Mietpreisüberhöhung?

  • Hallo,

    ich habe ein Frage bezüglich der Höhe einer Miete im Vergleich zum Mietspielgel.

    Zunächst kurz die Situation: ich wohne in einer WG in Stuttgart, wir sind zu dritt und haben jeweils einen Einzelvertrag in welchem das jeweilige Zimmer als benutzter Wohnraum sowie Küche/Bad/Speisekammer zur gemeinschaftlichen Nutzung aufgeführt sind.

    Im Stuttgarter Mietspiegel (hier) ist für eine vergleichbare Wohnung eine Miete von 7,40-9,70€/m² aufgeführt (wobei ich von guter Ausstattung ausgegangen bin, die Ausstattung ist hier aber maximal durchschnittlich).
    Wie berechne ich nun bei derartigen Einzelverträgen den Preis pro Quadratmeter? Gehört da nur mein Zimmer dazu oder gehören auch z.B. 1/3 von den gemeinschaftlich genutzten Räume dazu? Je nachdem wie man es auslegt, ist dann die Miete über 20% des Mietspiegels (was eine Mietpreisüberhöhung wäre) oder sogar über 50% (was ja gar Wucher wäre).

    Die nächste Frage ist, was sich daraus für Konsequenzen ergeben. Im Mietrechtlexikon (hier) habe ich gelesen, dass man prinzipiell ein Rückforderungsanspruch hat, wenn die Miete über den 20% liegt. Ist dies theoretisch möglich? Ich muss dazu anscheinend nachweisen, dass die Miete entsprechend deutlich über dem Mietspiegel liegt und dass in der Stadt ein Mangel an Wohnungen herrscht, was der Vermieter mit der Höhe der Meite ausnutzt. So habe ich das jedenfalls verstanden.


    Eine andere Frage ist, ob mir der Vermieter verbieten kann, eine Wohnung für eine kurze Zeit unterzuvermieten. Wenn ich das richtig verstanden habe, braucht er dazu einen guten Grund (die Person muss unzumutbar sein). Und kann der Vermieter soetwas vertraglich verbieten?

    Ich danke für jede Hilfe!

    Einmal editiert, zuletzt von Karl L. (10. Dezember 2014 um 19:04)

  • ich wohne in einer WG in Stuttgart, wir sind zu dritt und haben jeweils einen Einzelvertrag
    Eine andere Frage ist, ob mir der Vermieter verbieten kann, eine Wohnung für eine kurze Zeit unterzuvermieten.


    Das passt doch nicht zusammen.

  • Hallo,

    ich habe ein Frage bezüglich der Höhe einer Miete im Vergleich zum Mietspielgel.

    Zunächst kurz die Situation: ich wohne in einer WG in Stuttgart, wir sind zu dritt und haben jeweils einen Einzelvertrag in welchem das jeweilige Zimmer als benutzter Wohnraum sowie Küche/Bad/Speisekammer zur gemeinschaftlichen Nutzung aufgeführt sind.

    Im Stuttgarter Mietspiegel (hier) ist für eine vergleichbare Wohnung eine Miete von 7,40-9,70€/m² aufgeführt (wobei ich von guter Ausstattung ausgegangen bin, die Ausstattung ist hier aber maximal durchschnittlich).
    Wie berechne ich nun bei derartigen Einzelverträgen den Preis pro Quadratmeter? Gehört da nur mein Zimmer dazu oder gehören auch z.B. 1/3 von den gemeinschaftlich genutzten Räume dazu? Je nachdem wie man es auslegt, ist dann die Miete über 20% des Mietspiegels (was eine Mietpreisüberhöhung wäre) oder sogar über 50% (was ja gar Wucher wäre).

    Die nächste Frage ist, was sich daraus für Konsequenzen ergeben. Im Mietrechtlexikon (hier) habe ich gelesen, dass man prinzipiell ein Rückforderungsanspruch hat, wenn die Miete über den 20% liegt. Ist dies theoretisch möglich? Ich muss dazu anscheinend nachweisen, dass die Miete entsprechend deutlich über dem Mietspiegel liegt und dass in der Stadt ein Mangel an Wohnungen herrscht, was der Vermieter mit der Höhe der Meite ausnutzt. So habe ich das jedenfalls verstanden.


