Härtefall? Wärmedämmung + Balkonanbau

  • Hallo,

    unser Vermieter (Einzelperson, keine Genossenschaft) hat uns zum Ende letzten Jahres angekündigt, dass an unserem Gebäude von April bis Juli Modernisierungsmaßnahmen stattfinden sollen - zum einen wird eine Wärmedämmverbundfassade angebracht, zum anderen werden alle Wohnungen einen Balkon durch Rahmenkonstruktion aus Aluminiumprofilen auf der Gebäuderückseite erhalten. Außerdem soll auch das Dachgeschoss für weitere Wohnungen ausgebaut und daher auch das Dach gedämmt werden.

    Die Monatsmiete erhöht sich durch beide Maßnahmen um insgesamt ca. 160,- € (je ca. 80€ für Dämmungskosten und Balkonkosten).

    Die Fassadendämmung ist heizkostentechnisch sinnvoll, da das Haus aus den 50er Jahren stammt und bisher nicht modernisiert wurde. Die Balkone finden wir persönlich nicht als sinnvoll da hier dann auch in unserem Schlafzimmer neue Fenster und Fenstertüren eingebaut und die Heizkörper umgesetzt werden müssen.

    Wir haben einen 9 Monate alten Sohn, der mit uns im Schlafzimmer schläft, und sowieso schon unruhige Nächte. Längere Bauarbeiten am und im Schlafzimmer und dass wir das Schlafzimmer dann auf unbestimmte Zeit nicht nutzen können und räumen müssen (wohin die Möbel dann sollten wissen wir nicht) ist für uns nicht zumutbar.

    Wie seht Ihr die Chancen, hier einen Härtefall zu erklären - nicht gegen die komplette Modernisierungsmaßnahme sondern nur gegen die Balkone bzw. dabei nur gegen die Arbeiten direkt in unserer Wohnung?

  • Wie seht Ihr die Chancen, hier einen Härtefall zu erklären - nicht gegen die komplette Modernisierungsmaßnahme sondern nur gegen die Balkone bzw. dabei nur gegen die Arbeiten direkt in unserer Wohnung?


    Natürlich könnt Ihr einen Härtefall erklären..., nur leider sehe (auch) ich Eure Chancen gegen diese Art der Wohnwertverbesserung als gering an. Wie wichtig manchen Mietern (genau: Mietinteressenten) ein Balkon ist, hatte ich neulich selbst bei Vermietungsangeboten erfahren müssen.
    Sind die vom VM genannten Erhöhungen rechnerisch ermittelt - oder nur geschätzt?

  • § 555d BGB Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist

    (1) Der Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden.
    (2) Eine Duldungspflicht nach Absatz 1 besteht nicht, wenn die Modernisierungsmaßnahme für den Mieter, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude sowie von Belangen der Energieeinsparung und des Klimaschutzes nicht zu rechtfertigen ist. Die zu erwartende Mieterhöhung sowie die voraussichtlichen künftigen Betriebskosten bleiben bei der Abwägung im Rahmen der Duldungspflicht außer Betracht; sie sind nur nach § 559 Absatz 4 und 5 bei einer Mieterhöhung zu berücksichtigen.

    Ich sehe da keine Chancen, auf einen Härtefall zu plädieren.. Notfalls muß ein Gericht entscheiden, was unzumutbar ist.

  • Zitat

    Wie seht Ihr die Chancen, hier einen Härtefall zu erklären - nicht gegen die komplette Modernisierungsmaßnahme sondern nur gegen die Balkone bzw. dabei nur gegen die Arbeiten direkt in unserer Wohnung?

    Warum wollt Ihr hier einen Härtefall erklären?
    Genau für solche Fälle hat der Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, welches Ihr nutzen könnt. Wurdet Ihr hierauf hingewiesen? Grundsätzlich würde bei falscher Ankündigung eventuell die Maßnahme verzögert werden.

    Eine Härteklausel greift allgemein nur bei sozial schwachen Mietern (Umzug und Mieterhöhung nicht machbar) und bei alten und kranken Mietern.

    Einen Balkonanbau könnt Ihr vermutlich nicht verhindern. Es dürfte in einem Mehrfamilienhaus praktisch unmöglich sein, den Balkon an einer einzelnen Wohnung wegzulassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Warum wollt Ihr hier einen Härtefall erklären?

    Weil die Durchführung - konkret Mauerdurchbruch im Schlafzimmer wegen Umbau von Fenster in Fenstertür und Versetzen der Heizkörper - eine große Belastung für unsere Familie wäre. Hatte ich ja im Eingangspost geschrieben.

    Hier habe ich eine Verständnisfrage: bezieht sich der Härtefall nur auf die erhöhte Miete oder auch auf die Umstände, die während der Modernisierungsmaßnahmen entstehen?

    Zitat

    Genau für solche Fälle hat der Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, welches Ihr nutzen könnt. Wurdet Ihr hierauf hingewiesen? Grundsätzlich würde bei falscher Ankündigung eventuell die Maßnahme verzögert werden.

