Hallo,
unser Vermieter (Einzelperson, keine Genossenschaft) hat uns zum Ende letzten Jahres angekündigt, dass an unserem Gebäude von April bis Juli Modernisierungsmaßnahmen stattfinden sollen - zum einen wird eine Wärmedämmverbundfassade angebracht, zum anderen werden alle Wohnungen einen Balkon durch Rahmenkonstruktion aus Aluminiumprofilen auf der Gebäuderückseite erhalten. Außerdem soll auch das Dachgeschoss für weitere Wohnungen ausgebaut und daher auch das Dach gedämmt werden.
Die Monatsmiete erhöht sich durch beide Maßnahmen um insgesamt ca. 160,- € (je ca. 80€ für Dämmungskosten und Balkonkosten).
Die Fassadendämmung ist heizkostentechnisch sinnvoll, da das Haus aus den 50er Jahren stammt und bisher nicht modernisiert wurde. Die Balkone finden wir persönlich nicht als sinnvoll da hier dann auch in unserem Schlafzimmer neue Fenster und Fenstertüren eingebaut und die Heizkörper umgesetzt werden müssen.
Wir haben einen 9 Monate alten Sohn, der mit uns im Schlafzimmer schläft, und sowieso schon unruhige Nächte. Längere Bauarbeiten am und im Schlafzimmer und dass wir das Schlafzimmer dann auf unbestimmte Zeit nicht nutzen können und räumen müssen (wohin die Möbel dann sollten wissen wir nicht) ist für uns nicht zumutbar.
Wie seht Ihr die Chancen, hier einen Härtefall zu erklären - nicht gegen die komplette Modernisierungsmaßnahme sondern nur gegen die Balkone bzw. dabei nur gegen die Arbeiten direkt in unserer Wohnung?