Ansonsten kommt es darauf an, wann Ihr die Modernisierungsankündigung in Eurem Briefkasten lag. Ist das im Dezember letzten Jahres der Fall gewesen, könnt Ihr theoretisch bis 31.01.15 einen Härtefall ankündigen. War das aber schon im November, ist die Frist sowieso schon abgelaufen (Vgl. § 555d (3) BGB).
Schreiben ist auf den 29.12. datiert; ich weiß nicht mehr, ob wir es am nächsten Tag oder erst an Silvester im Briefkasten hatten. Die Frist kennen wir aber, der Vermieter offenbar auch...
ZitatMuss er laut § 555c BGB auch nicht. Er muss aber auf die Härtefallregelungen hinweisen.
Das hat er getan.
ZitatWarum sollte das Einsetzen einer neuen Eingangstür eine unzumutbare Belastung darstellen? Hier wird maximal eine neue Zarge gesetzt und eine Tür eingehangen. Bei den Balkonarbeiten würde ich hinsichtlich der Belastung mitgehen, aber sicher nicht bei einer Eingangstür.
Das ist ein Missverständnis - ich meinte mit der Zugangstür die Balkontür, die im Schlafzimmer eingebaut werden muss bzw. zu der das Fenster umgebaut werden muss. Und eben der Heizkörper versetzt.
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Vielleicht bringt ein Gespräch mit dem Vermieter was. Ich habe einige meiner Mieter damals für einigen Nächte im Hotel einquartiert.
Das haben wir auch vor, schon allein, um zu erfahren, wie lange die Mauerarbeiten für die Balkontür denn dauern sollen. Wir werden uns zusätzlich auch rechtlich beraten lassen.
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Ich habe das oben schon angedeutet: Ihr habt eine Duldungspflicht bei Modernisierungsmaßnahmen. Dulden heißt aber nicht mitwirken. Oder anders: Es ist ausreichend, den Firmen den Zugang zur Wohnung zu gewährleisten. Was diese dann mit den Möbeln anstellt, soll nicht Euer Problem sein. Alles was Ihr an Eigenleistungen erbringt (Putzen, etc.) könnt Ihr dem Vermieter in Rechnung stellen.
Auch das müssen wir mit dem Vermieter besprechen bzw. kann der hoffentlich erklären - ohne, dass unser Doppelbett zerlegt und rausgeschafft wird, ist der Umbau vom Fenster zu einer Tür und das Versetzen des Heizkörpers kaum denkbar.