    Vom Sonderkündigungsrecht wusste ich - aber tatsächlich wird im Schreiben des Vermieters nicht darauf hingewiesen. Es wird nur angekündigt, dass wir eine entsprechende Mieterhöhungserklärung nach Abschuss der Arbeiten und Zusammenstellung der endgültigen Kosten erhalten werden. Vermutlich wäre darin dann der Hinweis auf Sonderkündigungsrecht.

    Zitat


    Es dürfte in einem Mehrfamilienhaus praktisch unmöglich sein, den Balkon an einer einzelnen Wohnung wegzulassen.


    Klar, aber es könne die Zugangstür bei unserer Wohnung weggelassen werden... ;) Ist natürlich mehr als unwahrscheinlich, dass der Vermieter sich darauf einlässt - ich hatte nur mal bei ner Webrecherche von so einem Fall gelesen.

  • Zitat

    Weil die Durchführung - konkret Mauerdurchbruch im Schlafzimmer wegen Umbau von Fenster in Fenstertür und Versetzen der Heizkörper - eine große Belastung für unsere Familie wäre. Hatte ich ja im Eingangspost geschrieben.

    Schon klar, das habe ich auch gelesen. Grundsätzlich ist jede größere Baumaßnahme in der Wohnung eine Belastung für die Bewohner, da spielt es auch keine Rolle, ob der Mieter eine kranke alte Dame ist, oder ein junger Leistungssportler. Kein Mieter empfindet das als angenehm.
    Hier aus lässt sich aber kein Härtefall ableiten.

    Ob Ihr eine Modernisierung dulden müsst, ergibt sich aus § 555d (2) BGB. Allein die Tatsache, dass Ihr ein kleines Kind habt, stellt keinen Härtefall dar!
    Wie gesagt: Ein Härtefall liegt dann vor, wenn ein Familienmitglied schwer krank ist, oder eine Mieterhöhung/Umzug aus finanziellen Gründen nicht realisierbar ist.

    Ansonsten kommt es darauf an, wann Ihr die Modernisierungsankündigung in Eurem Briefkasten lag. Ist das im Dezember letzten Jahres der Fall gewesen, könnt Ihr theoretisch bis 31.01.15 einen Härtefall ankündigen. War das aber schon im November, ist die Frist sowieso schon abgelaufen (Vgl. § 555d (3) BGB).

    Zitat

    Vom Sonderkündigungsrecht wusste ich - aber tatsächlich wird im Schreiben des Vermieters nicht darauf hingewiesen.

    Muss er laut § 555c BGB auch nicht. Er muss aber auf die Härtefallregelungen hinweisen.

    Zitat

    Hier habe ich eine Verständnisfrage: bezieht sich der Härtefall nur auf die erhöhte Miete oder auch auf die Umstände, die während der Modernisierungsmaßnahmen entstehen?

    Das kann beides betreffen. Hat der Härtegrund finanzielle Ursachen, wird die Maßnahme durchgeführt, aber keine Modernisierungsumlage aufgeschlagen (§ 559 (4) BGB). Ist der Mieter schwer krank (bettlägerig o.ä.) kann von Arbeiten in der Wohnung abgesehen werden.

    Zitat

    Klar, aber es könne die Zugangstür bei unserer Wohnung weggelassen werden

    Warum sollte das Einsetzen einer neuen Eingangstür eine unzumutbare Belastung darstellen? Hier wird maximal eine neue Zarge gesetzt und eine Tür eingehangen. Bei den Balkonarbeiten würde ich hinsichtlich der Belastung mitgehen, aber sicher nicht bei einer Eingangstür.
    Selbst wenn: Die Härtefallregelung besagt, dass auf eine Maßnahme nach Abwägung der Interessen aller Beteiligter verzichtet werden kann. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Balkonanbau verhindert werden kann, liegt bei null.

    Vielleicht bringt ein Gespräch mit dem Vermieter was. Ich habe einige meiner Mieter damals für einigen Nächte im Hotel einquartiert.

    Zitat

    dass wir das Schlafzimmer dann auf unbestimmte Zeit nicht nutzen können und räumen müssen (wohin die Möbel dann sollten wissen wir nicht) ist für uns nicht zumutbar.

    Ich habe das oben schon angedeutet: Ihr habt eine Duldungspflicht bei Modernisierungsmaßnahmen. Dulden heißt aber nicht mitwirken. Oder anders: Es ist ausreichend, den Firmen den Zugang zur Wohnung zu gewährleisten. Was diese dann mit den Möbeln anstellt, soll nicht Euer Problem sein. Alles was Ihr an Eigenleistungen erbringt (Putzen, etc.) könnt Ihr dem Vermieter in Rechnung stellen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Weil die Durchführung - konkret Mauerdurchbruch im Schlafzimmer wegen Umbau von Fenster in Fenstertür und Versetzen der Heizkörper - eine große Belastung für unsere Familie wäre.