    Eine andere Frage ist, ob mir der Vermieter verbieten kann, eine Wohnung für eine kurze Zeit unterzuvermieten. Wenn ich das richtig verstanden habe, braucht er dazu einen guten Grund (die Person muss unzumutbar sein). Und kann der Vermieter soetwas vertraglich verbieten?

    Ich danke für jede Hilfe!

    Hallo,

    was möchte man damit erreichen.

    Bei überhöhter Wuchermiete nach Ausnutzung einer Notlage, weil zu wenig Wohnraum zur Verfügung steht, besteht für den Vermieter höchstens ein Bußgeld, doch kostet es noch viel mehr Geld das durchzusetzen.

    Untervermietung braucht der Vermieter nicht zu dulden, für den Mieter besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Vermieter die Untervermietung untersagt.

    Vielleicht solltest du in Sinne einen normalen Zusammenlebens in der Gesellschaft dieses nutzen, damit der Vermieter wieder Ruhe hat und zwangsläufig auch du.

    Gruß

    BHSHuber

  • du hast die Rechtslage doch schon ganz gut wieder gegeben, don john. vielmehr kann man von ihr aus auch nicht sagen.

    Wie sich dein Quadratmeterpreis ausrechnet, musst du selbst ausrechnen, da uns hier keine Unterlagen vorliegen. Deine Mieter wird sich sicherlich aus der (Fläche deines Zimmers + der Fläche der Gemeinschaftsräume: 3 Mieter) x Quadratmeterpreis zusammen setzen.

  • Danke erstmal für die vielen Antworten. Wenn ich ihr euch fragt warum ich das machen: wir haben als WG eher zufällig eine Wohnung gefunden, die billiger und besser ist als unsere, jedoch müssten wir 2 Monate doppelt Miete zahlen. Unsere Vermieterin ist zumindest was das betrifft normalerweise zuvorkommend und sagt, wenn wir jemanden neues finden, der gleich einziehen kann, dann müssen wir nicht doppelt zahlen.

    Nun ist die Miete in unserer bisherigen Wohnung übertrieben hoch (weshalb wir auch ausziehen wollen). Nun haben wir einige neue Nachmieter gefunden, jedoch hat sie entgegen der vorherigen Abmache die Miete nochmal so extrem erhöht, sodass fast alle wieder abgesagt haben.

    Ich weiß, dass sie im Recht ist und wir quasi selbst schuld sind, dass wir so kurzfristig aus der Wohnung raus wollen. Aber nichts desto trotz finde ich es total unfair und eine Abzocke, dass die Vermieterin so viel Geld für eine kleine Wohnung, die in keinem guten Zustand ist, verlangt und es voll ausnutzt, dass in Stuttgart die Wohnugen insbesondere für Studenten so knapp sind.

    Ich habe nicht vor rechtlich gegen sie vorzugehen, aber ich möchte ihr stichhaltig klar machen, dass die Miete, die sie verlangt, völlig übertrieben ist und wir deshalb auch kaum Nachmieter finden (wir haben sogar sehr geeignete gefunden, die die Wohnung trotzdem nehmen würden, aber sie will mehr Bedenkzeit und "mehr Auswahl"). Und ich finde es einfach unmöglich, dass es Menschen gibt, die eine solche Wohnsituation so ausnutzen. Ihre neu verlangte Meite ist im Vergleich mit dem Mietspiegel Wucher. Und bisher war sie auch viel zu hoch.

    Und daher auch die andere Frage, sie will sicher nicht, dass wir die Wohnung in diesen 2 Monaten untervermieten. Wenn ich das richtig verstehe, dürfen wir das auch ohne ihre Einwilligung nicht.

