Hallo,
wir wohnen in einem Neubau (2012) und sind die Erstbezieher (01.01.2013).
Vor ca. 2 Monaten ging bei uns ein Schreiben bzgl. Mieterhöhung zum 01.01.2015 ein.
Aktuell zahlen wir 10,31€ pro m² bei eine Wohnfläche von ca. 73m². Damit liegen wir laut Mietspiegel bei guter Ausstattung und mittlerer Lage im oberen Bereich.
Künftig sollen wir 10,51€ pro m² zahlen, da nach Ansicht des Vermieters (große Wohnungsbaugesellschaft) unsere Wohnlage "gut" ist. Damit wären wir fast am Maximum des Machbaren was die Miete angeht. http://www.sindelfingen.de/site/Sindelfin…spiegel2012.pdf
Da die Wohnlage nicht gut ist (4-spurige Hauptstraße, wenig Grün, nächtlicher Lärm, etliche weitere Bauvorhaben wie ein Krankenhaus,...) habe ich mich beim Mieterschutzbund beraten lassen was ich tun kann. Ihr Rat war nicht zu reagieren, da der Vermieter so gezwungen ist nachzuweisen dass eine gute Wohnlage vorliegt. Heut erhalte ich ein Schreiben des Vermieters mit der Androhung Klage beim Amtsgericht einzureichen, wenn bis zum 31.12. die Einwilligung nicht eintrifft.
Hätte ich nicht zumindest ein Schreiben schicken müssen, in dem ich mitteile, dass ich die Erhöhung nicht akzeptiere? Auf einigen Seiten im Internet steht man muss reagieren, auf anderen steht geschrieben „Schweigen des Mieters gilt als Ablehnung“ – das verwirrt mich etwas.
Ist es tatsächlich so, dass der Vermieter dann nachweisen muss dass die Wohnlage etc. dem entspricht?
Was wären die Folgen sollte der Vermieter vor Gericht Recht bekommen – außer die Mieterhöhung? Beteiligung an den Prozesskosten, Gutachterkosten,…?