Beiträge von MandP

    @TE

    Sie hatten doch bereits den aktuellen Mietspiegel konsultiert?
    Solange die Erhöhung noch im Rahmen des Erlaubten liegt, sehe ich hier Schwierigkeiten, einen Prozess positiv für sich beschieden zu bekommen.

    Was heißt denn im Rahmen des Erlaubten. Die aktuelle Miete war schon recht gealzen für die Wohnlage aber für uns noch nachvollziehbar. Das jetzt aber die Wohnlage als "gut" bewertet werden soll ist nicht verständlich.

    Gute Wohnlage:
    Kein wesentlicher Verkehrslärm, allenfalls geringe und nur kurzfristige Lärmimmissionen durch Gewerbe,
    Flugplatz, Bahnlinie, Gaststätten etc. --> Wie bereits gesagt, wir wohnen direkt neben einer 4-spurigen Hauptstraße welche mehr oder weniger Autobahnzubringer ist + Gewerbe-/Industriegebiet. Zudem soll in absehbarer Zeit direkt in der Nachbarschaft ein neues Krankenhaus enstehen, welches wahrscheinlich zu Fluglärm führt.

    ⇒ Öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten und Schulen nahe gelegenen (bis circa 500 bis 600 m erreichbar). --> das passt

    ⇒ Aufgelockert bebaute und durchgrünte Gegend, eventuell nahe einer größeren öffentlichen Grünanlage. --> Es gibt einen großen See + Spielplatz und sonst bebaute Fläche. Wälder und andere Grünanlagen sind nicht im näheren Umkreis zu finden.

    ⇒ Haupträume vorwiegend nach Süden und Westen --> das passt

    ⇒ gehobenes und gutes soziales Umfeld --> Lässt sich drüber streiten.

    ⇒ ordentliches Erscheinungsbild des Viertels. --> Nein, eine Haupt-Anlaufstelle für Jugendliche für abendliche Besäufnisse, relativ viel Müll,...


    Was heißt eigentlich zusätzlich? bei 73 m² wären etwa 160 € das Minimum und etwa 200 € auch noch normal.

    Seitens der Wohnungsbaugesellschaft waren die Betriebskosten mit 74€ und Heizkosten mit 59€ angesetzt. Nach der ersten Abrechnung liegen wir jetzt bei 95€ Betriebskosten und 135€ Heizkosten. Und wir sind nicht die einzigen bei denen die Nebenkosten jetzt fast 80% höher sind als veranschlagt. Auch in aktuellen Ausschreibungen für neue Wohnungen sind die Heikosten wieder mit diesen geringen Werten bei ähnlicher Wohnungsgröße angegeben.

    Und dass der Vermieter für die Entscheidungen der Stadt nichts kann ist mir auch klar, ich habe damit nur auf die "wem jucken schon 15€" Aussage reagiert.

    Hallo,

    wir sprechen hier von einer Summe in Höhe von 14,60€ im Monat.

    Wenn die Wohnung so schlecht ist und die Miete als so hoch empfunden wird, warum sucht man sich dann keine Andere?

    Zu den 14,60€ gesellen sich jetzt monatlich zusätzliche ~90€ Nebenkosten, da man scheinbar die Nebenkosten generell zu niedrig angesetzt hat um die Wohnungen umgehend mit attraktiven Warmmieten vermietet zu bekommen. Kein Mieter in unserer Wohneinheit hat die angesetzten Nebenkosten auch nur annähernd "eingehalten".

    Dieses Wohngebiet wurde neu geschaffen, in den letzten zwei Jahren sind über 2.000 Menschen in die Wohnungen gezogen und mehrere Bauträger/Wohnungsträger sind hier aktiv und kämpfen um Mieter.

    Des Weiteren wurden im November sämtliche kostenlose Parkplätze durch die Stadt abgeschafft und Parkuhren aufgestellt. Das führt dazu dass wir einen zweiten Stellplatz anmieten mussten für ~60€ monatlich.

    Und ja, da sind dann auch 180€ im Jahr ein Betrag den man gern sparen möchte - ob sie das jetzt verstehen oder nicht.

    Einhellige Meinung hier ist also Erhöhung akzeptieren, da im Fall der Fälle wahrscheinlich für den Vermieter entschieden wird.

    Eine Kündigung/Umzug kommt aktuell nicht in Frage.

    Hallo,

    wir wohnen in einem Neubau (2012) und sind die Erstbezieher (01.01.2013).
    Vor ca. 2 Monaten ging bei uns ein Schreiben bzgl. Mieterhöhung zum 01.01.2015 ein.

