Hallo,
ich habe ein Problem bzgl. Austausch des Wohnungsschlosses.
Im November: 2 Uhr nachts. Schlüssel bricht im Wohnungs-Schloss ab. (ist so Schlüssel der in Wohnungs- und Haustür passt). Übernachte bei Freundin. Nächster Tag: Ich zum Vermieter, Vermieter (Große Gesellschaft mit Kundenbüro) sagt eigenem Schlosser: "Mach Tür auf". Schlosser macht Tür auf und macht Ersatzschloss rein. Richtiges (Sicherheits-)Schloss muss bestellt werden. Vermieter meint: Ich soll zahlen (hatte vorher einen Schlüssel verloren, daher meinen die auch jetzt trotz neuer Sachlage: Ich muss neues Schloss zahlen). Bis Januar passiert nichts. Ich warte. Rechtslage: Vermieter müsste zahlen, weil: Schloss/Schlüssel kaputt = Vermieter muss zahlen. Dann 5.01.: Anruf von der Schlosserfirma, die für den Vermieter die Aufträge macht: "Schloss wird ausgetauscht". Kein Wort von "Ich soll zahlen". Schloss wird ausgetauscht. Ruhe. 2 Wochen später: Vermieterin bedankt sich für Rückgabe der alten Schlüssel vom Ersatzschloss, und sagt "Rechnung für Schloss kommt bald". Häh?
Frage(n):
1) Muss ich zahlen, obwohl Schlüsselabbruch rechtlich Sache des Vermieters?
2) Muss ich zahlen, obwohl die den Auftrag dazu gegeben haben (hätte das ja abgelehnt, wenn ich die mir gesagt hätten, ich zahl das aber).
3) Spielt der Schlüsselverlust vorher eine Rolle (hier würde ja Haftpflicht greifen)?
Urteile, Erfahrungen und rechtlich fundierte Meinungen: Alles zählt, vielen Dank