Da meine Hausverwaltung folgendes schreibt.
Man kann keinen Abzug bzgl. des fehlenden Gemeinschaftsraumes vornehmen, da die von Ihnen angemietete Wohnung über einen Kellerabstellraum verfügt (Zubehörraum)
Deswegen frag ich
Da meine Hausverwaltung folgendes schreibt.
Man kann keinen Abzug bzgl. des fehlenden Gemeinschaftsraumes vornehmen, da die von Ihnen angemietete Wohnung über einen Kellerabstellraum verfügt (Zubehörraum)
Deswegen frag ich
sollst du doch auch nicht:)
folgendes entnehme ich dem MS: es liegt ein mindernder punkt vor wenn kein Zubehörraum (bspw. Keller, Boden bzw. Schuppen) ODER Gemeinschaftsraum fehlt
Liegt denn ein Wohnwertmindernder Punkt vor wenn kein Gemeinschaftsraum (Fahrrad-,Kinderwagen- und Trockenraum) vorhanden ist dafür aber ein Keller?
Ausgangspunkt ist der Zeitpunkt der Anmietung.
Wenn zwischenzeitlich der Mietspiegel ein höheres Niveau erreicht hat, kann die Miete entsprechedn angepasst werden. Dabei muß noch nicht mal eine Werterhöhung stattfinden.
Es sind auch noch andere Faktoren, welche eine Anhebung der Miete rechtfertigen. Z.B. gestiegene Reparaturkosten
Näheres kann ich nicht beurteilen.
okay bitte nur zu meinem Verständnis. Hab wie gesagt in sachen mietrecht nicht unbedingt den plan.
Aber wieso z.b. das erhöhende Merkmal BALKON im Jahr 2015 geltend machen wenn dieser beim Einzug 2008 schon vorhanden war. Ist mir ein Rätsel?
Ein Autokonzern kommt doch auch nicht 7 Jahre nach dem Kauf eines Neuwagens und verlangt mehr Geld wegen dem verbauten Radios!?
Nö, natürlich nicht!
wieso nicht???? Die erhöhenden Merkmale werden doch auch aufgezählt!
Und wenn mindernde Merkmale vorhanden sind müssten diese doch auch aufgezählt werden.
Berichtige mich wenn ich falsch liege aber
Nö, natürlich nicht!
ist für mich kein argument
Hast Du die wohnwertmindernden Fakten bei der Ablehnung dem VM mitgeteilt, und wie war die Antwort?
Ja es ging um z.b.
-die direkte Lage an der Straße
-Mietobjekt befindet sich in einem gewerbegebiet dadurch erhöhte geräusche und gerüche
-und eine sehr stark befahrene Straße durch neubau einer neuen brücke 2012.
-fußläufigkeit aller alltäglichen einrichtung
-kein Gemeinschaftsraum vorhanden (Trockenraum, Fahrradabstellraum etc.)
drei fakten wurden im Antwortschreiben der hausverwaltung abgewiesen mit der begründen
-Fenster mit Doppelverglasung dadurch keine lärmbelästigung uund gerüche
-alle einrichtungen befänden sich in der nachbarschaft der Immobilie
Klar alles nur mit Auto zu erreichen
-man könne keinen abzug bezüglich des fehlenden Gemeinschaftsraum vornehmen da das Mietobjekt über einen Keller verfügt
Jetzt weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr weiter...
Hallo
habe von meiner Hausverwaltung 10/2014 eine Mieterhöhung zum 01/2015 bekommen angelehnt an den Radebeuler Mietspiegel.
Die Hausverwaltung macht einige Wohnwerterhöhende Merkmale geltend ohne Aufzählung der Wohnwertmindernden Merkmale die ja vorhanden sind.
Meine Frage ist ob Sie diese Wohnwerterh. Merkmale geltend machen darf obwohl diese bereits bei meinem Einzug 2008 schon vorhanden waren?
Müssen in der Mieterhöhung auch wohnwertmindernde Merkmale aufgezählt werden?
Danke schonmal im Vorraus
sturmi82
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