Beiträge von Tina61

    Hallo an Alle,

    vielen Dank für eure Hilfe. Also werde ich die formlose Kündigung auf sich beruhen lassen und bis zum 31.03.15 bezahlen, da die Mädels sich gut verstehen und sich einig sind. Ich wäre sowieso nicht keulenschwingend durchmaschiert.
    Eine höfliche Frage zum Beenden des Mietvertrages zum 28.02.15 werde ich nicht unversucht lassen.
    Nochmal vielen Dank
    LG
    Tina

    Hallo anitari,

    ja das Mietverhältnis mit gegenseitigen Einverständnis aufzulösen ist eine Möglichkeit, worauf die Vermieterin sehr wahrscheinlich nicht eingehen wird, da sie als Studentin auch jeden Cent braucht.

    Vielen Dank
    Tina

    Hallo Berny,

    vielen Dank für deine Antwort.
    Es ist ärgerlich die Miete doppelt zu tragen, zumal meiner Tochter gekündigt wurde.
    Im übrigen wurde ihr mündlich gekündigt was formal ja nicht richtig ist, können wir dann nicht vielleicht fristlos zum 28.02.15 kündigen?

    LG Tina

    Hallo,

    meine Tochter wohnte zur Untermiete in einer 2er WG.
    Die Hauptmieterin hat nun die Wohnung gekündigt und meiner Tochter natürlich auch.( 1.01.15 - 31.03.15)
    Soweit alles o.K.
    Jetzt haben wir evtl. zum 1.03.15 eine Wohnung in Aussicht und fragen uns ob wir bis zum 31.03.15 Miete zahlen müssen, oder zum 1.03.15 aus dem Untervermieter Verhältniss ausscheiden können, da ja meiner Tochter gekündigt wurde. Oder müssen die drei Monate eingehalten werden?

    Mit freundlichem Gruß
    Tina

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