Mieterhöhung - wie handelt man richtig?

  • Hallo,

    wir wohnen in einem Neubau (2012) und sind die Erstbezieher (01.01.2013).
    Vor ca. 2 Monaten ging bei uns ein Schreiben bzgl. Mieterhöhung zum 01.01.2015 ein.

    Aktuell zahlen wir 10,31€ pro m² bei eine Wohnfläche von ca. 73m². Damit liegen wir laut Mietspiegel bei guter Ausstattung und mittlerer Lage im oberen Bereich.

    Künftig sollen wir 10,51€ pro m² zahlen, da nach Ansicht des Vermieters (große Wohnungsbaugesellschaft) unsere Wohnlage "gut" ist. Damit wären wir fast am Maximum des Machbaren was die Miete angeht. http://www.sindelfingen.de/site/Sindelfin…spiegel2012.pdf

    Da die Wohnlage nicht gut ist (4-spurige Hauptstraße, wenig Grün, nächtlicher Lärm, etliche weitere Bauvorhaben wie ein Krankenhaus,...) habe ich mich beim Mieterschutzbund beraten lassen was ich tun kann. Ihr Rat war nicht zu reagieren, da der Vermieter so gezwungen ist nachzuweisen dass eine gute Wohnlage vorliegt. Heut erhalte ich ein Schreiben des Vermieters mit der Androhung Klage beim Amtsgericht einzureichen, wenn bis zum 31.12. die Einwilligung nicht eintrifft.

    Hätte ich nicht zumindest ein Schreiben schicken müssen, in dem ich mitteile, dass ich die Erhöhung nicht akzeptiere? Auf einigen Seiten im Internet steht man muss reagieren, auf anderen steht geschrieben „Schweigen des Mieters gilt als Ablehnung“ – das verwirrt mich etwas.
    Ist es tatsächlich so, dass der Vermieter dann nachweisen muss dass die Wohnlage etc. dem entspricht?

    Was wären die Folgen sollte der Vermieter vor Gericht Recht bekommen – außer die Mieterhöhung? Beteiligung an den Prozesskosten, Gutachterkosten,…?

    Einmal editiert, zuletzt von MandP (22. Dezember 2014 um 11:17)

  • § 558b BGB Zustimmung zur Mieterhöhung
    (1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.

    (2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.

    Eigentlich klar. Wenn Sie nicht zustimmen, dann haben Sie auch nicht zugestimmt.
    Da eine stillschweigende Zustimmung im Gesetz nicht ausdrücklich benannt ist, gibt es Sie auch nicht.
    Demnach gilt Abs.(2).

  • Ihr Rat war nicht zu reagieren, da der Vermieter so gezwungen ist nachzuweisen dass eine gute Wohnlage vorliegt. Heut erhalte ich ein Schreiben des Vermieters mit der Androhung Klage beim Amtsgericht einzureichen, wenn bis zum 31.12. die Einwilligung nicht eintrifft.

    Der Vermieter wird das dann vor Gericht nachweisen.

    Ich persönlich finde es nicht schlecht, so etwas persönlich mit dem Vermieter zu klären, ohne es auf eine Klage ankommen lassen. Der Mieterschutzbund sieht das wohl anders.

    Zitat

    Was wären die Folgen sollte der Vermieter vor Gericht Recht bekommen – außer die Mieterhöhung?

    Die Gerichtskosten auf jeden Fall.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • MandP:

    "Hätte ich nicht zumindest ein Schreiben schicken müssen, in dem ich mitteile, dass ich die Erhöhung nicht akzeptiere?"
    - Nöö, niemand kann Dich zwingen, einen Brief zu schreiben.

    "Ist es tatsächlich so, dass der Vermieter dann nachweisen muss dass die Wohnlage etc. dem entspricht?"
    - Natürlich ja.

    "Was wären die Folgen sollte der Vermieter vor Gericht Recht bekommen – außer die Mieterhöhung? Beteiligung an den Prozesskosten, Gutachterkosten,…?"
    - Nicht Beteiligung, sondern sämtliche eigene Kosten UND die der Gegenseite UND die Gerichtskosten.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (22. Dezember 2014 um 13:48)

  • Zitat

    Mieterhöhung - wie handelt man richtig?

    Zustimmen oder von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    Sofern denn das Mieterhöhungsverlangen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.

    Was man prüfen bzw. prüfen lassen kann.


    Entspricht die Mieterhöhung bzw. das Mieterhöhungsverlangen den gesetzlichen Bestimmungen kann man es als Mieter natürlich auch darauf ankommen lassen und warten bis der Vermieter die Zustimmung einklagt.

    Was natürlich Kosten verursacht die der Mieter tragen muß.

  • Hallo,

    wir sprechen hier von einer Summe in Höhe von 14,60€ im Monat.

