Beiträge von Brigitte
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Dem Mieter eines Einfamilienhauses ist die darin befindliche(sehr gut erhaltene Kücheneinrichtung) zu klein, er möchte sich neue Möbel kaufen.
Vermieter und Mieter kommen überein unabhängig voneinander einen Interessenten der Küchenmöbel zu finden.
Der Mieter gibt dem Vermieter bekannt einen Interessenten gefunden zu haben und für die Küche 400 Euro bekommen zu haben.
Dieses Geld hat der Vermieter, trotz Mahnung nie bekommen.
Der Mieter in inzwischen ausgezogen, der Vermieter hat Klage wegen Mietrückständen erhoben.
ZU diesen Mietrückständen hat der Vermieter die 400 Euro der Küche gerechnet.
Nun behauptet der ehemalige Mieter der Vermieter hätte zu ihm gesagt er solle die Küche auf den Müll bringen.
Fakt ist, der Mieter hat Eigentum des Mieters entfernt, kann man das als Diebstahl bezeichnen und zur Anzeige bringen.Danke für eine Auskunft.
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ja, nun bin ich doch geplättet.
Der Schlüssel wurde uns nicht persönlich übergeben, sondern in den Briefkasten geworfen.Dieses Protokoll sollte als Auflistung sämtlicher Mängel und Schäden, die der Mieter hinterlassen hat dienen.
Ist es denn wirklich richtig, daß der Mieter 600 km weit weg zieht, einen Schlüssel an den Vermieter nicht übergeben muß,weil der ja dann die Mietbeendigung anerkennt, und der Vermieter nicht die Möglichkeit hat die evtl. vorhandenen Schäden zu erkennen.
Wie soll der Vermieter den Mieter auf die hinterlassenen Mängel hinweisen, wenn er nicht eine Auflistung aller Mängel anfertigt und dem Mieter übergibt.
Da der Mieter nicht am Ort wohnt und die Mietsache nicht kontrollieren kann muß doch wohl der Vermieter nach dem Rechten sehen.
Bzw. er muß Zutritt zum Haus haben um evtl. Interessenten das Haus zu zeigen.
Der Mieter war außerdem noch im Besitz eines weiteren Schlüssels, der nicht übergeben wurde.
Der Mieter hat an der Begehung des Hauses selbst nicht teilgenommen, er hat seinen Vater entsandt. Ist der Vater dazu berechtigt, muß er eine Vollmacht vorlegen damit er seinen Sohn vertreten kann. -
Hallo Mainschwimmer,
in dieser Angelegenheit stehen wir schon über ein Jahr mit dem ehemaligen Mieter und unseren Rechtsanwälten und dem Gericht in Verbindung.
Was ich hier an Lügen und Verdrehungen erlebe daß hätte ich mir nie im Leben träumen lassen.
Die Rechtsanwälte des ehemaligen Mieters dachten ja nun ihren letzten Trumpf ausspielen zu können, in dem sie in der Klageerwiderung diesen Fakt anführen, daß mit der Übergabe des Schlüssels und dem Protokoll das Mietverhältnis beendet sei.
Da mir das so abenteuerlich vor kam, dachte ich, evtl. mal hier nachzufragen.Sehr geholfen hat mir die Aussage, daß diese mündliche Kündigung überhaupt nicht möglich ist.
Es tut mir leid, daß ich hier den Eindruck eines Trottels hinterlassen habe.
Ich glaube allerdings mit der Wahl meines Rechtsanwalts auch nicht den besten Griff getan zu haben.Mit frdl. Gruß
Brigitte -
Hallo,
zwischen Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag wie folgt abgeschlossen
vom 16.11.2006-31.12.2010 als Mietdauer, ab 1.1.2011 wollte der Mieter das gemietete Haus kaufen.
Am 12.10.2008 teilt der Mieter dem Vermieter mündlich mit, daß er am 23.10.2008 wegzieht.
Er hält also den Mietvertrag nicht ein.
Er übergibt dem Vermieter einen Hausschlüssel.Der Vermieter hat auf eine gemeinsame Übergabe gedrängt, die allerdings erst am 27.11.2008 im Beisein des Vaters und der Schwester des Mieters als seine Vertreter stattfand.
Bei dieser Übergabe wurde festgestellt, daß die hintere Eingangstür zum Haus nicht verschlossen war und auch kein Schlüssel da war.
Daraufhin hat der Vermieter ein neues Schloß einbauen lassen.Erst im April 2009 konnte ein Kaufer für das Haus gefunden werden.
Der Mieter ist der Meinung mit der Übergabe des Hausschlüssels und dem angefertigten Protokoll am 27.11.2008 sei für ihn der Mietvertrag beendet.Muß der Mieter aber nicht weiter Miete zahlen, denn er hat den Mietvertrag nicht eingehalten.
bedanke mich im Voraus für eine Antwort.
Brigitte
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