Hallo
habe von meiner Hausverwaltung 10/2014 eine Mieterhöhung zum 01/2015 bekommen angelehnt an den Radebeuler Mietspiegel.
Die Hausverwaltung macht einige Wohnwerterhöhende Merkmale geltend ohne Aufzählung der Wohnwertmindernden Merkmale die ja vorhanden sind.
Meine Frage ist ob Sie diese Wohnwerterh. Merkmale geltend machen darf obwohl diese bereits bei meinem Einzug 2008 schon vorhanden waren?
Müssen in der Mieterhöhung auch wohnwertmindernde Merkmale aufgezählt werden?
Danke schonmal im Vorraus
sturmi82