Beiträge von Braunbärberlin

    Hallo,

    ja wenn man die eigenen verlinkten Sachverhalte selber nicht gelesen oder versteht, das kann einem keiner helfen.

    Dies gilt nur, wenn das Schloss defekt war und aufgrund dessen der Schlüssel abgebrochen ist, nachdenken dann rumkeifen!

    Der fahrlässige Umgang mit den Schlüsseln ist wohl aufgrund des vorher verlorenen Schlüssels durchaus nachvollziehbar, insbesondere, wenn es sich um einen erneuten Austausch des Schlosses durch einen vorher bereits verlorenen Schlüssel.

    Gruß

    BHShuber

    Ähm. Ja. Also ich habe es verstanden. Weil: Das Schloß war ja defekt. Das ist ja der Punkt. Schlüssel kaputt,erst dadurch. Nicht umgekehrt.

    Fahrlässig, ja, aber das ist ja genau der Punkt. Fahrlässigkeit (die unterstellte) und Vermieterverschulden, das ist die Frage. Aber wenn hier nur rumgetrollt wird, dann spart man sich doch besser die Antworten. Und erneut wird nichts ausgetauscht. Davon war niemals die Rede. Es geht um ein Schloss. Punkt.

    Nein, da bist du auf dem Holzweg, einfach zu erklären, wer hat die Aufsichtspflicht über den Schlüssel zur Mietsache und ist für dessen schonenden Gebrauch verpflichtet, richtig der Mieter und wenn dieser den Schlüssel abbricht, dann hat er diesen zu ersetzten!

    >>> Siehe Link. Die Aufsichtspflicht ist doch hier völlig irrelevant. Schloss = Schaden. Schlossschaden > Schlüsselabbruch ist Sache des Vermieters. So die Rechtssprechung. Ausnahme: Ich mache das mit Absicht, weil ich ein Wahnsinniger bin, der nachts um zwei nichts besseres zu tun.

    Ja klar, dann würdest also heute noch vor der Türe stehen oder was will man damit sagen?

    >>> Es geht um das Schloss. Das Öffnen des Schlosses ist nicht Gegenstand der Frage. Warum auch. Die haben den auch beauftragt, wie gesagt: Rechtssprechung und so.

    Gut, ich sehe schon, da muss ich wohl noch weitere Infos einholen. Dennoch vielen Dank für die Beiträge! (Behauptungen generell gerne mit Quellen belegen. Nur Fakten zählen, keine Aussagen aus dem Bauch heraus. Deswegen frage ich, um nicht fantasieren zu müssen.)

    So zu den Aussagen "Schlüsselabbruch > Vermieter haftet" > Schlüssel defekt, wer haftet

    Recht eindeutig. Ich breche den Schlüssel ja nicht 2 Uhr nachts aus Langeweile ab. Ich kam vom Schichtdienst und wollte wie jeden Tag nach Hause. Nix Gewalt. Schlüssel und Schloss waren in einem Zustand, den ich nicht zu vertreten habe. Das war auch gar nicht meine Frage.

    In meinem Auftrag hat er ja eben nicht gehandelt, weil ER den Schlosser beauftragt hat. Wenn ich Schuld sein soll, dann wäre es ja meine Sache, wann ich das machen lasse.

    Ich wende mich ja nicht an den Vermieter, wenn ich sowieso alles selbst bezahlen müsste, was nicht der Fall sein dürfte.

    Wollte nur mal ein paar Meinungen dazu. Ich habe den Vermieter jedenfalls nie damit beauftragt. Das ist der Punkt. Schuldfrage (VM oder M) ist ja erstmal auch zweitrangig, obgleich eindeutig (siehe Link.)

    Hallo,

    ich habe ein Problem bzgl. Austausch des Wohnungsschlosses.

    Im November: 2 Uhr nachts. Schlüssel bricht im Wohnungs-Schloss ab. (ist so Schlüssel der in Wohnungs- und Haustür passt). Übernachte bei Freundin. Nächster Tag: Ich zum Vermieter, Vermieter (Große Gesellschaft mit Kundenbüro) sagt eigenem Schlosser: "Mach Tür auf". Schlosser macht Tür auf und macht Ersatzschloss rein. Richtiges (Sicherheits-)Schloss muss bestellt werden. Vermieter meint: Ich soll zahlen (hatte vorher einen Schlüssel verloren, daher meinen die auch jetzt trotz neuer Sachlage: Ich muss neues Schloss zahlen). Bis Januar passiert nichts. Ich warte. Rechtslage: Vermieter müsste zahlen, weil: Schloss/Schlüssel kaputt = Vermieter muss zahlen. Dann 5.01.: Anruf von der Schlosserfirma, die für den Vermieter die Aufträge macht: "Schloss wird ausgetauscht". Kein Wort von "Ich soll zahlen". Schloss wird ausgetauscht. Ruhe. 2 Wochen später: Vermieterin bedankt sich für Rückgabe der alten Schlüssel vom Ersatzschloss, und sagt "Rechnung für Schloss kommt bald". Häh?

    Frage(n):
    1) Muss ich zahlen, obwohl Schlüsselabbruch rechtlich Sache des Vermieters?
    2) Muss ich zahlen, obwohl die den Auftrag dazu gegeben haben (hätte das ja abgelehnt, wenn ich die mir gesagt hätten, ich zahl das aber).
    3) Spielt der Schlüsselverlust vorher eine Rolle (hier würde ja Haftpflicht greifen)?

    Urteile, Erfahrungen und rechtlich fundierte Meinungen: Alles zählt, vielen Dank

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