Beiträge von h2sio4

    Hallo Zusammen,

    Ich habe folgende Probleme und damit verbundene Fragen: in meiner gemieteten Wohnung befindet sich ein Klavier, welches im Mietvertrag unter den monatlichen Nebenkosten aufgeführt ist. Bei Abschluss des Mietvertrags wurde mir mündlich mitgeteilt ich könne das Klavier jederzeit kündigen wenn ich es nicht mehr haben möchte. Erste Frage: ist es ein Problem dass von diesem Kündigungsrecht nichts im Mietvertrag steht? Kann der Vermieter sich weigern das Klavier unter Minderung der Nebenkosten zu entfernen? Gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten (wie er einmal behauptet hat)?

    Nächstes Problem: es wurde vor einem Jahr eine Mieterhöhung um 10% angefordert. Auf meine Aussage hin dass ich in diesem Fall das Klavier sofort entfernen lassen möchte, wurde mir mit einer Mieterhöhung um stattdessen 20% gedroht. Um dem ganzen dauerhaften Stress zu entgehen habe ich dann einer Mieterhöhung um 10% zugestimmt und das Klavier vorerst behalten. Ich kann das Klavier aber im Prinzip nicht nutzen aus zeitlichen Gründen und da mein Übermieter lautstark protestiert (halte Ruhezeiten strikt ein!). Den Vermieter habe ich auf letzteres schon oft angesprochen, er wollte sich immer darum kümmern, passiert ich jedoch nichts. Daher meine jetzige Frage: hab ich das Recht das Klavier zu kündigen obwohl ich damals im Rahmen der Einigung gesagt habe ich werde es behalten? Habe hierzu jedoch nichts unterschrieben und keinen Zeitraum angegeben. Vermutlich wird mir jedoch in diesem Fall mit erneuten 10% Mieterhöhung gedroht. Obwohl dies rechtlich sicher fragwürdig ist will ich aber auch nicht unbedingt einen Rechtsstreit provozieren (mit Anwalt wurde mir auch schon gedroht falls ich der Mieterhöhung nicht zustimme).

    Vielleicht kennt sich jemand aus und kann mir Rat geben.

    Vielen Dank!
    h2sio4

    Ich habe bei der Heizungsfirma nachgefragt und mir wurde gesagt dass im Falle eines Mieterwechsels innerhalb des Abrechnungszeitraums eine Abrechnung getrennt für meinen gemieteten Zeitraum erstellt worden wäre. Da dies nicht der Fall ist, war der Firma nach eigenen Angaben kein Mieterwechsel bekannt. Hier konnte der Vermieter nichts entgegensetzen und ich habe eine neue Rechnung angefordert.

    Bezüglich der anderen Nebenkosten habe ich auf Rechnungseinsicht bestanden (Vermieter meinte dies sei nicht möglich, da private Daten enthalten seien und es sich um eine Aufstellung für das ganze Haus handelt)

    Das hat sich jetzt erledigt, der Vermieter hat selbst eingesehen dass ein normaler Zustand vorliegt.

    In der Vergangenheit war es immer so dass der Vermieter kleine Reparaturen selbst durchgeführt hat. Nun werde ich aber darauf verwiesen dass ich dies selbst machen muss wenn der Aufwand unter 80 Euro liegt. Ist dies so richtig? Bezieht sich dies nur auf das Material oder auch auf Kosten falls ich jemanden mit der Reparatur beauftrage? Zudem dürfen die Kosten angeblich 360 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

    Mein Vermieter hat scheinbar noch nie ein Mieterhöhungsverlangen erstellt, und meint sowas sei bisher immer mündlich abgesprochen worden und ich sei der erste der so etwas verlangt. Habe jetzt nochmal aufgefordert das Verlangen zu stellen, habe dann ja soweit ich weiß 2 Monate Bedenkzeit und wenn ich zustimmen sollte wird die erhöhte Miete erst zum folgenden 3. Monat fällig.