    Aktuell zahlen wir 10,31€ pro m² bei eine Wohnfläche von ca. 73m². Damit liegen wir laut Mietspiegel bei guter Ausstattung und mittlerer Lage im oberen Bereich.

    Künftig sollen wir 10,51€ pro m² zahlen, da nach Ansicht des Vermieters (große Wohnungsbaugesellschaft) unsere Wohnlage "gut" ist. Damit wären wir fast am Maximum des Machbaren was die Miete angeht. http://www.sindelfingen.de/site/Sindelfin…spiegel2012.pdf

    Da die Wohnlage nicht gut ist (4-spurige Hauptstraße, wenig Grün, nächtlicher Lärm, etliche weitere Bauvorhaben wie ein Krankenhaus,...) habe ich mich beim Mieterschutzbund beraten lassen was ich tun kann. Ihr Rat war nicht zu reagieren, da der Vermieter so gezwungen ist nachzuweisen dass eine gute Wohnlage vorliegt. Heut erhalte ich ein Schreiben des Vermieters mit der Androhung Klage beim Amtsgericht einzureichen, wenn bis zum 31.12. die Einwilligung nicht eintrifft.

    Hätte ich nicht zumindest ein Schreiben schicken müssen, in dem ich mitteile, dass ich die Erhöhung nicht akzeptiere? Auf einigen Seiten im Internet steht man muss reagieren, auf anderen steht geschrieben „Schweigen des Mieters gilt als Ablehnung“ – das verwirrt mich etwas.
    Ist es tatsächlich so, dass der Vermieter dann nachweisen muss dass die Wohnlage etc. dem entspricht?

    Was wären die Folgen sollte der Vermieter vor Gericht Recht bekommen – außer die Mieterhöhung? Beteiligung an den Prozesskosten, Gutachterkosten,…?

    Sachdienliche Antworten bekommst du bei Gericht, nennt sich dann Urteil. In einem Forum gibt es Meinungen und Anregungen, seinen eigenen Grips anzustrengen.

    Ja und oft trifft man auch auf Leute die einem sagen können "ich weiß das es so und so ist"...genau auf solche warte ich, die vielleicht Erfahrungen damit haben oder aus sicherer Quelle wissen wie es ist.

    Wenn ich euch jetzt Frage "langt es zu per Mail eine Wohnung zu kündigen" wird mir hier auch jeder sagen "nein, nur schriftlich mit Unterschrift". Und vielleicht kann mir hier auch jemand genauso sicher sagen wie es sich bei Widersprüchen verhält. Nebenkostenabrechnungen etc. dürfen auch per Mail zugestellt werden...zum Thema Widerspruch ist aber leider nichts zu finden.

    Bei mir bekommt der Absender eine Antwort in derselben Form.


    Das freut mich auch für alle Leute die dir jemals etwas geschickt haben.

    Ich hatte die Frage aber eigentlich an Personen gestellt, die mir eine sachdienliche Antwort geben können.

    Denn "hätte, hätte, Fahradkette" hilft mir gerade nicht viel weiter...

    Wem oder was willst Du widersprechen?

    Der Schadensersatzforderung meiner ehmaligen Vermieterin, da diese nur durch ein Angebot untermauert wird und keine Rechnung dabei ist, welcher ich entnehmen kann, dass die Arbeiten wirklich durchgeführt wurden.

    Und dem habe ich bereits widersprochen, per Mail.

    Daher meine Frage, ob das ausreicht oder der postalische Weg zwingend nötig ist.

    Guten Abend, eine Frage hätte ich noch.

    Die Zahlungsaufforderung bzgl. dem Teppich ging bei mir per Brief ein. Das mir nur ein Angebot nicht ausreicht und ich eine richtige Rechnung oder anderen Nachweis brauche habe ich per Mail mittgeteilt.

    Das hatte ich auch in der Vergangenheit immer so gehandhabt, wenn z.b. irgendetwas mit den Abrechnungen nicht gestimmt hat.

    Bin jetzt gerad doch etwas am Überlegen, ob so was z.b. vor Gericht anerkannt wird.

    Ich weiß, dass Nebenkostenabrechnungen z.b. auch per Mail zugestellt werden können, eine Kündigung aber schriftlich erfolgen muss.
    Wie ist das aber bei einem Widerspruch?

    Hallo Kolinum


    Oh SORRY du hast natürlich recht,
    ich war da auf dem falschen Dampfer.

