Hausverkauf, was kommt als Mieter auf mich zu?

  • Moin

    Wir haben ja schon seit einiger Zeit Probleme mit unserer Vermieterin ca 2 Monate nach unserem Einzug in diese Wohnung.
    Eingezogen sind wir zum 1.4.2014, Probleme kamen dann 2 Monate später wo sie dann nicht mehr ansprechbar ist und jeglicher Versuch scheiterte mit ihr noch zu Kommunizieren.

    Es folgte reger Schriftverkehr bis hin zur Abmahnung die aber dann völlig haltlos war da wir uns Vertragskonform verhalten.

    Letztendlich kam dann ein Brief mit dem Hausverkauf, und da war uns klar warum sie die ganze Zeit versucht hat uns irgendwie aus der Wohnung zu bekommen. Die Gerüchte im hier im Ort besagte bei Einzug das sie schon das Haus verkaufen wolle was sie aber abgestritten hatte, nun gut an dieser Situation jetzt lässt sich ja derzeit nichts ändern.

    Zum Haus
    Es ist ein 3 Parteienhaus in dem wir im Erdgeschoss mit Terrasse und Gartenmitbenutzung bezogen haben. Im ersten OG wohnt die Vermieterin selbst und die Wohnung im 1. OG ist exakt so geschnitten wie unsere nur mit wenigen Dachschrägen. Das 2. OG ist nicht vermietet.
    Es sind an der Haustüre 3 Klingeln und 3 Briefkästen.

    Zu meiner eigentlichen Frage
    Was kommt nun durch den Verkauf dieses Hauses auf uns zu?
    Darf der neue Eigentümer dann uns einfach so kündigen auch als Eigenbedarf?
    Denn wir haben ja die deutlich komfortablere Wohnung mit Terrasse und direkten Zugang zum Garten von der Terrasse aus.
    Wie viel Besichtigungstermine sind denn zumutbar und müssen wir dulden?
    Denn wir sind beide Berufstätig und arbeiten beide in Schicht.

    Einen Besichtigungstermin haben wir gestern den 3.1.2015 schon gehabt nur eine Interessentin der ich die Wohnung zeigen musste da die Vermieterin sich verweigert die Wohnung zu betreten.
    Es sei angemerkt das sie jeglichen Kontakt, bis auf Schriftverkehr mit uns verweigert.
    Sind wir verpflichtet die Wohnung zu zeigen oder ist das Aufgabe der Vermieterin?
    Denn wir finden das schon Frech das wir für unsere Wohnung die Führung machen sollen.

    Wäre für eine Aufklärung und Tipps sehr dankbar damit wir wissen woran wir sind.

  • Zu meiner eigentlichen Frage


    Na, Gott sei Dank!

    Zitat

    Was kommt nun durch den Verkauf dieses Hauses auf uns zu?


    Zuerst eigentlich garnichts. Der neue Eigentümer übernimmt Ihren Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten.

    Zitat

    Darf der neue Eigentümer dann uns einfach so kündigen auch als Eigenbedarf?


    Wenn der Eigenbedarf berechtigt ist, JA. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regeln.

    Zitat

    Wie viel Besichtigungstermine sind denn zumutbar und müssen wir dulden?


    Einige schon, allerdings läßt sich das zahlenmäßig nicht bestimmen.

    Zitat

    Denn wir sind beide Berufstätig und arbeiten beide in Schicht.


    Die Termine müssen natürlich beidseitig vereinbart werden.

    Zitat

    .......... ich die Wohnung zeigen musste da die Vermieterin sich verweigert die Wohnung zu betreten.


    Zeigen ja, aber Fragen müssen Sie nicht beantworten und ich würde auf die Vermieterin verweisen.
    Wenn die Vermieterin Ihre Wohnung nicht betreten will, ist das ihre Sache.

  • Ich habe gehört das der neue Käufer den Mietvertrag 2 Jahre übernehmen muss ohne das er dann kündigen darf, stimmt dem so?

    Denn Sie schreiben ja, wenn der Eigenbedarf begründet ist.

  • Ich habe gehört das der neue Käufer den Mietvertrag 2 Jahre übernehmen muss ohne das er dann kündigen darf, stimmt dem so?

