicken? Aus Vormietern der anderen Wohnungen wissen wir, dass er bisher an keinen keine einzige Abrechnung geschickt hat. Wir zweifeln daher auch daran, dass er überhaupt eine Abrechnung schicken wird.
    Ganz davon abgesehen möchte er uns ja Forderungen der gesamten Jahre schicken und dies einfach von der Kaution abziehen. Wie können wir da vorgehen?

    Wie sollen wir nun vorgehen?

    Hallo,

    ich wohne hier jetzt 2 Jahre in einer Mietwohnung, zahle knapp 120 € Nebenkostenabschläge im Monat und habe nicht einmal eine Nebenkostenabrechnung erhalten. Ich will aber auch nicht drängeln, weil ich hörte, dass Nachforderungen auch verfallen können, wenns zu spät an mich herangetragen wird. Da 120 € für 2 Personen nicht viel sind, rechne ich schon fast mit einer Nachzahlung, weshalb ich auch nicht großartig drängeln möchte. Da ich aber Sorge habe, dass mein Verbrauch so garnicht mit meinen Kosten übereinstimmt, würde ich schon mal gerne wissen, ob es ansatzweise passt. Habe ich nun ein Recht, diese Nebenkostenabrechnungen anzufordern oder würdet ihr mir eher davon abraten?
    Mein Vermieter ist eher so jemand, den das alles nicht wirklich interessiert, kümmert sich nicht wirklich um etwas.

    Was meint ihr?

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