    Der Mieterschutzbund sollte seinen Namen ändern, denn mit so einem Schwachfug könnten Sie wegen der minimalen Summe in einen Rechtsstreit geraten, der Sie dann bei unterliegen entsprechend viel mehr kostet.

    Wenn die Wohnung so schlecht ist und die Miete als so hoch empfunden wird, warum sucht man sich dann keine Andere?

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    wir sprechen hier von einer Summe in Höhe von 14,60€ im Monat.

    Wenn die Wohnung so schlecht ist und die Miete als so hoch empfunden wird, warum sucht man sich dann keine Andere?

    Zu den 14,60€ gesellen sich jetzt monatlich zusätzliche ~90€ Nebenkosten, da man scheinbar die Nebenkosten generell zu niedrig angesetzt hat um die Wohnungen umgehend mit attraktiven Warmmieten vermietet zu bekommen. Kein Mieter in unserer Wohneinheit hat die angesetzten Nebenkosten auch nur annähernd "eingehalten".

    Dieses Wohngebiet wurde neu geschaffen, in den letzten zwei Jahren sind über 2.000 Menschen in die Wohnungen gezogen und mehrere Bauträger/Wohnungsträger sind hier aktiv und kämpfen um Mieter.

    Des Weiteren wurden im November sämtliche kostenlose Parkplätze durch die Stadt abgeschafft und Parkuhren aufgestellt. Das führt dazu dass wir einen zweiten Stellplatz anmieten mussten für ~60€ monatlich.

    Und ja, da sind dann auch 180€ im Jahr ein Betrag den man gern sparen möchte - ob sie das jetzt verstehen oder nicht.

    Einhellige Meinung hier ist also Erhöhung akzeptieren, da im Fall der Fälle wahrscheinlich für den Vermieter entschieden wird.

    Eine Kündigung/Umzug kommt aktuell nicht in Frage.

  • Zitat

    Zu den 14,60€ gesellen sich jetzt monatlich zusätzliche ~90€ Nebenkosten

    Das ist eine andere Baustelle.

    Was heißt eigentlich zusätzlich? bei 73 m² wären etwa 160 € das Minimum und etwa 200 € auch noch normal.

    Zitat

    Des Weiteren wurden im November sämtliche kostenlose Parkplätze durch die Stadt abgeschafft und Parkuhren aufgestellt. Das führt dazu dass wir einen zweiten Stellplatz anmieten mussten für ~60€ monatlich.

    Dafür kann der Vermieter nun absolut nichts bzw. hat das mit Mietrecht nichts zu tun.


  • Was heißt eigentlich zusätzlich? bei 73 m² wären etwa 160 € das Minimum und etwa 200 € auch noch normal.

    Seitens der Wohnungsbaugesellschaft waren die Betriebskosten mit 74€ und Heizkosten mit 59€ angesetzt. Nach der ersten Abrechnung liegen wir jetzt bei 95€ Betriebskosten und 135€ Heizkosten. Und wir sind nicht die einzigen bei denen die Nebenkosten jetzt fast 80% höher sind als veranschlagt. Auch in aktuellen Ausschreibungen für neue Wohnungen sind die Heikosten wieder mit diesen geringen Werten bei ähnlicher Wohnungsgröße angegeben.

    Und dass der Vermieter für die Entscheidungen der Stadt nichts kann ist mir auch klar, ich habe damit nur auf die "wem jucken schon 15€" Aussage reagiert.

  • @TE

    Sie hatten doch bereits den aktuellen Mietspiegel konsultiert?
    Solange die Erhöhung noch im Rahmen des Erlaubten liegt, sehe ich hier Schwierigkeiten, einen Prozess positiv für sich beschieden zu bekommen.

  • Seitens der Wohnungsbaugesellschaft waren die Betriebskosten mit 74€ und Heizkosten mit 59€ angesetzt. Nach der ersten Abrechnung liegen wir jetzt bei 95€ Betriebskosten und 135€ Heizkosten.


    Ich weiss, dass Vermieter bei der Werbung die Betriebskosten (bewusst) zu niedrig ansetzen "dürfen".... leider.

  • Bei einer Neuvermietung ist eine Kosteneinschätzung immer äußerst schwierig. Dei einen sagen so, die anderen so.
    Nach der 1. Abrechnung wird in der Regel auf den Vorjahresverbrauch Bezug genommen und dann erst kommt das ins Lot.

  • @TE

    Sie hatten doch bereits den aktuellen Mietspiegel konsultiert?
    Solange die Erhöhung noch im Rahmen des Erlaubten liegt, sehe ich hier Schwierigkeiten, einen Prozess positiv für sich beschieden zu bekommen.

    Was heißt denn im Rahmen des Erlaubten. Die aktuelle Miete war schon recht gealzen für die Wohnlage aber für uns noch nachvollziehbar. Das jetzt aber die Wohnlage als "gut" bewertet werden soll ist nicht verständlich.