    Liebe Leser,

    Noch eine andere Frage. Ich habe ein Klavier mitgemietet (Teil der Nebenkosten) und halte mich dabei strikt an die Ruhezeiten. Dennoch protestiert ein Nachbar permanent mit Klopfen und Schreien. Er hat auch schon einmal geklingelt, aber eine normale Unterhaltung mit ihm ist nicht möglich. Traue mich schon kaum noch zu spielen.
    Zudem gibt es regelmäßig Ruhestörungen durch andere Nachbarn innerhalb der Ruhezeiten (Türen zuknallen, lautstarke Unterhaltungen/Schreie/Beschimpfungen im Treppenhaus oder auf dem Balkon, Bauarbeiten, etc.). Es handelt sich teilweise um bedenklich aggressives Verhalten. Des weiteren ist in der Regel ein unangenehmer Geruch im Treppenhaus. Ich hatte den Vermieter mehrfach auf die Probleme hingewiesen, aber es scheint sich nichts zu ändern. Kürzlich wurde in meinen Keller eingebrochen (woraufhin ich die Polizei informiert habe). Habe ich theoretisch Anspruch auf Mietminderung?

    Viele Grüße,
    h2sio4

    Liebe Forumsmitglieder,

    Ich habe momentan etwas Ärger mit meinem Vermieter was hauptsächlich dadurch zu Stande kam dass ich bei der Heiz- und Nebenkostenabrechnung Rückfragen hatte. So wurde ich zu einer Nachzahlung aufgefordert. Allerdings war auf der Originalrechnung für Heizkosten ein Abrechnungszeitrum angegeben, von dem ich 3 Monate noch gar nicht in der Wohnung gewohnt habe. Der Vermieter behauptet dies sei trotzdem schon berücksichtigt und es gab eine Zwischenablesung. Zudem hätte der Vormieter gar nicht mehr in der Wohnung gewohnt. Ist dies so gängig oder kann ich hier eine Rechnung einfordern, auf der explizit der von mir bewohnte Zeitraum ersichtlich ist? Ebenso verwirrend finde ich die restlichen Nebenkosten, da diese ja normal für ein ganzes Jahr abgerechnet werden, diese mir jetzt aber nur für den bewohnten Zeitraum (9 Monate, also auch nur 9 Monate Vorauszahlung) in Rechnung gestellt werden. Wie kann ich nachvollziehen dass diese Kosten nicht für das ganze Jahr gelten und mir der Anteil vom Vormieter mitbelastet wird? Kann ich hier Belege zu den einzelnen Beträgen anfordern?

    Der Vermieter hat mir eine Frist von 1 Woche für die Nachzahlung gesetzt. Am Dienstag haben wir einen Termin vereinbart wo mir diese Fragen erläutert werden sollen. Aber ich bin mir sicher dass keine Rechnungen vorgelegt werden. Wie soll ich hier reagieren?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    h2sio4

    Liebe Forumsmitglieder,

    Aufgrund einer von mir hinterfragten Mieterhöhung (möblierte 1-Zimmerwohnung) will sich mein Vermieter nun scheinbar revanchieren und schreibt, dass im Rahmen von Reparaturarbeiten (ca. 4-8 Wochen zurückliegend) ein unsauberer Zustand von "Möbeln, Kühlschrank, usw." festgestellt wurde. Dies will er sich nun auch anschauen und bittet um einen Termin. Ich muss dazu sagen, dass Kühlschrank und Backofen von vornherein nicht mehr die neuesten waren, und es sich meiner Ansicht nach höchstens um allgemeine Gebrauchsspuren handelt. Hat der Vermieter Anspruch dass ich irgendetwas ersetzen muss? Oder ist er selbst in der Pflicht veraltete Dinge zu ersetzen?

    Vielen Dank für Rat!

    h2sio4

    Liebe Forumsmitglieder,

    Ich wohne seit ca. 1,5 Jahren in einer möblierten 1-Zimmer Mietswohnung und bekam nun von meinem Vermieter eine Benachrichtigung, dass die Miete zum nächsten Monat um 10% erhöht werden muss. Als einziger Grund wurde Inflation angegeben. Ich weiß nun nicht genau wie ich reagieren soll. Im BGB ist ja eigentlich eine konkrekte Form für ein Mieterhöhungsverlangen vorgegeben, so dass ich darauf eigentlich nicht reagieren muss. Darauf hatte ich auch den Vermieter hingewiesen. Dieser meinte nun "nach Einholung von Erkundigungen", dass ich noch froh sein soll und drohte auch um 20% erhöhen zu können. Wie soll ich mich hier nun verhalten? Ich will auch nicht unbedingt einen Rechtsstreit provozieren bei dem ich dann am Ende noch die Kosten tragen muss. Aber rein rechtlich ist mir ja eigentlich noch kein formal korrektes Mieterhöhungsverlangen eingegangen, und die erhöhte Miete wird auch erst 3 Monate später fällig.

    Vielen Dank für jegliche Tipps!

    H2sio4

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