Renovierung bei Auszug aus Vgestrichen, aber 5 Jahres Frist um 3 Monate überschritten

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe mir kann jemand erklären ob ich im folgendem Fall streichen muss.
    Ich habe meine Wohnung ungestrichen, aber frisch tapeziert im September 2009 übernommen.
    Den §18 haben wir bis auf folgenden Eintrag aus dem Vertrag getrichen:

    Zitat

    3. Der Vermieter kann im Ürbigem bei übermäßiger Abnützung Ersatz in Geld verlangen. Dasselbe gilt bei schuldhafter Beschädigung des Bodenbelages durch den Mieter

    Unter sonstiges haben wir handschriftlich folgendes vereinbart:

    Zitat

    §7, 18: Mieter streicht Wände bei Einzug, keine Schänheitsreperaturen bei Auszug!

    Im §7 sind Fristen für Schönheitsreperaturen vereinbart, die 5 Jahre sind September 2014 (Monat meiner Kündigung) nun "aktiv" geworden.
    Muss ich nun wegen 3 Monaten die komplette Wohnung nochmal streichen, oder gilt die Handschriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und mir?
    Da sich diese Vereinbarung explizit auf §7 und 18 bezieht verstehe ich das so das beide anderen § in meinem Fall unwirksam werden, oder verstehe ich das falsch?

    Ich muss dazu sagen das in der Wohnung geraucht wurde (war auch vom Vermieter genehmigt), daher wäre es schon sinvoll zu streichen.

    §7 des Vertrages enthält folgendes:

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten :)

    2 Mal editiert, zuletzt von DriZit (18. Dezember 2014 um 21:01)

  • Hallo,

    wenn ihr vereinbart habt, dass bei Auszug keine Schönheitsreparaturen zu erbringen sind gilt das auch. D.h. es wird nicht nötig sein, die Wohnung komplett zu streichen. Allerdings gilt auch der Passus, dass du während der Mietzeit hättest Streichen müssen. Und wenn die Wohnung eine Renovierung sinnvoll erscheinen läßt, kann man darüber streiten, ob du nicht doch has einen oder andere hättest zwischendurch machen müssen.

    Also schwer zu sagen, was aus rechtlicher Sicht erforderlich wäre. Hast du schon mit den Vermieter gesprochen? Evtl. gibt es eine Lösung, dass du etwas machst, aber nicht alles.

    Gruss
    H H

  • Hast du schon mit den Vermieter gesprochen? Evtl. gibt es eine Lösung, dass du etwas machst, aber nicht alles.


    Eine für beide Seiten gangbare und stressfreie Lösung ist oft, dass der VM dem Mieter die Materialien zur Verfügung stellt (er kann sie auch steuerlich absetzen) und der Mieter renoviert. Aber das ist Verhandlungssache und setzt guten Willen auf beiden Seiten voraus...

  • Hallo zusammen,

    erstmal Danke für die Antworten :)
    Ich hatte mit dem Vermieter bereits gesprochen, er war der Meinung das ich Aufgrund der 5Jahre streichen müsste.
    Daher auch meine Nachfrage hier was nun gilt.

    MfG DriZit

  • Streichen Sie die Wohnung beim Auszug und gut ist. Da in den Räumen geraucht wurde, scheint es auch notwendig zu sein.
    Genau auf die Notwendigkeit hat auch das BGH Bezug genommen.
    Vergessen Sie die "5" Jahre.

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