    Denn Sie schreiben ja, wenn der Eigenbedarf begründet ist.

    Nein, das stimmt natürlich nicht. Die Kündigungsfrist beträgt in eurem Fall 3 Monate.

    Und bevor du noch weiteren falschen Informationen nachhängst, solltest du dich in diesem Lexikon schlau lesen.

  • Hallo,

    warum willst du vorsorglich eine Wohnung suchen. Das Haus ist weder verkauft, noch weißt du was der neue Eigentümer damit anfangen will. Möglicherweise will er gar nicht selbst einziehen, oder mag nicht im Erdgeschoss wohnen oder, oder, oder ...

    Da die Dachgeschosswohnung frei ist, besteht auch nicht die Gefahr, dass ihr auf der Straße landet, falls ein Eigenbedarf angemeldet wird. Dazu kommt, dass es relativ lange dauert, bis der neue Eigentümer kpündigen könnte. Dafür muss er erstmal im Grundbuch stehen.

    Gruss
    H H

    dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Erst mal kommen Besichtigungen durch Kaufinteressenten auf Euch zu.

    Diese durchzuführen ist aber nicht Eure Aufgabe, sondern des Eigentümers/Vermieters oder Maklers.

    Weißt also Eure Vermieterin höflich aber bestimmt darauf hin das es nicht Eure Sache ist die Wohnung vorzuführen. Sie will ja verkaufen nicht Ihr. Es sei denn sie honoriert diese "Makler"-Tätigkeit angemessen.;)

    Weiterhin sind Besichtigungen mindestens 2 - 3 Tage vorher zu vereinbaren. Besser gesagt die Vermieterin muß höflich anfragen wann Ihr denn Zeit dazu habt. So einfach Interessenten hin schicken geht gar nicht.

    Am besten legt Ihr 1 Termin pro Woche a ca. 1 Stunde für Besichtigungen der Vermieterin mit Interessenten fest und teilt Ihr diese schriftlich mit. Gleich mit dem eindeutigen Hinweis das Ihr Interessenten ohne ihr oder dem Beisein einer von ihr beauftragten Person nicht in die Wohnung laßt.

    Sollte das Haus nach etwa 2 - 3 Monaten nicht verkauft sein müßt Ihr bestenfalls noch 1 - 2 Besichtigungen pro Monat dulden.

    Nach dem Verkauf muß der Käufer den Vertrag unverändert übernehmen. Kündigen wegen Eigenbedarf kann er Euch, wenn er rechtmäßiger Eigentümer ist. Darauf müßt ihr gefaßt sein.

    Eine Sperrfrist (min. 3 Jahre) für Eigenbedarfskündigungen gibt es nur wenn Wohnungen während der Mietdauer in eine ETW umgewandelt und dann verkauft wurde.

  • Wir hatten ja gestern schon einmal besuch einer Interessentin, diese machte schon gleich deutlich das sie die Erdgeschosswohnung wenn sie schon EIN Haus kaufen wolle dieses auch im EG nutzen würde und den Mieter kündigen würde.
    Weiterhin weiss ich, das die derzeitige Besitzerin (unsere Vermieterin) im 1. OG auch nicht im Haus wohnen bleiben will und ausziehen wird, nach Hausverkauf.
    Aber nach einigen Worten wurde hier schnell klar, das sie das Haus nicht kaufen wird, die die Sanitärbereiche (Gäste WC und Badezimmer) nicht mit einem Rollstuhl befahrbar sind und sie für den Preis des Hauses nicht noch großartige Umbauarbeiten ausüben lassen möchte.
    Sie seih Heilpraktikerin und ihre Patienten sind teils im Rollstuhl.

    Dieses Haus hat einen Wert von 220000/250000 Euro.

    Wie gesagt die Wohnung im 1.OG ist genau baugleich wie unsere Wohnung (ca 98m² mit zusätzlichem Balkon), die Dachgeschosswohnung ist hingegen ganz anders, beträgt nur ca 50-60m² und eignet sich durch den Schnitt eher für eine Person.

