Werterhöhende Merkmal geltend machen

  • Hallo

    habe von meiner Hausverwaltung 10/2014 eine Mieterhöhung zum 01/2015 bekommen angelehnt an den Radebeuler Mietspiegel.
    Die Hausverwaltung macht einige Wohnwerterhöhende Merkmale geltend ohne Aufzählung der Wohnwertmindernden Merkmale die ja vorhanden sind.

    Meine Frage ist ob Sie diese Wohnwerterh. Merkmale geltend machen darf obwohl diese bereits bei meinem Einzug 2008 schon vorhanden waren?

    Müssen in der Mieterhöhung auch wohnwertmindernde Merkmale aufgezählt werden?

    Danke schonmal im Vorraus

    sturmi82

  • habe von meiner Hausverwaltung 10/2014 eine Mieterhöhung zum 01/2015 bekommen angelehnt an den Radebeuler Mietspiegel.
    Die Hausverwaltung macht einige Wohnwerterhöhende Merkmale geltend ohne Aufzählung der Wohnwertmindernden Merkmale die ja vorhanden sind.
    Meine Frage ist ob Sie diese Wohnwerterh. Merkmale geltend machen darf obwohl diese bereits bei meinem Einzug 2008 schon vorhanden waren?


    Hast Du die wohnwertmindernden Fakten bei der Ablehnung dem VM mitgeteilt, und wie war die Antwort?

  • Hast Du die wohnwertmindernden Fakten bei der Ablehnung dem VM mitgeteilt, und wie war die Antwort?


    Ja es ging um z.b.
    -die direkte Lage an der Straße
    -Mietobjekt befindet sich in einem gewerbegebiet dadurch erhöhte geräusche und gerüche
    -und eine sehr stark befahrene Straße durch neubau einer neuen brücke 2012.
    -fußläufigkeit aller alltäglichen einrichtung
    -kein Gemeinschaftsraum vorhanden (Trockenraum, Fahrradabstellraum etc.)

    drei fakten wurden im Antwortschreiben der hausverwaltung abgewiesen mit der begründen
    -Fenster mit Doppelverglasung dadurch keine lärmbelästigung uund gerüche
    -alle einrichtungen befänden sich in der nachbarschaft der Immobilie
    Klar alles nur mit Auto zu erreichen
    -man könne keinen abzug bezüglich des fehlenden Gemeinschaftsraum vornehmen da das Mietobjekt über einen Keller verfügt

    Jetzt weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr weiter...

  • Zitat

    Merkmale geltend machen darf obwohl diese bereits bei meinem Einzug 2008 schon vorhanden waren?


    Ja klar! Bei deinem Einzug hatte die Wohnung ja auch eine bestimmte Größe und wird als Merkmal weiterhin Bestand haben.

    Zitat

    Müssen in der Mieterhöhung auch wohnwertmindernde Merkmale aufgezählt werden?

    Nö, natürlich nicht!

  • Nö, natürlich nicht!


    wieso nicht???? Die erhöhenden Merkmale werden doch auch aufgezählt!

    Und wenn mindernde Merkmale vorhanden sind müssten diese doch auch aufgezählt werden.

    Berichtige mich wenn ich falsch liege aber

    Nö, natürlich nicht!

    ist für mich kein argument

  • Nur so zum besseren Verstehen. Wenn du dich um eine neue Stelle bewirbst schreibst du doch auch nicht, dass du gerne verschläfst und ab und an einen draufmachst, oder doch?

    Wenn du mit dem Mieterhöhungsbegehren nicht einverstanden bist, weil deiner Meinung nach der Mietspiegel falsch interpretiert wird, dann lehne dieses Begehren ab und ein Gericht wird sich mit der Sache befassen.

  • Ausgangspunkt ist der Zeitpunkt der Anmietung.
    Wenn zwischenzeitlich der Mietspiegel ein höheres Niveau erreicht hat, kann die Miete entsprechedn angepasst werden. Dabei muß noch nicht mal eine Werterhöhung stattfinden.
    Es sind auch noch andere Faktoren, welche eine Anhebung der Miete rechtfertigen. Z.B. gestiegene Reparaturkosten

    Näheres kann ich nicht beurteilen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (11. Januar 2015 um 19:56)

  • Ausgangspunkt ist der Zeitpunkt der Anmietung.
    Wenn zwischenzeitlich der Mietspiegel ein höheres Niveau erreicht hat, kann die Miete entsprechedn angepasst werden. Dabei muß noch nicht mal eine Werterhöhung stattfinden.
    Es sind auch noch andere Faktoren, welche eine Anhebung der Miete rechtfertigen. Z.B. gestiegene Reparaturkosten

    Näheres kann ich nicht beurteilen.

    okay bitte nur zu meinem Verständnis. Hab wie gesagt in sachen mietrecht nicht unbedingt den plan.

    Aber wieso z.b. das erhöhende Merkmal BALKON im Jahr 2015 geltend machen wenn dieser beim Einzug 2008 schon vorhanden war. Ist mir ein Rätsel?
    Ein Autokonzern kommt doch auch nicht 7 Jahre nach dem Kauf eines Neuwagens und verlangt mehr Geld wegen dem verbauten Radios!?

