Moin
Wir haben ja schon seit einiger Zeit Probleme mit unserer Vermieterin ca 2 Monate nach unserem Einzug in diese Wohnung.
Eingezogen sind wir zum 1.4.2014, Probleme kamen dann 2 Monate später wo sie dann nicht mehr ansprechbar ist und jeglicher Versuch scheiterte mit ihr noch zu Kommunizieren.
Es folgte reger Schriftverkehr bis hin zur Abmahnung die aber dann völlig haltlos war da wir uns Vertragskonform verhalten.
Letztendlich kam dann ein Brief mit dem Hausverkauf, und da war uns klar warum sie die ganze Zeit versucht hat uns irgendwie aus der Wohnung zu bekommen. Die Gerüchte im hier im Ort besagte bei Einzug das sie schon das Haus verkaufen wolle was sie aber abgestritten hatte, nun gut an dieser Situation jetzt lässt sich ja derzeit nichts ändern.
Zum Haus
Es ist ein 3 Parteienhaus in dem wir im Erdgeschoss mit Terrasse und Gartenmitbenutzung bezogen haben. Im ersten OG wohnt die Vermieterin selbst und die Wohnung im 1. OG ist exakt so geschnitten wie unsere nur mit wenigen Dachschrägen. Das 2. OG ist nicht vermietet.
Es sind an der Haustüre 3 Klingeln und 3 Briefkästen.
Zu meiner eigentlichen Frage
Was kommt nun durch den Verkauf dieses Hauses auf uns zu?
Darf der neue Eigentümer dann uns einfach so kündigen auch als Eigenbedarf?
Denn wir haben ja die deutlich komfortablere Wohnung mit Terrasse und direkten Zugang zum Garten von der Terrasse aus.
Wie viel Besichtigungstermine sind denn zumutbar und müssen wir dulden?
Denn wir sind beide Berufstätig und arbeiten beide in Schicht.
Einen Besichtigungstermin haben wir gestern den 3.1.2015 schon gehabt nur eine Interessentin der ich die Wohnung zeigen musste da die Vermieterin sich verweigert die Wohnung zu betreten.
Es sei angemerkt das sie jeglichen Kontakt, bis auf Schriftverkehr mit uns verweigert.
Sind wir verpflichtet die Wohnung zu zeigen oder ist das Aufgabe der Vermieterin?
Denn wir finden das schon Frech das wir für unsere Wohnung die Führung machen sollen.
Wäre für eine Aufklärung und Tipps sehr dankbar damit wir wissen woran wir sind.