Außerordentliche Kündigung

  • Hallo,

    meine Tochter wohnte zur Untermiete in einer 2er WG.
    Die Hauptmieterin hat nun die Wohnung gekündigt und meiner Tochter natürlich auch.( 1.01.15 - 31.03.15)
    Soweit alles o.K.
    Jetzt haben wir evtl. zum 1.03.15 eine Wohnung in Aussicht und fragen uns ob wir bis zum 31.03.15 Miete zahlen müssen, oder zum 1.03.15 aus dem Untervermieter Verhältniss ausscheiden können, da ja meiner Tochter gekündigt wurde. Oder müssen die drei Monate eingehalten werden?

    Mit freundlichem Gruß
    Tina

  • Hallo Berny,
    meine Tochter ist in ein unmöbliertes Zimmer gezogen. Küche, Diele, Bad waren zur gemeinsamen Nutzung.
    LG
    Tina


    Dann gilt die gesetzliche Frist, also der 31.03.
    01.d.M. gibt es übrigens nicht als Kündigungsdatum, sondern immer das Monatsende.

  • Rechtlich muß sie bis zum 31.3. Miete zahlen. Das sie gekündigt wurde spielt dabei keine Rolle.

    Es ist aber, wenn die Vermieterin entgegenkommend ist, möglich den Vertrag zum 28.2. im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben.

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für deine Antwort.
    Es ist ärgerlich die Miete doppelt zu tragen, zumal meiner Tochter gekündigt wurde.
    Im übrigen wurde ihr mündlich gekündigt was formal ja nicht richtig ist, können wir dann nicht vielleicht fristlos zum 28.02.15 kündigen?

    LG Tina

  • Hallo anitari,

    ja das Mietverhältnis mit gegenseitigen Einverständnis aufzulösen ist eine Möglichkeit, worauf die Vermieterin sehr wahrscheinlich nicht eingehen wird, da sie als Studentin auch jeden Cent braucht.

    Vielen Dank
    Tina

  • hier zur allgemeinen Info: Der Untermietvertrag bei der K

    Da die Kündigung vom Hauptmieter gegenüber dem Untermieter nur mündlich ausgesprochen wurde, wurde dem Untermieter, rechtlich gesehen, noch nicht gekündigt, da die Form nicht eingehalten wurde.

    Auch scheidet ein konkludente Mietaufhebungsvereinbarung aus. Sie bedarf zwar keiner speziellen Form, jedoch scheint hier ja keine Einigkeit über das Mietende zu bestehen. Hier Info zum Mietaufhebungsvertrag : Mietaufhebungsvertrag: umfangreicher Ratgeber + Muster - Mietrecht.org

    Wenn das Verhältnis bisher zw. allen Beteiligten zumindest in Ordnung ist, würde ich vorschlagen, dass ihr noch schriftlich eine Vereinbarung über das Ende zum 31.03. anfertigt, so dass deine Tochter auf der sicheren Seite ist. Die Miete ist dann auch bis zum 31.03. zu zahlen. Seid froh über die Lage, dass eure Tochter zum 01.03. eine neue Wohnung gefunden hat. Schlimmer wäre es doch, wenn erst zum 01.04. / 01.05. . Und da es sich um eine WG handelt, kann die Miete jetzt nicht wahnsinnig hoch sein.

    Eine rechtliche Möglichkeit fristlos zu kündigen, sehe ich jedenfalls nicht.

  • Zitat

    Im übrigen wurde ihr mündlich gekündigt was formal ja nicht richtig ist, können wir dann nicht vielleicht fristlos zum 28.02.15 kündigen?

    Das ist natürlich dumm. Denn es gibt keine Kündigung.

    Rechtlich gesehen muß Deine Tochter jetzt kündigen. Was jetzt allerdings erst zum 30.4.15 möglich ist.

    Ein Grund für eine fristlose Kündigung bzw. Verkürzung der Kündigungsfrist liegt nicht vor.

    Schwer einen richtigen Rat zugeben.

    Sie soll es halt versuchen und außerordentlich zum 28.2.15 kündigen.

    Das die Vermieterin dann widersprechen wird und auf weitere Mietzahlung besteht kann gut möglich sein.

  • Es ist ärgerlich die Miete doppelt zu tragen, zumal meiner Tochter gekündigt wurde.
    Im übrigen wurde ihr mündlich gekündigt was formal ja nicht richtig ist, können wir dann nicht vielleicht fristlos zum 28.02.15 kündigen?


    Uups, also wurde Ihr rechtskräftig noch garnicht gekündigt. Für eine Fristlose ihrerseits sehe ich keine belastbare Begründung. Sie könnte bestenfalls jetzt "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" (das Datum braucht nicht angegeben zu werden [so kann man übrigens eigentlich JEDEN Vertrag kündigen]) kündigen. Und das natürlich nachweislich schriftlich. Der Zeitpunkt wäre dann allerdings erst der 30.04.15 - es sei denn, die VMn lässt sich auf einen Mietaufhebungsvertrag zu einem beliebigen (früheren) Zeitpunkt ein.

  • Hallo an Alle,

    vielen Dank für eure Hilfe. Also werde ich die formlose Kündigung auf sich beruhen lassen und bis zum 31.03.15 bezahlen, da die Mädels sich gut verstehen und sich einig sind. Ich wäre sowieso nicht keulenschwingend durchmaschiert.
    Eine höfliche Frage zum Beenden des Mietvertrages zum 28.02.15 werde ich nicht unversucht lassen.
    Nochmal vielen Dank
    LG
    Tina

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!