Hallo an alle!
Vielen Dank für die Antworten!
Dazu hätte ich noch ein paar Fragen:
Die Heizkosten muss der Hauseigentümer bzw. Vermieter zwingend nach der Heizkostenverordnung abrechnen.
Das heißt, separte Zähler sind zwingend vorgeschrieben?
Das wäre natürlich für uns die allerbeste Lösung! Hab selbst die Verordnung auch schon gelesen, wurde daraus allerdings nicht ganz schlau bzw. kann die separate Erfassung nicht in alten Häusern umgangen werden, wenn das nachträgliche Anbringen separater Zähler mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre?
Eine Wasserverbrauchsermittlung auf dem Differenzprinzip wenn ein Zähler fehlt ist nicht statthaft.
Der Wasserverbrauch als solcher wird ja separat erfasst, nur eben nicht die Wassererwärmungskosten...
Der Allgemeinstromverbrauch das Hauses ist zwingend zu unterteilen zw. Allgemein- und Heizungsanlagenbetriebsstrom.
Hab nochmal in den alten BK-Abrechnungen nachgeschaut, tatsächlich war da nie ein Posten "Allgemeinstrom" aufgeführt. D.h. der Vermieter hat die Kosten für Treppenhaus-und Hofbeleuchtung etc. immer selbst getragen?
Da es aber definitiv nur einen Stromzähler gibt, frage ich mich halt, wie die Kosten für den Betriebsstrom ermittelt wurden, denn diese wurden ja immer auf alle Parteien umgelegt...
Eine Abrechnung nach qm ist auch nicht ohne, da ich von mindestens einer Familie weiß, dass sie die Heizung immer voll aufgedreht haben und dann bei tropischen Temperaturen und offenen Fenstern im T-Shirt dasitzen... auch haben wir einen Holzofen im Wohnbereich. Den nutzen wir zwar nicht ständig, aber bei einer Abrechnung nach qm wär es ein teurer Spaß, ihn überhaupt nochmal anzuwerfen...
Bin weiterhin ratlos, will wie schon erwähnt dem Vermieter auch nicht ans Bein pissen, ihm allerdings ein paar konstruktive Vorschläge zu machen wär wohl dringend angezeigt.
amargosa