    Beim TE scheint der Zugang der BK-Abrechnung
    nicht mehr in der 12 Monatsfrist gewesen zu sein,
    oder dies ist zumindest strittig.

    Wenn der Zugang (03/2013) der BK-Abrechnung mit § 556 BGB konform ist,
    wären Guthaben und Nachzahlung am 01.01.2017 verjährt.


    VG Syker

    Wenn du die BK für 2011 meinst, diese habe ich im März 2013 erhalten - verjährt also.

    Bei der anderen Verjährung geht es um die Schadenseratzansprüche wegen meines Teppichs.
    RÜCKGABE DER MIETSACHE erfolgte am 06.01., laut MSB beginnt ab dann die 6-Monats-Frist. Eine korrekte Rechnung dazu muss bei mir laut MSB bis zum 06.07. eingehen. Bisher habe ich nur das Angebot der Teppichfirma erhalten, was keiner korrekten Abrechnung entspricht, da ich aufgrund eines Angebotes nicht davon ausgehen kann, dass die Arbeiten auch in dem angegeben Umfang erledigt wurden. Ich warte zur Zeit also auf eine korrekte Rechnung.

    Herrgott, lass' Hirn regnen...!
    AB RÜCKGABE DER MIETSACHE!!!


    Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Du bist ja scheinbar innerhalb dieser Materie seit mehreren Jahren aktiv, ich beschäftige mich damit eher unregelmäßig. Daher kann es durchaus passieren, dass ich nicht immer die dir gewohnten Fachbegriffe nutze. Wenn dich etwas stört und du meinst es muss persönlich werden --> oben rechts gibt’s ein Kreuz.

    Vielleicht solltest du aber auch mal in Foren zum Thema Erzeihung und Umgang mit anderen rumstöbern, würde sicher nicht schaden.

    Hallo MandP


    Wann die Frist beginnt ist klar und wird von mir nicht diskutiert.
    Sondern der Ablauf der Frist,
    im Gesetz stehen 6 Monate
    - wobei ich persönlich denke das der § 548 bei dir nicht zum Tragen kommt -
    und ein Monat geht eben vom 1. bis zum 30./31. selten auch 28./29.
    Daher bin ich der Meinung wenn überhaupt 31.07.2013 23:59:59

    Bei den Jahresfristen ist es ja auch so,
    daher schrieb ich ja meistens bis 31.12. 23:59:59.

    Hat der MB dir diesen Termin zum Fristablauf schriftlich bestätigt?


    VG Syker

    Nein, hab nichts schriftlich. Hab jetzt mal etwas im Netz gesucht und fand dort auch immer nur die Aussage "ab der Schlüsselübergabe 6 Monate". Ich werde nochmal beim Mieterschutzbund oder meinem Anwalt nachfragen.

    Zitat

    Ah OK,
    aber 6.7. kann m.E. trotzdem nicht richtig sein,
    da der 6.7. niemals der letzte Tag in einem Monat ist.

    Die Frist beginnt mit dem Tag, an welchem sich der Vermieter einen Überblick über den Zustand der Wohnung machen konnte, der Tag der Schlüsselübergabe + Übergabeprotokoll.

    Zitat

    Betrifft aber nicht Dinge, die mehr oder weniger direkt nach Auszug bemängelt wurden.

    Der Mangel wurde zur Schlüsselübergabe festgestellt und der Vermieter hat ab dann 6 Monate Zeit Forderungen gegenüber dem Mieter geltent zu machen - zumindest habe ich es so verstanden.

    Zitat

    Was soll das für eine Verjährung sein?
    Die regelmäßigen Verjährungsfristen enden immer am 31.12. um 23:59:59

    § 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts BGB - Einzelnorm

    Zitat

    Das ist nicht ganz korrekt,
    du darfst die Originalrechnung beim VM ansehen,
    ein Recht auf die Zusendung einer Kopie besteht nur wenn die Einsichtnahme beim VM unzumutbar ist.
    Dies wird von Gerichten regelmäßig mit mehr als 60 km Anreise bewertet,
    die Kosten hierfür hat der M zu tragen.

    Aber ist es nicht so, dass eine Zusammenstellung der Gesamtkosten in die Nebenkostenerklärung gehört? Ich habe als Position nur ~16.000€ Heiz-/Wasserkosten und daneben wieviel mein Anteil beträgt. Ich sehe allerdings nicht, wie sich diese 16.000€ zusammen setzen.

