kaputter Schlüssel, Schlossaustausch und Kostenübernahme

  • Hallo,

    ich habe ein Problem bzgl. Austausch des Wohnungsschlosses.

    Im November: 2 Uhr nachts. Schlüssel bricht im Wohnungs-Schloss ab. (ist so Schlüssel der in Wohnungs- und Haustür passt). Übernachte bei Freundin. Nächster Tag: Ich zum Vermieter, Vermieter (Große Gesellschaft mit Kundenbüro) sagt eigenem Schlosser: "Mach Tür auf". Schlosser macht Tür auf und macht Ersatzschloss rein. Richtiges (Sicherheits-)Schloss muss bestellt werden. Vermieter meint: Ich soll zahlen (hatte vorher einen Schlüssel verloren, daher meinen die auch jetzt trotz neuer Sachlage: Ich muss neues Schloss zahlen). Bis Januar passiert nichts. Ich warte. Rechtslage: Vermieter müsste zahlen, weil: Schloss/Schlüssel kaputt = Vermieter muss zahlen. Dann 5.01.: Anruf von der Schlosserfirma, die für den Vermieter die Aufträge macht: "Schloss wird ausgetauscht". Kein Wort von "Ich soll zahlen". Schloss wird ausgetauscht. Ruhe. 2 Wochen später: Vermieterin bedankt sich für Rückgabe der alten Schlüssel vom Ersatzschloss, und sagt "Rechnung für Schloss kommt bald". Häh?

    Frage(n):
    1) Muss ich zahlen, obwohl Schlüsselabbruch rechtlich Sache des Vermieters?
    2) Muss ich zahlen, obwohl die den Auftrag dazu gegeben haben (hätte das ja abgelehnt, wenn ich die mir gesagt hätten, ich zahl das aber).
    3) Spielt der Schlüsselverlust vorher eine Rolle (hier würde ja Haftpflicht greifen)?

    Urteile, Erfahrungen und rechtlich fundierte Meinungen: Alles zählt, vielen Dank

  • Hallo,

    wie kommst du denn darauf, dass ein abgebrochener Schlüssel Vermietersache ist?

    Das würde nur dann gelten, wenn es sich um ein alterschwaches oder extrem schwergängiges Schloss gehandelt hätte. Bei Mieterverschulden ist der Mieter schadenersatzpflichtig.

    Gruss
    H H

    Wenn ich höre, dass der Schaden 2 Uhr Nachts entstanden, mache ich mir meine Gedanken.

  • Braunbärberlin:

    "Schlüssel bricht im Wohnungs-Schloss ab."
    - Also von Dir abgebrochen?

    "Vermieter (Große Gesellschaft mit Kundenbüro) sagt eigenem Schlosser: "Mach Tür auf". Schlosser macht Tür auf und macht Ersatzschloss rein."
    - VM hat praktisch in Deinem Auftrag gehandelt, da Du Dich hilfesuchend an ihn gewandt hattest.

    "Richtiges (Sicherheits-)Schloss muss bestellt werden. Vermieter meint: Ich soll zahlen (hatte vorher einen Schlüssel verloren, daher meinen die auch jetzt trotz neuer Sachlage: Ich muss neues Schloss zahlen)."
    - Völlig korrekt.

    "Rechtslage: Vermieter müsste zahlen, weil: Schloss/Schlüssel kaputt = Vermieter muss zahlen."
    - Welche Quelle, Richter oder Rechtsanwalt?

    "Anruf von der Schlosserfirma, die für den Vermieter die Aufträge macht: "Schloss wird ausgetauscht". Kein Wort von "Ich soll zahlen"."
    - Richtig. Schlosserfirma wird mit ihrem Auftraggeber abrechnen.

    "Schloss wird ausgetauscht. Ruhe. 2 Wochen später: Vermieterin bedankt sich für Rückgabe der alten Schlüssel vom Ersatzschloss, und sagt "Rechnung für Schloss kommt bald". Häh?"
    - Nix häh, sondern völlig korrekt.

    "Muss ich zahlen, obwohl Schlüsselabbruch rechtlich Sache des Vermieters?"
    - Ach, hat der VM den Schlüssel abgebrochen...?

    "Muss ich zahlen, obwohl die den Auftrag dazu gegeben haben"
    - VM hat praktisch in Deinem Auftrag gehandelt, da Du Dich hilfesuchend an ihn gewandt hattest.

