Dem Mieter eines Einfamilienhauses ist die darin befindliche(sehr gut erhaltene Kücheneinrichtung) zu klein, er möchte sich neue Möbel kaufen.
Vermieter und Mieter kommen überein unabhängig voneinander einen Interessenten der Küchenmöbel zu finden.
Der Mieter gibt dem Vermieter bekannt einen Interessenten gefunden zu haben und für die Küche 400 Euro bekommen zu haben.
Dieses Geld hat der Vermieter, trotz Mahnung nie bekommen.
Der Mieter in inzwischen ausgezogen, der Vermieter hat Klage wegen Mietrückständen erhoben.
ZU diesen Mietrückständen hat der Vermieter die 400 Euro der Küche gerechnet.
Nun behauptet der ehemalige Mieter der Vermieter hätte zu ihm gesagt er solle die Küche auf den Müll bringen.
Fakt ist, der Mieter hat Eigentum des Mieters entfernt, kann man das als Diebstahl bezeichnen und zur Anzeige bringen.
Danke für eine Auskunft.