  • wir haben als WG eher zufällig eine Wohnung gefunden, die billiger und besser ist als unsere, jedoch müssten wir 2 Monate doppelt Miete zahlen.
    Unsere Vermieterin ist zumindest was das betrifft normalerweise zuvorkommend und sagt, wenn wir jemanden neues finden, der gleich einziehen kann, dann müssen wir nicht doppelt zahlen.


    Letzteres ist oftmals bla bla, wie wir hier im Forum immer wieder lesen.
    Du hast nichts darüber geschrieben, ob Ihr und wenn ja, zu wann gekündigt habt. Aber sei es drum...

  • Danke erstmal für die vielen Antworten. Wenn ich ihr euch fragt warum ich das machen: wir haben als WG eher zufällig eine Wohnung gefunden, die billiger und besser ist als unsere, jedoch müssten wir 2 Monate doppelt Miete zahlen. Unsere Vermieterin ist zumindest was das betrifft normalerweise zuvorkommend und sagt, wenn wir jemanden neues finden, der gleich einziehen kann, dann müssen wir nicht doppelt zahlen.

    Nun ist die Miete in unserer bisherigen Wohnung übertrieben hoch (weshalb wir auch ausziehen wollen). Nun haben wir einige neue Nachmieter gefunden, jedoch hat sie entgegen der vorherigen Abmache die Miete nochmal so extrem erhöht, sodass fast alle wieder abgesagt haben.

    Ich weiß, dass sie im Recht ist und wir quasi selbst schuld sind, dass wir so kurzfristig aus der Wohnung raus wollen. Aber nichts desto trotz finde ich es total unfair und eine Abzocke, dass die Vermieterin so viel Geld für eine kleine Wohnung, die in keinem guten Zustand ist, verlangt und es voll ausnutzt, dass in Stuttgart die Wohnugen insbesondere für Studenten so knapp sind.

    Ich habe nicht vor rechtlich gegen sie vorzugehen, aber ich möchte ihr stichhaltig klar machen, dass die Miete, die sie verlangt, völlig übertrieben ist und wir deshalb auch kaum Nachmieter finden (wir haben sogar sehr geeignete gefunden, die die Wohnung trotzdem nehmen würden, aber sie will mehr Bedenkzeit und "mehr Auswahl"). Und ich finde es einfach unmöglich, dass es Menschen gibt, die eine solche Wohnsituation so ausnutzen. Ihre neu verlangte Meite ist im Vergleich mit dem Mietspiegel Wucher. Und bisher war sie auch viel zu hoch.

    Und daher auch die andere Frage, sie will sicher nicht, dass wir die Wohnung in diesen 2 Monaten untervermieten. Wenn ich das richtig verstehe, dürfen wir das auch ohne ihre Einwilligung nicht.

    Hallo,

    deshalb meine Frage, was will man damit erreichen?

    Aha, hier geht's darum, wieder mal einen Vermieter zu diskreditieren weil man nicht doppelt Miete zahlen möchte.

    Was für eine Gesellschaft, wie wäre es gewesen, wenn man weniger Energie darauf verwendet hätte, das eigene Verschulden zu vertuschen und dafür etwas zu erfinden was einen Vermieter in ein schlechtes Licht dastehen lässt, sondern mehr Energie ins Hirnkastl gesteckt hätte um nach zu denken, warum man seiner eigenen Unfähigkeit aufgelaufen ist.

    Anspruchsdenken, Egoismuss, der Mensch handelt ausschließlich nur noch, wenn er zu seinem eigenen Vorteil handelt, die Belange und Rechte Andere interessieren in dieser Zombiegesellschaft nicht, Hauptsache man kommt damit durch!

    Auch eine Auffassung!

    Weniger freundliche Grüße

    BHShuber

  • Eine sehr allgemein gehaltenes Statement. Aber treffend!
    Wer schon lange hier im Forum tätig ist, weiß um die "Hilfsbedürftigkeit" mancher TE. Manches stinkt da schon durch die Leitung.
    Wenn Sie dann, wie gerade geschehen, Kritik an den Beiträgen nehmen, können Sie von Glück reden, das da nicht so eine Emanze hereingeschneit kommt und Ihnen wegen der klaren Worte die Leviten ließt.
    So nach verpönter Gutmenschenart.