    "Spielt der Schlüsselverlust vorher eine Rolle (hier würde ja Haftpflicht greifen)?"
    - Frag' die Haftpflichversicherung.

  • So zu den Aussagen "Schlüsselabbruch > Vermieter haftet" > Schlüssel defekt, wer haftet

    Recht eindeutig. Ich breche den Schlüssel ja nicht 2 Uhr nachts aus Langeweile ab. Ich kam vom Schichtdienst und wollte wie jeden Tag nach Hause. Nix Gewalt. Schlüssel und Schloss waren in einem Zustand, den ich nicht zu vertreten habe. Das war auch gar nicht meine Frage.

    In meinem Auftrag hat er ja eben nicht gehandelt, weil ER den Schlosser beauftragt hat. Wenn ich Schuld sein soll, dann wäre es ja meine Sache, wann ich das machen lasse.

    Ich wende mich ja nicht an den Vermieter, wenn ich sowieso alles selbst bezahlen müsste, was nicht der Fall sein dürfte.

    Wollte nur mal ein paar Meinungen dazu. Ich habe den Vermieter jedenfalls nie damit beauftragt. Das ist der Punkt. Schuldfrage (VM oder M) ist ja erstmal auch zweitrangig, obgleich eindeutig (siehe Link.)


  • Frage(n):
    1) Muss ich zahlen, obwohl Schlüsselabbruch rechtlich Sache des Vermieters?

    Nein, da bist du auf dem Holzweg, einfach zu erklären, wer hat die Aufsichtspflicht über den Schlüssel zur Mietsache und ist für dessen schonenden Gebrauch verpflichtet, richtig der Mieter und wenn dieser den Schlüssel abbricht, dann hat er diesen zu ersetzten!

    Zitat

    2) Muss ich zahlen, obwohl die den Auftrag dazu gegeben haben (hätte das ja abgelehnt, wenn ich die mir gesagt hätten, ich zahl das aber).

    Ja klar, dann würdest also heute noch vor der Türe stehen oder was will man damit sagen?

    Zitat

    3) Spielt der Schlüsselverlust vorher eine Rolle (hier würde ja Haftpflicht greifen)?

    Unter Umständen würde hier die Haftpflicht einspringen, Voraussetzung ist, dass man das auch dem Haftpflichtversicherer meldet, zumindest der Schlüsselverlusst sollte mitversichert sein!

    Zitat

    Urteile, Erfahrungen und rechtlich fundierte Meinungen: Alles zählt, vielen Dank

    Fundiert ist nicht was man gerne lesen möchte, fundiert ist das was zählt!

    Gruß

    BHShuber

  • Nein, da bist du auf dem Holzweg, einfach zu erklären, wer hat die Aufsichtspflicht über den Schlüssel zur Mietsache und ist für dessen schonenden Gebrauch verpflichtet, richtig der Mieter und wenn dieser den Schlüssel abbricht, dann hat er diesen zu ersetzten!

    >>> Siehe Link. Die Aufsichtspflicht ist doch hier völlig irrelevant. Schloss = Schaden. Schlossschaden > Schlüsselabbruch ist Sache des Vermieters. So die Rechtssprechung. Ausnahme: Ich mache das mit Absicht, weil ich ein Wahnsinniger bin, der nachts um zwei nichts besseres zu tun.

    Ja klar, dann würdest also heute noch vor der Türe stehen oder was will man damit sagen?

    >>> Es geht um das Schloss. Das Öffnen des Schlosses ist nicht Gegenstand der Frage. Warum auch. Die haben den auch beauftragt, wie gesagt: Rechtssprechung und so.

    Gut, ich sehe schon, da muss ich wohl noch weitere Infos einholen. Dennoch vielen Dank für die Beiträge! (Behauptungen generell gerne mit Quellen belegen. Nur Fakten zählen, keine Aussagen aus dem Bauch heraus. Deswegen frage ich, um nicht fantasieren zu müssen.)

  • Nein, da bist du auf dem Holzweg, einfach zu erklären, wer hat die Aufsichtspflicht über den Schlüssel zur Mietsache und ist für dessen schonenden Gebrauch verpflichtet, richtig der Mieter und wenn dieser den Schlüssel abbricht, dann hat er diesen zu ersetzten!