    Dass das unangenehm sein dürfte, ist schon klar. Wenn die Bauarbeiten zügig durchgeführt werden, dürften sich die Belastungen wohl in Grenzen halten. Der VM investiert auch bestimmt nicht zum Spass, und eine Wohlfühlflatrate habt Ihr sicherlich nicht gebucht.
    Wir hatten sowas ähnliches vor knapp dreissig Jahren - und auch gut überstanden.


  • Ansonsten kommt es darauf an, wann Ihr die Modernisierungsankündigung in Eurem Briefkasten lag. Ist das im Dezember letzten Jahres der Fall gewesen, könnt Ihr theoretisch bis 31.01.15 einen Härtefall ankündigen. War das aber schon im November, ist die Frist sowieso schon abgelaufen (Vgl. § 555d (3) BGB).


    Schreiben ist auf den 29.12. datiert; ich weiß nicht mehr, ob wir es am nächsten Tag oder erst an Silvester im Briefkasten hatten. Die Frist kennen wir aber, der Vermieter offenbar auch...

    Zitat

    Muss er laut § 555c BGB auch nicht. Er muss aber auf die Härtefallregelungen hinweisen.


    Das hat er getan.


    Zitat

    Warum sollte das Einsetzen einer neuen Eingangstür eine unzumutbare Belastung darstellen? Hier wird maximal eine neue Zarge gesetzt und eine Tür eingehangen. Bei den Balkonarbeiten würde ich hinsichtlich der Belastung mitgehen, aber sicher nicht bei einer Eingangstür.


    Das ist ein Missverständnis - ich meinte mit der Zugangstür die Balkontür, die im Schlafzimmer eingebaut werden muss bzw. zu der das Fenster umgebaut werden muss. Und eben der Heizkörper versetzt.

    Zitat


    Vielleicht bringt ein Gespräch mit dem Vermieter was. Ich habe einige meiner Mieter damals für einigen Nächte im Hotel einquartiert.


    Das haben wir auch vor, schon allein, um zu erfahren, wie lange die Mauerarbeiten für die Balkontür denn dauern sollen. Wir werden uns zusätzlich auch rechtlich beraten lassen.

    Zitat


    Ich habe das oben schon angedeutet: Ihr habt eine Duldungspflicht bei Modernisierungsmaßnahmen. Dulden heißt aber nicht mitwirken. Oder anders: Es ist ausreichend, den Firmen den Zugang zur Wohnung zu gewährleisten. Was diese dann mit den Möbeln anstellt, soll nicht Euer Problem sein. Alles was Ihr an Eigenleistungen erbringt (Putzen, etc.) könnt Ihr dem Vermieter in Rechnung stellen.


    Auch das müssen wir mit dem Vermieter besprechen bzw. kann der hoffentlich erklären - ohne, dass unser Doppelbett zerlegt und rausgeschafft wird, ist der Umbau vom Fenster zu einer Tür und das Versetzen des Heizkörpers kaum denkbar.

  • Das mit der Balkontür muss aber nicht zwingend ein großer Akt sein. Wir haben letztes Jahr einen Balkon gebaut, die Leute sind morgens angerückt und so gegen 18 Uhr war alles grobe fertig. Der Balkon war vormontiert und wurde nur noch mit einem Autokran auf die Pfeiler gehoben und der alte Fensterdurchbruch wurde teilweise unten für die Tür weggestemmt. Tür/Fenster rein, Fensterbank rein, Putz drauf fertig. Den Tag darauf hat der Klemptner die neue Heizung montiert. Wenn man eine gute Firma hat ist das echt kein Akt.

  • Zitat

    Das ist ein Missverständnis - ich meinte mit der Zugangstür die Balkontür, die im Schlafzimmer eingebaut werden muss bzw. zu der das Fenster umgebaut werden muss. Und eben der Heizkörper versetzt.

    Die Maßnahme ist sicher mit Lärm und Schmutz verbunden, sollte aber auch für ein kleines Kind auszuhalten sein. Wie der Vorredner schon sagte, ist der bloße Einbau des Fensters normalerweise an einem Tag erledigt. Ich habe das im vergangenen Sommer durch: Früh um 7 sind die Handwerker angerückt, am Nachmittag war der Einbau fertig.
    Das gebt den Kleinen in der Zeit in die Kita oder zur Oma und er bekommt davon gar nichts mit.

    Die anschließenden Maßnahmen, wie Spachtelarbeiten oder das Montieren des Heizkörpers sind dann auch schnell erledigt.

    Der Anbau des Balkons geht in der Regel überraschend schnell, wenn die Vorarbeiten (von denen Ihr kaum etwas mitbekommt) gut ausgeführt werden.
    Wäre Euer Sohn schon etwas älter, wäre er über diese Arbeiten wahrscheinlich total begeistert. Es ist schon interessant, wenn ein großer Kran die Dinger hochzieht.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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