Hallo,
ich habe eine Frage zur Betriebskostenabrechnung. Der Abrechnungszeitraum erfolgte über mehrere Jahre stets vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Im Mietvertrag ist nur eine jährliche Abrechnung vereinbart, nicht aber die Lage des Zeitraums. Zum 01.05.2013 erfolge ein Eigentümerwechsel, welcher mir damals auch mitgeteilt wurde. Jetzt wurde mir mit Briefdatum vom 29.12.2014 eine Betriebskostenabrechnung des alten Vermieters über den Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 30.04.2013 zugestellt. Eigentlich müsste doch aber der neue Eigentümer das Jahr 2013 komplett abrechnen? Oder dürfen Abrechnungszeiträume ohne meine Einwilligung und ohne vorherige Mitteilung einfach so verkürzt werden? Wie sollte ich mich jetzt gegenüber beiden Vermietern verhalten?
Vielen Dank & Viele Grüße
Tanja