    >>> Siehe Link. Die Aufsichtspflicht ist doch hier völlig irrelevant. Schloss = Schaden. Schlossschaden > Schlüsselabbruch ist Sache des Vermieters. So die Rechtssprechung. Ausnahme: Ich mache das mit Absicht, weil ich ein Wahnsinniger bin, der nachts um zwei nichts besseres zu tun.

    Ja klar, dann würdest also heute noch vor der Türe stehen oder was will man damit sagen?

    >>> Es geht um das Schloss. Das Öffnen des Schlosses ist nicht Gegenstand der Frage. Warum auch. Die haben den auch beauftragt, wie gesagt: Rechtssprechung und so.

    Gut, ich sehe schon, da muss ich wohl noch weitere Infos einholen. Dennoch vielen Dank für die Beiträge! (Behauptungen generell gerne mit Quellen belegen. Nur Fakten zählen, keine Aussagen aus dem Bauch heraus. Deswegen frage ich, um nicht fantasieren zu müssen.)

    Hallo,

    ja wenn man die eigenen verlinkten Sachverhalte selber nicht gelesen oder versteht, das kann einem keiner helfen.

    Dies gilt nur, wenn das Schloss defekt war und aufgrund dessen der Schlüssel abgebrochen ist, nachdenken dann rumkeifen!

    Der fahrlässige Umgang mit den Schlüsseln ist wohl aufgrund des vorher verlorenen Schlüssels durchaus nachvollziehbar, insbesondere, wenn es sich um einen erneuten Austausch des Schlosses durch einen vorher bereits verlorenen Schlüssel.

    Gruß

    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (15. Januar 2015 um 16:00)

  • Hallo,

    ja wenn man die eigenen verlinkten Sachverhalte selber nicht gelesen oder versteht, das kann einem keiner helfen.

    Dies gilt nur, wenn das Schloss defekt war und aufgrund dessen der Schlüssel abgebrochen ist, nachdenken dann rumkeifen!

    Der fahrlässige Umgang mit den Schlüsseln ist wohl aufgrund des vorher verlorenen Schlüssels durchaus nachvollziehbar, insbesondere, wenn es sich um einen erneuten Austausch des Schlosses durch einen vorher bereits verlorenen Schlüssel.

    Gruß

    BHShuber

    Ähm. Ja. Also ich habe es verstanden. Weil: Das Schloß war ja defekt. Das ist ja der Punkt. Schlüssel kaputt,erst dadurch. Nicht umgekehrt.

    Fahrlässig, ja, aber das ist ja genau der Punkt. Fahrlässigkeit (die unterstellte) und Vermieterverschulden, das ist die Frage. Aber wenn hier nur rumgetrollt wird, dann spart man sich doch besser die Antworten. Und erneut wird nichts ausgetauscht. Davon war niemals die Rede. Es geht um ein Schloss. Punkt.

  • Aber wenn hier nur rumgetrollt wird, dann spart man sich doch besser die Antworten.
    Es geht um ein Schloss. Punkt.


    Bei einem Rechtsanwalt kannste weiterhin kostenpflichtig herumtrollen. Die verdienen sich an uneinsichtigen Zeitgenossen dumm und dusselig.:p
    PS: Es geht hier nicht um ein Schloss, sondern um einen Schliesszylinder...:cool:

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (15. Januar 2015 um 18:33)

  • Ähm. Ja. Also ich habe es verstanden. Weil: Das Schloß war ja defekt. Das ist ja der Punkt. Schlüssel kaputt,erst dadurch. Nicht umgekehrt.

    Fahrlässig, ja, aber das ist ja genau der Punkt. Fahrlässigkeit (die unterstellte) und Vermieterverschulden, das ist die Frage. Aber wenn hier nur rumgetrollt wird, dann spart man sich doch besser die Antworten. Und erneut wird nichts ausgetauscht. Davon war niemals die Rede. Es geht um ein Schloss. Punkt.

    Hallo,

    du drehst und wendest es wie es dir in deinem subjektiven Empfinden gerade in den Kram passt oder?

    In keinem Wort wurde ausgesagt, dass das Schloss, bzw. Schließzylinder defekt war bevor der Schlüssel abgebrochen wurde.

    Na wenn denn die Angelegenheit für dich so klar ist, frage ich warum man dann hier noch rumjammert oder ist dir einfach nur langweilig!

    Gruß

    BHShuber

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