Ich meinte das eine Mietwohnung kein Rechtsfreier Raum ist....das "kein" ist mir wohl verloren gegangen. Sorry
Beiträge von DerOlele
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Naja. Wie bereits gesagt. Es gibt Rechte und Pflichten. Für Vermieter sowie auch für Mieter.
Die Mietswohnung ist auch Rechtsfreier Raum in der der Vermieter schalten und walten kann nach Gutsherrenart.
Zwar gilt die Vertragsfreiheit auch für Mietverträge, das bedeutet aber nicht dass dort in einem solchen Mietvertrag
Klauseln, Bedingen und ähnliches nach gutdünken rechtswirksam aufgeführt werden dürfen. Geltendes Recht, sei es durch Gesetze, Verodnungen oder durch die laufende Rechtssprechung gilt auch hier.Und keine Eigentümer ist verpflichtet sein Objekt zu vermieten. Der Eigentlümer kann das Objekt genauso gut leer stehen lassen.
Diese Jammerei ist doch scheinheilig. Manche bekommen den Hals halt nicht voll genug.
Weshalb vermieten denn Eigentümer ihre Objekt. Wohl erstranging um dafür Miete zu bekommen. Weniger aus Gründen der nächstenliebe.....
Wenn der Mieter vom Vermieter ein Objekt mietet, dann ensteht dadurch ein Mietvertag mit Rechten und Pflichten.
Der Mieter muss pünktlich die Miete bezahlen, sorgfältig mit dem Mietobjekt umgehen, Mängel melden, sich entsprechende den Gesetzen und Verordnungen verhalten, etc..
Der Vermieter muss das Objekt zur Vefügung stellen, Mängel beseitigen, etc...
Alles ganz normal. -
Also das Ganze hängt von verschiedenen "Umständen" ab.
Grundsätzlich glaube ich, dass der Vermieter pro Wohneinheit einen eignen Stomzähler zur Verfügung stellen muss, da jeder Mieter das Recht hat seinen Stromanbieter nach Wahl auszuwählen.
Dies ist hier schon mal nicht der Fall.
Ebenso geht diese Klausel in deinem Mietvertrag eindeutig zu deinen Lasten, da du keine Kontrolle hast, wieviel Strom du verbrauchst und auch keine Kontrolle darüber hast, wo und zu welchem Preis der andere Mieter den Strom einkauft.
Wenn der Vermieter die Wohnung warm vermietet, sprich inkl. aller Nebenkosten + Strom, wäre das glaube ich was anderes.
Es muss ja folglich auch einen separaten Wasserkreislauf und einen separaten Heizkreislauf geben, damit diese Kosten auch korrekt aberechnet werden können.
Auf so was kann und darf nur in Zweifamilienhäuser verzichtet werden, und auch nur dann, wenn der Vermieter auch im Objekt wohnt.
So etwas kommt oft bei Einfamilienhäuser mit Einligerwohnung vor.Das Ganze sieht schon nicht ganz astrein aus. Nicht jede Klause die im Mietvertrag steht ist auch wirksam. Wo kämen wir denn da hin wenn das immer bestand hätte. Da könnte der VM ja alles mögliche reinschreiben.
Ich denke der Knackpunkt ist diese Klausel.
Schlussendlich wird der andere Mieter dadurch zu deinem Stromversorger mit allen Rechten und Pflichten. Hier wird ja nicht wie ab und an etwas "Strom" geliehen..... ;-)! Sprich der andere Mieter wird zum Stromversorger.
Also das Ganze ist mir nicht koscher.
Frage doch mal beim örtlichen Mietverein nach.
Schau auch mal in die entsprechenden Verordnungen nach. In manchen Bundesländern existieren Verordnungen wie Heiz/ Nebenkosten abzurechnen sind.Nur nicht unterkriegen lassen.
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Hallo liebe Forum-Mitglieder,
würde gerne Mal Eure Meinung zu meinem Problem hören.
Und zware wohne ich nun seit fast drei Jahren in einem Zweifamilienhaus in der Dachgeschosswohnung.
Der Vermieter wohnt selbst nicht im Haus. Die Erdgeschosswohung wird von einer anderen Familie bewohnt.
Als ich die Wohnung bezogen hatte, bot mir die Vermieterin mündlich an, zwei Kellerräume die eigentlich zur Wohnung
gehören zu nutzen. Die Familie im Erdgeschoss hat ebenfalls zwei Kellerräume die genutzt werden.
Im Mietvertrag werden die Kellerräume aber nicht aufgeführt. Ausser einem nicht voll begehbaren Dachboden habe ich keine Abstellmöglichkeiten.Ich nahm damals natürlich das Angebot danken an - ich hatte ja keinen Vernünftigen Abstellraum.