  • Zitat

    wenn dieser beim Einzug 2008 schon vorhanden war.


    O Herr, lass Hirn regnen, besonders in Radebeul!

    Auch in 2008 hat das Vorhandensein eines Balkons zu einer höheren Miete beigetragen. Und bitte, lese mal die ganzen Informationen zum Mietspiegel der Stadt Radebeul. Vielleicht führt es ja dazu, dass du etwas Plan kriegst. Obwohl ich meine Zweifel habe.

  • sturmi82,
    hier können wir nicht abwägen, inwiefern die Argumente und Gegenargumente stichhaltig sind, von der rechtlichen Seite mal ganz abgesehen. Du musst selbst beurteilen, wie erfolgversprechend unter Beachtung der Kosten ein Rechtsstreit für Euch sein könnte.

  • Zitat

    Müssen in der Mieterhöhung auch wohnwertmindernde Merkmale aufgezählt werden?
    Nö, natürlich nicht!


    Falsch, denn wenn man sich den MS anschaut müssen die wohnwerterhöhenden den wohnwertmindernden Merkmalen entgegengestellt werden.
    Erst wenn die wohnwerterhöhenden Merkmale die wohnwertmindernden MMs übersteigen, wirkt sich das positiv auf die Miete aus, und umgekehrt genauso.

  • Falsch,

    Nö, du liegst falsch! Der Vermieter kann und wird die positiven Seiten der Wohnung betonen und dann seiner Meinung nach in den Mietspiegel einordnen. Der Mieter hat doch die Möglichkeit der Prüfung und kann die negativen Dinge vorbringen, bzw. das Mieterhöhungsbegehren ablehnen.

  • Bevor hier wieder alles aus dem Ruder läuft:

    § 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

    Beachten Sie insbesondere die Punkte 1 - 3. Nur das zählt.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (12. Januar 2015 um 07:26)

  • Zitat

    Der Vermieter kann und wird die positiven Seiten der Wohnung betonen und dann seiner Meinung nach in den Mietspiegel einordnen. Der Mieter hat doch die Möglichkeit der Prüfung und kann die negativen Dinge vorbringen, bzw. das Mieterhöhungsbegehren ablehnen.


    Und was hat der Vermieter davon, wenn er die Wohnung nur anhand positiver Merkmale in die völlig falsche Spanne einordnet? Nichts!

  • Und was hat der Vermieter davon, wenn er die Wohnung nur anhand positiver Merkmale in die völlig falsche Spanne einordnet? Nichts!


    Wieder nicht richtig zu Ende gedacht! Der Vermieter dürfte erstens eine andere Sicht der Dinge haben und zweitens wird er denken, dass der Mieter sich nicht meldet.

    Nur so am Rande: Mein Wissen um diese Dinge ist nicht Theorie sondern knallharte Praxis. Und noch eins draufgesetzt. Warum werden so viele sachlich und inhaltlich falsche Betriebskostenabrechnungen erstellt? Weil bei vielen der VM hofft, damit durch zu kommen und nur von aufmerksamen Mietern (die sich z.T. in Foren schlau machen) gebremst wird.

  • Zitat

    Der Vermieter dürfte erstens eine andere Sicht der Dinge haben und zweitens wird er denken, dass der Mieter sich nicht meldet.


    Natürlich kann der Vermieter eine andere Sicht der Dinge haben. Nur ist gerade der MS von Radebeul recht präzise. Und der Vermieter kann sich kein Fenster in ein Bad denken, wo kein Fenster ist etc.

    Zitat

    Mein Wissen um diese Dinge ist nicht Theorie sondern knallharte Praxis.


    Meins auch, nur hab ich als Vermieter nichts davon, wenn ich meine Mieter vera......
    Das gibt nur böses Blut und meine erwünschte Mieterhöhung bekomme ich erst ein paar Monate später.

  • ..., nur hab ich als Vermieter nichts davon, wenn ich meine Mieter vera......


    Du vielleicht nicht, weil Du wohl Deine Mieter vernünftig behandelst. Dem Schwimmer stimme ich vollinhaltlich zu; die Praxis hier bestätigt doch schliesslich seine und auch meine (und auch Deine!!!) Befürchtungen.

  • Liegt denn ein Wohnwertmindernder Punkt vor wenn kein Gemeinschaftsraum (Fahrrad-,Kinderwagen- und Trockenraum) vorhanden ist dafür aber ein Keller?

    Einmal editiert, zuletzt von sturmi82 (12. Januar 2015 um 14:01)

  • Liegt denn ein Wohnwertmindernder Punkt vor wenn kein Gemeinschaftsraum (Fahrrad-,Kinderwagen- und Trockenraum) vorhanden ist dafür aber ein Keller?


    Das musst du im Mietspiegel nachlesen, dort dürfte aufgeführt sein, was Sache ist. Fakt jedenfalls ist, dass du dich selbst bemühen musst, weil ich zu faul bin, dir aus dem Mietspiegel für Radebeul vorzulesen.

  • sollst du doch auch nicht:)

    folgendes entnehme ich dem MS: es liegt ein mindernder punkt vor wenn kein Zubehörraum (bspw. Keller, Boden bzw. Schuppen) ODER Gemeinschaftsraum fehlt

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