Hallo,
meine Tochter wohnte zur Untermiete in einer 2er WG.
Die Hauptmieterin hat nun die Wohnung gekündigt und meiner Tochter natürlich auch.( 1.01.15 - 31.03.15)
Soweit alles o.K.
Jetzt haben wir evtl. zum 1.03.15 eine Wohnung in Aussicht und fragen uns ob wir bis zum 31.03.15 Miete zahlen müssen, oder zum 1.03.15 aus dem Untervermieter Verhältniss ausscheiden können, da ja meiner Tochter gekündigt wurde. Oder müssen die drei Monate eingehalten werden?
Mit freundlichem Gruß
Tina