Beiträge von matioki


    Ansonsten kommt es darauf an, wann Ihr die Modernisierungsankündigung in Eurem Briefkasten lag. Ist das im Dezember letzten Jahres der Fall gewesen, könnt Ihr theoretisch bis 31.01.15 einen Härtefall ankündigen. War das aber schon im November, ist die Frist sowieso schon abgelaufen (Vgl. § 555d (3) BGB).


    Schreiben ist auf den 29.12. datiert; ich weiß nicht mehr, ob wir es am nächsten Tag oder erst an Silvester im Briefkasten hatten. Die Frist kennen wir aber, der Vermieter offenbar auch...

    Zitat

    Muss er laut § 555c BGB auch nicht. Er muss aber auf die Härtefallregelungen hinweisen.


    Das hat er getan.


    Zitat

    Warum sollte das Einsetzen einer neuen Eingangstür eine unzumutbare Belastung darstellen? Hier wird maximal eine neue Zarge gesetzt und eine Tür eingehangen. Bei den Balkonarbeiten würde ich hinsichtlich der Belastung mitgehen, aber sicher nicht bei einer Eingangstür.


    Das ist ein Missverständnis - ich meinte mit der Zugangstür die Balkontür, die im Schlafzimmer eingebaut werden muss bzw. zu der das Fenster umgebaut werden muss. Und eben der Heizkörper versetzt.

    Zitat


    Vielleicht bringt ein Gespräch mit dem Vermieter was. Ich habe einige meiner Mieter damals für einigen Nächte im Hotel einquartiert.


    Das haben wir auch vor, schon allein, um zu erfahren, wie lange die Mauerarbeiten für die Balkontür denn dauern sollen. Wir werden uns zusätzlich auch rechtlich beraten lassen.

    Zitat


    Ich habe das oben schon angedeutet: Ihr habt eine Duldungspflicht bei Modernisierungsmaßnahmen. Dulden heißt aber nicht mitwirken. Oder anders: Es ist ausreichend, den Firmen den Zugang zur Wohnung zu gewährleisten. Was diese dann mit den Möbeln anstellt, soll nicht Euer Problem sein. Alles was Ihr an Eigenleistungen erbringt (Putzen, etc.) könnt Ihr dem Vermieter in Rechnung stellen.


    Auch das müssen wir mit dem Vermieter besprechen bzw. kann der hoffentlich erklären - ohne, dass unser Doppelbett zerlegt und rausgeschafft wird, ist der Umbau vom Fenster zu einer Tür und das Versetzen des Heizkörpers kaum denkbar.

    Warum wollt Ihr hier einen Härtefall erklären?

    Weil die Durchführung - konkret Mauerdurchbruch im Schlafzimmer wegen Umbau von Fenster in Fenstertür und Versetzen der Heizkörper - eine große Belastung für unsere Familie wäre. Hatte ich ja im Eingangspost geschrieben.

    Hier habe ich eine Verständnisfrage: bezieht sich der Härtefall nur auf die erhöhte Miete oder auch auf die Umstände, die während der Modernisierungsmaßnahmen entstehen?

    Zitat

    Genau für solche Fälle hat der Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt, welches Ihr nutzen könnt. Wurdet Ihr hierauf hingewiesen? Grundsätzlich würde bei falscher Ankündigung eventuell die Maßnahme verzögert werden.

    Vom Sonderkündigungsrecht wusste ich - aber tatsächlich wird im Schreiben des Vermieters nicht darauf hingewiesen. Es wird nur angekündigt, dass wir eine entsprechende Mieterhöhungserklärung nach Abschuss der Arbeiten und Zusammenstellung der endgültigen Kosten erhalten werden. Vermutlich wäre darin dann der Hinweis auf Sonderkündigungsrecht.

    Zitat


    Es dürfte in einem Mehrfamilienhaus praktisch unmöglich sein, den Balkon an einer einzelnen Wohnung wegzulassen.


    Klar, aber es könne die Zugangstür bei unserer Wohnung weggelassen werden... ;) Ist natürlich mehr als unwahrscheinlich, dass der Vermieter sich darauf einlässt - ich hatte nur mal bei ner Webrecherche von so einem Fall gelesen.

    Hallo,

    unser Vermieter (Einzelperson, keine Genossenschaft) hat uns zum Ende letzten Jahres angekündigt, dass an unserem Gebäude von April bis Juli Modernisierungsmaßnahmen stattfinden sollen - zum einen wird eine Wärmedämmverbundfassade angebracht, zum anderen werden alle Wohnungen einen Balkon durch Rahmenkonstruktion aus Aluminiumprofilen auf der Gebäuderückseite erhalten. Außerdem soll auch das Dachgeschoss für weitere Wohnungen ausgebaut und daher auch das Dach gedämmt werden.

    Die Monatsmiete erhöht sich durch beide Maßnahmen um insgesamt ca. 160,- € (je ca. 80€ für Dämmungskosten und Balkonkosten).

    Die Fassadendämmung ist heizkostentechnisch sinnvoll, da das Haus aus den 50er Jahren stammt und bisher nicht modernisiert wurde. Die Balkone finden wir persönlich nicht als sinnvoll da hier dann auch in unserem Schlafzimmer neue Fenster und Fenstertüren eingebaut und die Heizkörper umgesetzt werden müssen.

    Wir haben einen 9 Monate alten Sohn, der mit uns im Schlafzimmer schläft, und sowieso schon unruhige Nächte. Längere Bauarbeiten am und im Schlafzimmer und dass wir das Schlafzimmer dann auf unbestimmte Zeit nicht nutzen können und räumen müssen (wohin die Möbel dann sollten wissen wir nicht) ist für uns nicht zumutbar.

    Wie seht Ihr die Chancen, hier einen Härtefall zu erklären - nicht gegen die komplette Modernisierungsmaßnahme sondern nur gegen die Balkone bzw. dabei nur gegen die Arbeiten direkt in unserer Wohnung?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!