    Durch den Besuch gestern bin ich halt schon ziemlich verunsichert, denke wer ist das nicht.
    Zumal wir zum Einzug auch einiges in die Wohnung investiert haben mit Absprache der Vermieterin
    Laminat in der Wohnung zu verlegen (Leider mündlich und mit zusage mündlich der Kostenübernahme bei Auszug)
    Ich bin hingegen der Investierung ja nu auch schlauer und mache nichts mehr ohne es schriftlich zu machen.


    Eine Sperrfrist (min. 3 Jahre) für Eigenbedarfskündigungen gibt es nur wenn Wohnungen während der Mietdauer in eine ETW umgewandelt und dann verkauft wurde.
    - Dieses trifft wohl auf uns dann nicht zu, da es ein 3 Parteienhaus seit Einzug und auch vorher darstellt und keine Eigentumswohnung pro Etage.

    4 Mal editiert, zuletzt von Weejas (4. Januar 2015 um 11:34)

  • Eine Sperrfrist (min. 3 Jahre) für Eigenbedarfskündigungen gibt es nur wenn Wohnungen während der Mietdauer in eine ETW umgewandelt und dann verkauft wurde.
    - Dieses trifft wohl auf uns dann nicht zu, da es ein 3 Parteienhaus seit Einzug und auch vorher darstellt und keine Eigentumswohnung pro Etage.

    Es trifft nicht zu wenn das Haus als ganzes Verkauft wird.

    Zutreffen dagegen würde es wenn jede Wohnung separat verkauft wird.

    Noch ein Hinweis.

    Sollte es nach dem Verkauf zu einer Eigenbedarfskündigung kommen müßte dir der neue Vermieter eine vergleichbare Wohnung, wenn denn eine frei ist, anbieten.

  • Eine vergleichbare wenn es nur um den Wohnraum gehen würde wäre die Wohnung über uns, leider nur mit Balkon und keinen direkten Zugang zum Garten mehr (logisch)
    Wir haben uns damals diese Wohnung ausgesucht, da wir einen Schäferhund haben der halt keine Treppen mehr steigen sollte (HD an der Hüfte) und diese auch nur noch schwer hoch kommt.

    Ergo die Wohnung im 1. OG würde für uns wegen dem Hund dann auch nicht mehr in Betracht kommen.

  • Wir haben uns damals diese Wohnung ausgesucht, da wir einen Schäferhund haben der halt keine Treppen mehr steigen sollte (HD an der Hüfte) und diese auch nur noch schwer hoch kommt.
    Ergo die Wohnung im 1. OG würde für uns wegen dem Hund dann auch nicht mehr in Betracht kommen.


    Gott bewahre, aber Euer Hund wird nicht ewig leben...
    Noch'n Hinweis: "die derzeitige Besitzerin (unsere Vermieterin)" ist Hauseigentümerin. Besitzerin ist was anderes, Vermieterin kann auch eine dritte Person sein.

  • Gott bewahre, aber Euer Hund wird nicht ewig leben...
    Noch'n Hinweis: "die derzeitige Besitzerin (unsere Vermieterin)" ist Hauseigentümerin. Besitzerin ist was anderes, Vermieterin kann auch eine dritte Person sein.

    Ewig nicht aber wer tut das schon.
    Die Lebenserwartung beträgt noch 4-5 Jahre für den Hund.
    Unsere Vermieterin ist Besitzer und Eigentümer der Immobilie.


  • Unsere Vermieterin ist Besitzer und Eigentümer der Immobilie.

    Ein bischen Klugscheißerei am Rande.

    Sie ist Eigentümerin des Hauses, Eigentümerin und Besitzerin lediglich der Wohnung in der sie wohnt.

    Die anderen Wohnungen sind im Besitz der Mieter.

    Aber wir schwenken jetzt ziemlich weit vom eigentlichen Thema ab.

    Besichtigungen mit Interessenten ist ihre Sache bzw. die einer von ihr beauftragten Person.

    Besichtigungstermine nicht ohne ausreichende vorherige Vereinbarung.

    Am besten selbst Termine festlegen und der VMn mitteilen.

    Sicherheitshalber schon mal auf die Suche nach einer, auch für den Hund, geeigneten Wochen machen.

