Guten Tag,
die Klausel: "Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter"
beschäftigt mich nun schon den ganzen Tag.
Es ist die einzige Klausel zum Thema Schönheitsreparaturen im Vertrag.
Ich bin vor 1,5 Jahren in eine frisch renovierte Wohnung gezogen und habe die Schlafräume in Sandfarben gestrichen.
Ich ziehe nächste Woche aus und möchte gerne wissen, ob ich dazu verpflichtet bin die Wände wieder weiss zu streichen.
Kann der Vermieter mir irgendwelche Kosten zur Last legen wenn ich die Wohnung nicht nochmal renoviere und ausziehe?
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.