    Gute Wohnlage:
    Kein wesentlicher Verkehrslärm, allenfalls geringe und nur kurzfristige Lärmimmissionen durch Gewerbe,
    Flugplatz, Bahnlinie, Gaststätten etc. --> Wie bereits gesagt, wir wohnen direkt neben einer 4-spurigen Hauptstraße welche mehr oder weniger Autobahnzubringer ist + Gewerbe-/Industriegebiet. Zudem soll in absehbarer Zeit direkt in der Nachbarschaft ein neues Krankenhaus enstehen, welches wahrscheinlich zu Fluglärm führt.

    ⇒ Öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten und Schulen nahe gelegenen (bis circa 500 bis 600 m erreichbar). --> das passt

    ⇒ Aufgelockert bebaute und durchgrünte Gegend, eventuell nahe einer größeren öffentlichen Grünanlage. --> Es gibt einen großen See + Spielplatz und sonst bebaute Fläche. Wälder und andere Grünanlagen sind nicht im näheren Umkreis zu finden.

    ⇒ Haupträume vorwiegend nach Süden und Westen --> das passt

    ⇒ gehobenes und gutes soziales Umfeld --> Lässt sich drüber streiten.

    ⇒ ordentliches Erscheinungsbild des Viertels. --> Nein, eine Haupt-Anlaufstelle für Jugendliche für abendliche Besäufnisse, relativ viel Müll,...

  • Mit der "guten Wohnlage" hab ich auch ein Problem, wenn das Objekt an einer vierspurigen Straße liegt.
    Aber: der Mietspiegel ist 2 Jahre alt. Die Daten des Mietspiegels wurden vor 3 Jahren erhoben und die Mieterhöhung soll im vierten Jahr nach Datenerhebung in Kraft treten. Sindelfingen ist ein Industriestandort. Weder sinken dort die Mieten, noch stagnieren sie, sondern sie steigen.
    Sollte man die Mietpreisentwicklung Sindelfingens mit der Stuttgarts in etwa vergleichen können, steigt in Sifi die Miete um ca. 2-3%/Jahr. Das wird ein Richter berücksichtigen.

  • MandP:

    ⇒ Kein wesentlicher Verkehrslärm, allenfalls geringe und nur kurzfristige Lärmimmissionen durch Gewerbe,
    Flugplatz, Bahnlinie, Gaststätten etc. --> Wie bereits gesagt, wir wohnen direkt neben einer 4-spurigen Hauptstraße welche mehr oder weniger Autobahnzubringer ist + Gewerbe-/Industriegebiet. Zudem soll in absehbarer Zeit direkt in der Nachbarschaft ein neues Krankenhaus enstehen, welches wahrscheinlich zu Fluglärm führt.

    ⇒ Öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten und Schulen nahe gelegenen (bis circa 500 bis 600 m erreichbar). --> das passt

    ⇒ Aufgelockert bebaute und durchgrünte Gegend, eventuell nahe einer größeren öffentlichen Grünanlage. --> Es gibt einen großen See + Spielplatz und sonst bebaute Fläche. Wälder und andere Grünanlagen sind nicht im näheren Umkreis zu finden.

    ⇒ Haupträume vorwiegend nach Süden und Westen --> das passt

    ⇒ gehobenes und gutes soziales Umfeld --> Lässt sich drüber streiten.

    ⇒ ordentliches Erscheinungsbild des Viertels. --> Nein, eine Haupt-Anlaufstelle für Jugendliche für abendliche Besäufnisse, relativ viel Müll,...

    - Na prima, dann hätten wir ja Argumente und Gegenargumente zusammen, und das Gericht mag nun entscheiden...

  • Das jetzt aber die Wohnlage als "gut" bewertet werden soll ist nicht verständlich.

    Ist das eigentlich ein subjektives Empfinden oder befindet sich Eure Wohnung tatsächlich nicht in einer guten Wohnlage?

    Ich wohne in meiner Stadt angeblich in einer guten Wohnlage, allerdings lassen nächtliche Rundgänge durch selbige eher anderes vermuten.

    Zitat

    ordentliches Erscheinungsbild des Viertels. --> Nein, eine Haupt-Anlaufstelle für Jugendliche für abendliche Besäufnisse, relativ viel Müll,...

    Allein das macht es nicht zu einer schlechten Wohnlage.

    Ich würde mich hier einfach mal bei der Stadt/Gemeinde erkundigen. Bei uns gibt es eine Wohnlagenkarte, welche Bestandteil des Mietspiegels ist. Hieraus geht dann hervor, ob sich das Haus XY in einer guten Wohnlage befindet, oder auch nicht.

    Das dürfte billiger sein, als ein Prozess.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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