Mieter entfernt Möbel des Vermieters

  • Dem Mieter eines Einfamilienhauses ist die darin befindliche(sehr gut erhaltene Kücheneinrichtung) zu klein, er möchte sich neue Möbel kaufen.
    Vermieter und Mieter kommen überein unabhängig voneinander einen Interessenten der Küchenmöbel zu finden.
    Der Mieter gibt dem Vermieter bekannt einen Interessenten gefunden zu haben und für die Küche 400 Euro bekommen zu haben.
    Dieses Geld hat der Vermieter, trotz Mahnung nie bekommen.
    Der Mieter in inzwischen ausgezogen, der Vermieter hat Klage wegen Mietrückständen erhoben.
    ZU diesen Mietrückständen hat der Vermieter die 400 Euro der Küche gerechnet.
    Nun behauptet der ehemalige Mieter der Vermieter hätte zu ihm gesagt er solle die Küche auf den Müll bringen.
    Fakt ist, der Mieter hat Eigentum des Mieters entfernt, kann man das als Diebstahl bezeichnen und zur Anzeige bringen.

    Danke für eine Auskunft.

  • Ich denke, dass es schwer bis unmöglich sein wird, hieraus einen Diebstahl abzuleiten. Wer sollte die Sache auch verfolgen wollen, die Staatsanwaltschaft?

    Hier liegt eher ein zivilrechtliches Problem an, aber auch das wird nicht einfach sein, weil nichts Schriftliches zum Beweis vorliegt. Sie können nur über die Schiene "Schadensersatzforderung" versuchen an das Geld zu kommen. Und in dem Fall können Sie unbeschadet auf die Kaution zugreifen.

  • Wenn im Mietvertrag eine Küche mit vermietet wurde und diese beim Auszug der Mieter nicht mehr vorhanden ist, so stellt dies im rechtlichen Sinne schon einen Diebstahl dar. Allerdings gehe auch ich davon aus, dass selbst im Falle einer Anzeige die Gefahr besteht, dass das Verfahren aus 'mangelndem Interesse der Allgemeinheit' - oder wie es auch immer formuliert wird, eingestellt wird.

    Entscheidend sind hier immer die Vereinbarungen im Mietvertrag. Die Mieter sind verpflichtet, den Vertrag zu erfüllen und, sofern vereinbart, eine intakte Einbauküche bei Beendigung des Mietvertrags zurück zu geben. Dies kann ja auch durch Zurücklassen der neuen Küche erfolgen. Kann die ursprünglich vorhandene Küche nicht wieder eingebaut werden, so haben Sie hier zivilrechtlich Anspruch auf Schadenersatz, müssen allerdings den Wert der Küche nachweisen. Dann kann auch eine Verrechnung mit der hinterlegten Mietkaution erfolgen.

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