Mit der Zeit sammelte sich da ja einiges an.
Im vergangenen Jahr ereignete sich ein Wasserschaden im Keller (Vermieterin hatte das Rückstauventil nicht gewartet) bei dem sehr viele gelagerte Gegenstände von mir in Mitleidenschaft gezogen oder gänzlich zerstört wurden.
Die Reinigungsarbeiten für den Wasserschaden mussten wir Mieter damals selbst erledigen, nach dem die Feuerwehr das Wasser abgepumpt hatte.
Die Vermieterin wusste also, dass ich beide Kellerräume so nutzte, so wie sie es mir angeboten hatte.Jetzt hat mich die Vermieterin informiert, dass ich den Keller innerhalb der nächsten zwei Wochen komplett Räumen muss, weil der gesamte Estrich raugerissen wird und erneuert wird.
Jetzt stehe ich natürlich blöd da, weil ich nicht weiss wie ich das Zeug aus dem Keller bekommen soll und vor allem
wo ich das Zeugs zwei Monate lagern soll. Auf diese berechtigte Frage meinte meine Vermieterin:
Ich hätte ja den Keller nicht gemietet....sei ja nun mein Problem.Auch wird die Waschküche eine weile nicht nutzbar sein. Ich frage mich nun was ich machen kann.
Von Hand waschen ist ja ne Zumutung. Zumal ich die schweren Maschinen (Trockner und Waschmaschine) auch noch aus dem Keller bekommen muss.Ich hatte ja bereits schon genug Ärger mit dem Wasserschaden - vor allem weil ich auf allen Kosten sitzten geblieben bin.
Wie soll ich mich verhalten.
Weiß denn einer Rat?Vorab vielen Dank!
Viele Grüße
Thorsten -
Hallo zusammen,
ich habe gestern meine allererste Nebenkostenabrechnung (für 2013) erhalten.
Die Nebenkostenabrechnung ist für mich alles andere als Nachvollziehbar.
Ich kann daher nicht überprüfen ob das ganze stimmt und benötige eure Hilfe.Ich wohne in einem Zweifamilienhaus. Beide Wohnungen sind vermietet, sprich der Vermieter
wohnt selber nicht in dem Gebäude. Es gibt für jede Wohnung eigenen Wasserzähler für Kalt- und Warmwasser, sowie
auch eine Messeinheit für die Heizung. Die heizung wird mit Öl befeuert.Die Nebenkostenabrechnung sieht folgendermaßen aus:
Abrechnung 2013
Grundsteuer 371,45 €
Wohngebäudeversicherung 142,91
Gewässersch.-Haftpfli. 86,51
Gebäude-Feuer-Elementarvers. 471,24
Schornsteinfeger 95,57
1167,68 € : 189,5 = 6,16 * 75,5 = 465,22 €Wasser/ Abwasser 203,60 €
Heizung 482,20 €
685,80 €
465,22 €
1151,02 €
Vorauszahlung 1200,00 €
Guthaben: 48,98 €
Meine Frage ist nun, ob so eine Abrechnung zulässig ist.
Da stehen ja Zahlen drauf die ich nicht nachvollziehen kann. Auch weiss ich nicht, wieviel Wasser ich verbraucht habe (Kalt und Warmwasser). Ebenfalls ist mir nicht bekannt, wie sich die Heizkosten errechnen. Muss hier nicht angegeben werden wie sich die Heizkosten zusammen setzten? Also beispielsweise Kosten pro Liter Öl usw...Wie sieht es mit den Zählerständen aus? Wenn Wasserzähler vorhanden sind, müssen dies Stände der Zähler angegeben werden? Auch das Ablesedatum?
Ich kann da rein gar nichts anchvollziehen. Auch die Umrechnung der Kosten wie Schornsteinfeger und Versicherungen kann ich nicht nachvollziehen..... das könnten ja alles auch erfundene Zahlen sein.Ach ja, von Betriebsstrom steht da auch nichts.....muss der nicht auch angegeben werden?
Es kann schon sein, dass die Werte auf der Abrechnung korrekt sind, nur weiß ich es halt nicht....kann genauso gut gewürfelt sein.....
Zumal ich die Kosten schon als sehr hoch emmpfinde. Ich wohne allein, bin Tagsüber ausser Haus und Heize darüber hinaus viel mit meinem Holzofen, sprich atgsüber sind die Heizungen aus. Geheizt wird, wenn dann nur im Bad und Wohnzimmer. Sonst nirgends.
Bitte helft mir.
Vorab schon mal vielen Dank und schönes Fest euch allen
vg
Thorsten
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