Hallo,
ja wenn man die eigenen verlinkten Sachverhalte selber nicht gelesen oder versteht, das kann einem keiner helfen.
Dies gilt nur, wenn das Schloss defekt war und aufgrund dessen der Schlüssel abgebrochen ist, nachdenken dann rumkeifen!
Der fahrlässige Umgang mit den Schlüsseln ist wohl aufgrund des vorher verlorenen Schlüssels durchaus nachvollziehbar, insbesondere, wenn es sich um einen erneuten Austausch des Schlosses durch einen vorher bereits verlorenen Schlüssel.
Gruß
BHShuber
Ähm. Ja. Also ich habe es verstanden. Weil: Das Schloß war ja defekt. Das ist ja der Punkt. Schlüssel kaputt,erst dadurch. Nicht umgekehrt.
Fahrlässig, ja, aber das ist ja genau der Punkt. Fahrlässigkeit (die unterstellte) und Vermieterverschulden, das ist die Frage. Aber wenn hier nur rumgetrollt wird, dann spart man sich doch besser die Antworten. Und erneut wird nichts ausgetauscht. Davon war niemals die Rede. Es geht um ein Schloss. Punkt.