Naja, Kolinum, ich habe keine neue Frage gestellt, sondern wollte nur wissen, ob die Verkürzung des Abrechnungszeitraums bei Eigentümerwechsel möglich ist. Das ist ja die entscheidende Frage für die Wirksamkeit der Abrechnung. Zum Glück gibt es auch Leute, die freundlicher und kompetenter helfen, als Sie.
Nebenkostenabrechnung: Abrechnungszeitraum
"Einseitig ohne die Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Lage des Abrechnungszeitraums nur verändern, wenn ein sachlicher Grund hierfür vorliegt. Keinen sachlichen Grund für eine einseitige Veränderung stellt ein Vermieterwechsel dar. Eine einseitige Angleichung des Beginns des Abrechnungszeitraums an den Eintritt des neuen Vermieters in den Mietvertrag ist daher nicht möglich (vgl. LG Berlin, Urteil vom 11.02.2005 – 65 S 342/04)"