Beiträge von DriZit

    Hallo zusammen,

    ich hoffe mir kann jemand erklären ob ich im folgendem Fall streichen muss.
    Ich habe meine Wohnung ungestrichen, aber frisch tapeziert im September 2009 übernommen.
    Den §18 haben wir bis auf folgenden Eintrag aus dem Vertrag getrichen:

    Zitat

    3. Der Vermieter kann im Ürbigem bei übermäßiger Abnützung Ersatz in Geld verlangen. Dasselbe gilt bei schuldhafter Beschädigung des Bodenbelages durch den Mieter

    Unter sonstiges haben wir handschriftlich folgendes vereinbart:

    Zitat

    §7, 18: Mieter streicht Wände bei Einzug, keine Schänheitsreperaturen bei Auszug!

    Im §7 sind Fristen für Schönheitsreperaturen vereinbart, die 5 Jahre sind September 2014 (Monat meiner Kündigung) nun "aktiv" geworden.
    Muss ich nun wegen 3 Monaten die komplette Wohnung nochmal streichen, oder gilt die Handschriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und mir?
    Da sich diese Vereinbarung explizit auf §7 und 18 bezieht verstehe ich das so das beide anderen § in meinem Fall unwirksam werden, oder verstehe ich das falsch?

    Ich muss dazu sagen das in der Wohnung geraucht wurde (war auch vom Vermieter genehmigt), daher wäre es schon sinvoll zu streichen.

    §7 des Vertrages enthält folgendes:

    Vielen Dank schonmal für eure Antworten :)

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