erste Nebenkostenabrechnung und viele Fragen!

  • Hallo zusammen,

    ich habe gestern meine allererste Nebenkostenabrechnung (für 2013) erhalten.
    Die Nebenkostenabrechnung ist für mich alles andere als Nachvollziehbar.
    Ich kann daher nicht überprüfen ob das ganze stimmt und benötige eure Hilfe.

    Ich wohne in einem Zweifamilienhaus. Beide Wohnungen sind vermietet, sprich der Vermieter
    wohnt selber nicht in dem Gebäude. Es gibt für jede Wohnung eigenen Wasserzähler für Kalt- und Warmwasser, sowie
    auch eine Messeinheit für die Heizung. Die heizung wird mit Öl befeuert.

    Die Nebenkostenabrechnung sieht folgendermaßen aus:

    Abrechnung 2013
    Grundsteuer 371,45 €
    Wohngebäudeversicherung 142,91
    Gewässersch.-Haftpfli. 86,51
    Gebäude-Feuer-Elementarvers. 471,24
    Schornsteinfeger 95,57
    1167,68 € : 189,5 = 6,16 * 75,5 = 465,22 €

    Wasser/ Abwasser 203,60 €

    Heizung 482,20 €

    685,80 €

    465,22 €

    1151,02 €

    Vorauszahlung 1200,00 €

    Guthaben: 48,98 €


    Meine Frage ist nun, ob so eine Abrechnung zulässig ist.
    Da stehen ja Zahlen drauf die ich nicht nachvollziehen kann. Auch weiss ich nicht, wieviel Wasser ich verbraucht habe (Kalt und Warmwasser). Ebenfalls ist mir nicht bekannt, wie sich die Heizkosten errechnen. Muss hier nicht angegeben werden wie sich die Heizkosten zusammen setzten? Also beispielsweise Kosten pro Liter Öl usw...

    Wie sieht es mit den Zählerständen aus? Wenn Wasserzähler vorhanden sind, müssen dies Stände der Zähler angegeben werden? Auch das Ablesedatum?
    Ich kann da rein gar nichts anchvollziehen. Auch die Umrechnung der Kosten wie Schornsteinfeger und Versicherungen kann ich nicht nachvollziehen..... das könnten ja alles auch erfundene Zahlen sein.

    Ach ja, von Betriebsstrom steht da auch nichts.....muss der nicht auch angegeben werden?

    Es kann schon sein, dass die Werte auf der Abrechnung korrekt sind, nur weiß ich es halt nicht....kann genauso gut gewürfelt sein.....

    Zumal ich die Kosten schon als sehr hoch emmpfinde. Ich wohne allein, bin Tagsüber ausser Haus und Heize darüber hinaus viel mit meinem Holzofen, sprich atgsüber sind die Heizungen aus. Geheizt wird, wenn dann nur im Bad und Wohnzimmer. Sonst nirgends.

    Bitte helft mir.

    Vorab schon mal vielen Dank und schönes Fest euch allen

    vg
    Thorsten

  • DerOlele:

    "Abrechnung 2013
    Grundsteuer 371,45 €
    Wohngebäudeversicherung 142,91
    Gewässersch.-Haftpfli. 86,51
    Gebäude-Feuer-Elementarvers. 471,24
    Schornsteinfeger 95,57 *)
    1167,68 € : 189,5 = 6,16 * 75,5 = 465,22 €"
    - Die andere Wohnung hat demnach 114m²?

    "Wasser/ Abwasser 203,60 € Wie sieht es mit den Zählerständen aus? Wenn Wasserzähler vorhanden sind, müssen dies Stände der Zähler angegeben werden? Auch das Ablesedatum?"
    - Nein. Auf Verlangen muss der VM Dir erklären können, wie er die Verbräuche berechnet hat UND welche Beträge das EVU ihm dafür berechnet hat.

    "Heizung 482,20 € Ebenfalls ist mir nicht bekannt, wie sich die Heizkosten errechnen. Muss hier nicht angegeben werden wie sich die Heizkosten zusammen setzten? Also beispielsweise Kosten pro Liter Öl usw..."
    - Ja.

    " 685,80 €"
    - Kann ich nicht zuordnen. Taucht auch nicht in der Endabrechnung auf.

    "1151,02 €
    Vorauszahlung 1200,00 €
    Guthaben: 48,98 €"
    - Passt.

    "Meine Frage ist nun, ob so eine Abrechnung zulässig ist."
    - Bis auf die Heizkosten: ja. *) welche auch die Schornikosten beinhalten müsste.

    "Ich kann da rein gar nichts anchvollziehen. Auch die Umrechnung der Kosten wie Schornsteinfeger und Versicherungen kann ich nicht nachvollziehen..... das könnten ja alles auch erfundene Zahlen sein."
    - Auf Verlangen hat der VM Dir die Originalbelege vorzuweisen.

    "von Betriebsstrom steht da auch nichts.....muss der nicht auch angegeben werden?"
    - Schon, als Teil der HK-Abr.

    "Zumal ich die Kosten schon als sehr hoch emmpfinde. Ich wohne allein, bin Tagsüber ausser Haus und Heize darüber hinaus viel mit meinem Holzofen, sprich atgsüber sind die Heizungen aus. Geheizt wird, wenn dann nur im Bad und Wohnzimmer. Sonst nirgends."
    - Sorry, aber das sind (hier) die üblichen Argumente...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (24. Dezember 2014 um 14:28)

  • Sind denn Ablesegeräte an den Heizungen oder wird hier per Quadratmeter abgerechnet?
    Wenn hier keine Zählereinheiten an den Heizkörpern angebracht sind kannst du mit deinem Holzofen heizen so viel wie du willst, Zahlen musst du die Heizkosten so oder so.

    Ich meine
    - Ab 3 Parteien müssen Zähler an den Heizkörpern sein ansonsten darf man die Heizkosten um 15% in der Abrechnung mit Ankündigung senken. (ich bitte um Korrektur falls es nicht stimmen sollte)

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