Mieterhöhung zulässig?

  • Liebe Forumsmitglieder,

    Ich wohne seit ca. 1,5 Jahren in einer möblierten 1-Zimmer Mietswohnung und bekam nun von meinem Vermieter eine Benachrichtigung, dass die Miete zum nächsten Monat um 10% erhöht werden muss. Als einziger Grund wurde Inflation angegeben. Ich weiß nun nicht genau wie ich reagieren soll. Im BGB ist ja eigentlich eine konkrekte Form für ein Mieterhöhungsverlangen vorgegeben, so dass ich darauf eigentlich nicht reagieren muss. Darauf hatte ich auch den Vermieter hingewiesen. Dieser meinte nun "nach Einholung von Erkundigungen", dass ich noch froh sein soll und drohte auch um 20% erhöhen zu können. Wie soll ich mich hier nun verhalten? Ich will auch nicht unbedingt einen Rechtsstreit provozieren bei dem ich dann am Ende noch die Kosten tragen muss. Aber rein rechtlich ist mir ja eigentlich noch kein formal korrektes Mieterhöhungsverlangen eingegangen, und die erhöhte Miete wird auch erst 3 Monate später fällig.

    Vielen Dank für jegliche Tipps!

    H2sio4

  • Sie haben sich doch schon selbst mit den nötigen Paragraphen versorgt. Drucken Sie das schön aus und halten Sie das dem Vermieter unter die Nase oder lesen sie es ihm vor, da er scheinbar dieses nicht kann.

    Von einem Forum dürfen Sie bitte nicht erwarten, dass dem Vermieter fehlendes Wissen vermittelt wird.

  • Ich würde mich vom Vermieter nicht verängstigen lassen. Eine Mietanpassung ist an enge rechtliche Bedingungen geknüpft. Ihr Vermieter darf die Miete unter Umständen um max. 20 Prozent erhöhen, sofern die ortsübliche Vergleichsmiete dabei nicht überschritten wird. Und hierfür kann (falls vorhanden) ein Mietspiegel herangezogen werden oder aber Ihr Vermieter muss Ihnen drei Vergleichswohnungen benennen. Hier würde ich mich zunächst einmal schlau machen, um das weitere Vorgehen auszuloten. Unter Umständen könnte es sogar sinnvoll sein, die geforderte zehnprozentige Anpassung zu akzeptieren. Zunächst einmal muss aber auch Ihr Vermieter sich an die gesetzlichen Vorgaben zur Mietanpassung halten.

    Um die Mietanpassung durchsetzen zu können ist Ihr Einverständnis erforderlich. Wird dies Ihrem Vermieter nicht in der vorgesehenen Frist erteilt, kann dieser letztendlich nur über das Gericht ein Mietwertgutachten in Auftrag geben. Dieses Gutachten ist dann allerdings für beide Parteien bindend.

  • Mein Vermieter hat scheinbar noch nie ein Mieterhöhungsverlangen erstellt, und meint sowas sei bisher immer mündlich abgesprochen worden und ich sei der erste der so etwas verlangt. Habe jetzt nochmal aufgefordert das Verlangen zu stellen, habe dann ja soweit ich weiß 2 Monate Bedenkzeit und wenn ich zustimmen sollte wird die erhöhte Miete erst zum folgenden 3. Monat fällig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!