  • Oder wenn sie nicht schnell genug das Haus wegen uns verkauft bekommt, ein Deal vorschlagen?


    Kannste doch machen, im Geschäftsleben gibt es keine Sentimentalitäten.

  • Kannste doch machen, im Geschäftsleben gibt es keine Sentimentalitäten.

    Hab ich mir gedacht, sollte sowas erst mündlich gemacht werden oder es gar lieber schriftlich?
    Mündlich wird ich bei der eh nichts erreichen.

    Seltsam wurde sie letzte Woche zudem auch noch, eine Anzeige hab ich von abgesehen.
    Sie hat einfach eine Kamera in den Garten aufgestellt und plump einen Zettel in den Hausflur gehängt mit dem vermerk "Ich vermute Waschbären im Garten und es wurde eine Kamera aufgestellt"
    Mehr stand nicht da, da waren wir richtig sauer, da wir eine Gartennutzung im Mietvertrag vereinbart haben.

    Ich habe ihr schriftlich mitgeteilt, das wir das nicht dulden im Garten gefilmt oder fotografiert zu werden, und ihr eine Frist von 24 Stunden gesetzt die Kamera zu entfernen ansonsten würde wir rechtliche Schritte einleiten.

    Denke nicht das das Falsch war, aber es gibt gewisse Dinge, die wir uns dann auch nicht mehr bieten lassen.

    Noch ein Sache
    vor paar Tagen sprang ein Mann bei uns auf der Terrasse rum, und hat dort mit dem Zollstock abgemessen, als ich den Mann drauf ansprach kam folgende Antwort "ich bin nur der Schornsteinfeger und erstelle einen Energiepass"
    Er hatte einsicht in unser Wohnzimmer, wo wir manches mal auch mal nicht ganz so bekleidet sind man ist ja schließlich zu Hause und wenn man dann mit der Frau mal alleine ist.....:-)

    Da waren wir dann auch richtig angepisst auf gut deutsch.
    Ich denke nicht, das irgend jemand einfach so auf der Vermieterins Wunsch/Auftrag, einfach auf unsere gemieteten Fläche, wozu die Terrasse nun einmal gehört laut Mietvertag, betreten darf ohne Ankündigung.

    Wir sind einfach erst einmal nur froh, wenn wir diese Person los sind, schlimmer kann es glaub nimmer kommen

    Einmal editiert, zuletzt von Weejas (4. Januar 2015 um 18:38)

  • Das war recht unverschämt von ihr.
    Soweit ich weiß, muss sie unsere Einwilligung holen, wenn wir sagen NEIN dann NEIN und nicht einfach machen und ne Info per Formlosen Zettel im Hausflur.
    Meine Lebensgefährtin wollte ja schon gleich zur Polizei gehen, aber ich sagte nein, ich weise sie schriftlich darauf hin.
    Vielleicht bin ich einfach zu nett für diese Welt

    Wie sehen sie die Sache mit dem Schornsteinfeger mit dem Betreten der Terrasse und Einsicht in unserem Wohnzimmer?
    Ob es ein Schornsteinfeger war mag mal dahingestellt. Aber eine Info seitens unserer Vermieterin wäre toll gewesen.

  • Das war recht unverschämt von ihr.
    Soweit ich weiß, muss sie unsere Einwilligung holen, wenn wir sagen NEIN dann NEIN und nicht einfach machen und ne Info per Formlosen Zettel im Hausflur.
    Meine Lebensgefährtin wollte ja schon gleich zur Polizei gehen, aber ich sagte nein, ich weise sie schriftlich darauf hin.
    Vielleicht bin ich einfach zu nett für diese Welt
    Wie sehen sie die Sache mit dem Schornsteinfeger mit dem Betreten der Terrasse und Einsicht in unserem Wohnzimmer?
    Ob es ein Schornsteinfeger war mag mal dahingestellt. Aber eine Info seitens unserer Vermieterin wäre toll gewesen.


    Gutes Benehmen kannste nicht einklagen. Was die übrigen Verfehlungen anbetrifft, würde ich fotogrfieren und Protokoll führen, Akten-/Zeugennotizen anfertigen.

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