    Hatte zwar den Beitrag gestern schon kommentiert, aber da kam die Info das mein Kommentar erst von einem Admin freigegeben werden muss. Da bis jetzt nix passiert ist, hier nochmal in Kurzform:

    Der Mieter-Schutz-Bund hatte leider erst diese Woche einen Termin frei.
    Ergebnis: Ich soll bis zum 06.07. warten, da dann die Verjährung in Kraft tritt und Forderungen meines Ex-Vermieters hinfällig wären.

    Bzgl. den 16k Heiz-/Warmwasserkosten die sonst jährlich immer bei ca. 11k lagen, soll ich bei meinem Ex-Vermieter die Rechnung für das ganze Haus anfordern, da ich nur einen Nachweis für meine Wohnung habe und somit nicht ersichtlich sind ob die 16k als Bemessungsgrundlage wirklich korrekt sind.

    Leider war erst diese Woche ein Termin beim MSB frei.

    Bzgl. dem Teppeich hat er mir geraten bis zum 06.07. die Füße still zu halten, da dann die Verjährung greifen würde. Es war zwar nie in meinem Interesse meinem Ex-Vermieter auf gut deutsch über den Tisch zu hauen aber was anderes hat mir der MSB nicht geraten. Sollte vor dem Termin noch etwas von meinem Ex-Vermieter kommen gibt es ja noch die Haftpflicht.

    Wobei es mich schon wundert. Eine "Forderung" habe ich ja von meinem Ex-Vermieter erhalten. Aber da diese inhaltlich falsch ist, läuft die Frist weiter. Sprich bis zum 06.07. muss etwas richtiges da sein.


    So, dann noch die Heiz-/Warmwasserkosten, welche 2011 für das ganze Haus bei ca. 16k lagen und in allen anderen Jahren bei ca. 11k. Für 2011 und die restlichen Jahre fordere ich bei meinem Ex-Vermieter die Abrechnung der Hausverwaltung für das ganze Haus an, da ich immer nur eine für meine Wohnung erhalten habe.

    Eine Frage hab ich noch.

    In meiner Abrechnung für die Nebenkosten ist der Verteilerschlüssel für z.b. die Grundkosten Heizung meine Wohnungsgröße (31,58qm), bei der Hausreinigung, Strom Treppenhaus usw. aber 40,06 von dem Gesamtanteil 1000. Hat jemand eine Ahnung was diese 1000 sind bzw. müsste als Verteilerschlüssel für Hausreinigung etc. nicht auch die Wohnungsgröße gelten?

    Ich würde die ihrer Berechnung zugrunde liegenden Belege in Kopien anfordern.
    Ich sehe es aber schon kommen, dass Du Dir einen guten Fachanwalt suchen wirst. Bitte berichte weiter.

    Nächste Woche geht es erst mal zum Mieterschutzbund. Mal sehen was die sagen.

    Gibt da nämlich noch einige andere komische Dinge.

    Z.b. Heiz-/Wasserkosten:

    2011 - ca. 16.500€ für das ganze Haus
    2012 - ca. 11.000€ für das ganze Haus (1/3 weniger...)

    Ich halt euch auf dem Laufenden.

    So, habe soeben die "Rechnung" meiner Ex-VM im Briefkasten gefunden.

    Sie hat neuen Teppich verlegen lassen, für ca.30qm soll ich jetzt 1004€ zahlen (80% der eigentlichen Kosten). Bei dem Schreiben ist auch keine Rechnung dabei, sondern nur das Angebot vom 04.02. Könnte man natürlich jetzt denken sie hat sich ein Angebot eingeholt, den Teppich selbst für weniger Geld getauscht und will jetzt noch etwas rausschlagen.

    Es ist doch auch so das der neu verlegte Teppich dem alten qualitativ entsprechen muss. Um das zu prüfen bräuchte ich die Rechnung des alten Teppichs...kann ich diese einfordern?

    "Ich will sie nicht komplett auf der Reinigung sitzen lassen, allerdings hatte ich gedacht ich erhalte bevor sie einen Auftrag vergibt eine Info"
    - Das war doch nur ein KVA?

    Nein, ich habe eine Mail von ihr bekommen das ich in kürze die Rechnung der Teppichreinigung erhalte. Wie gesagt, zur Übergabe der Wohnung hat sie nur gesagt das geprüft werden muss ob eine Reinigung klappt oder ein neuer Teppich her muss. Danach war Funkstille bis jetzt die Info kam das ich eine Rechnung für die Reinigung erhalte.

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