Hallo zusammen,
ich hätte ein paar Fragen zur Abrechnung der Heizkosten sowie des Allgemeinstroms.
Unsere Situation ist wie folgt (Achtung, längere Erläuterung…):
Wir wohnen in einem Vierparteien-Haus und haben zunächst im 1. OG gewohnt. In der EG-Wohnung wohnte der Vermieter. Die Abrechnung erfolgte über separate Zähler direkt in der Wohnung für Warm- und Kaltwasser sowie Heizung, 30% nach Fläche, 70% nach Verbrauch (lt. NK-Abrechnung), geheizt wird mit Öl.
Jetzt ergab es sich sehr kurzfristig, dass der Vermieter auszog, und wir nun seine Wohnung übernommen haben. Nun haben wir erfahren, dass es für diese Wohnung gar keinen separaten Heizungszähler gibt. Wir haben nur den Hauptzähler am Heizkessel für das gesamte Haus und einen (?!) Wasserzähler für unsere Wohnung (ohne Differenzierung in Kalt- und Warmwasser). Auf Nachfrage hieß es, unser Verbrauch errechne sich aus der Differenz zwischen Hauptzähler und Verbrauch der anderen Wohnungen. Da jedoch die Rohre schlecht isoliert sind, sind hier sicher unterwegs einige Wärmeverluste zu verzeichnen, die natürlich für die anderen Mietwohnungen nicht erfasst werden.
Außerdem gibt es im EG nur einen Stromzähler, so dass Allgemeinstrom, Betriebsstrom der Heizungsanlage etc. auch über unseren Stromzähler gehen.
Jetzt unsere Fragen:
1) Wie werden die Betriebskosten der Heizungsanlage sowie der Allgemeinstrom ohne separaten Zähler berechnet? In der letzten Abrechnung war z.B. ein Posten „Betriebsstrom Heizungsanlage“ von rund 400 Euro aufgeführt, der auf alle Parteien umgelegt wurde.
2) Müssten wir hierfür nun nicht eine Ausgleichszahlung erhalten, da wir ja mit dem Strom direkt beim Energieversorger in Vorleistung treten?
3) Gibt es eine Möglichkeit, die (geschätzten?) Wärmeverluste anteilig umzulegen?
4) Dieses Abrechnungssystem mag funktioniert haben, solange der Vermieter selbst die EG-Wohnung bewohnte und er die restlichen Kosten selbst getragen hat (bzw. durch die BK-Pauschale von den Mietern erhalten hat), aber ist dies denn nun weiterhin rechtens, wenn die Wohnung vermietet ist?
Wir unterstellen dem Vermieter keinesfalls böse Absicht, weil wie gesagt alles sehr kurzfristig war und er auch bei anderen Dingen sehr großzügig ist, sondern gehen eher davon aus, dass er sich hierüber einfach keine Gedanken gemacht hat. Deshalb wären wir für alle Antworten und Tipps für eine „gerechte“ Abrechnung dankbar!
Viele Grüße
amargosa