  • Hallo,

    deshalb meine Frage, was will man damit erreichen?

    Aha, hier geht's darum, wieder mal einen Vermieter zu diskreditieren weil man nicht doppelt Miete zahlen möchte.

    Was für eine Gesellschaft, wie wäre es gewesen, wenn man weniger Energie darauf verwendet hätte, das eigene Verschulden zu vertuschen und dafür etwas zu erfinden was einen Vermieter in ein schlechtes Licht dastehen lässt, sondern mehr Energie ins Hirnkastl gesteckt hätte um nach zu denken, warum man seiner eigenen Unfähigkeit aufgelaufen ist.

    Anspruchsdenken, Egoismuss, der Mensch handelt ausschließlich nur noch, wenn er zu seinem eigenen Vorteil handelt, die Belange und Rechte Andere interessieren in dieser Zombiegesellschaft nicht, Hauptsache man kommt damit durch!

    Auch eine Auffassung!

    Weniger freundliche Grüße

    BHShuber

    Sie haben mich völlig missverstanden. Ich will nichts vertuschen und auch nicht egoistisch handeln. Ich weiß ich bin selbst schuld, wenn ich doppelt zahlen muss und das nehme ich auch hin. Trotzdem komme ich auf dauer damit billiger weg, als in der Wohnung zu bleiben. Ich will nur dagegen vorgehen, dass Menschen die Leute ausnutzen, weil Wohnungsnot herrscht. Schonmal davon gehört was in München gerade abgeht? Und wenn jemand 75% über dem Mietspiegel bei einer Wohnung in keinem guten Zustand ist, dann finde ich das unerhört. Und damit handle ich nicht egostisch, denn ich habe damit jetzt nichtsmehr zu tun.
    Außerdem will ich meiner Vermieterin das im freundlichen sagen, ich fürchte nämlich sie ist sich dessen nichtmar richtig bewusst, bzw. hat keine Ahnung wie viel Geld man als Student so hat. Ich kenne genug die zur Zeit zu zweit ein Zimmer nehmen hier. Und dann nimmt man halt auch Wohnungen mit so absurd hohen Mieten (Wucher!). Wie gesagt, mir könnte es egal sein, ich wohne hier nichtmehr lange.

    Ich wünsche trotzdem schöne Grüße

  • Hallo,

    ein großen Anteil hat auch die Bundesregierung mit der neuen Mietpreisbremse. Als Vermieter müßte man doch schön blöd sein, wenn man nicht jetzt die Miete so hoch ansetzt, wie irgend möglich.


    Gruss
    H H

  • Sie haben mich völlig missverstanden. Ich will nichts vertuschen und auch nicht egoistisch handeln. Ich weiß ich bin selbst schuld, wenn ich doppelt zahlen muss und das nehme ich auch hin. Trotzdem komme ich auf dauer damit billiger weg, als in der Wohnung zu bleiben. Ich will nur dagegen vorgehen, dass Menschen die Leute ausnutzen, weil Wohnungsnot herrscht. Schonmal davon gehört was in München gerade abgeht? Und wenn jemand 75% über dem Mietspiegel bei einer Wohnung in keinem guten Zustand ist, dann finde ich das unerhört. Und damit handle ich nicht egostisch, denn ich habe damit jetzt nichtsmehr zu tun.
    Außerdem will ich meiner Vermieterin das im freundlichen sagen, ich fürchte nämlich sie ist sich dessen nichtmar richtig bewusst, bzw. hat keine Ahnung wie viel Geld man als Student so hat. Ich kenne genug die zur Zeit zu zweit ein Zimmer nehmen hier. Und dann nimmt man halt auch Wohnungen mit so absurd hohen Mieten (Wucher!). Wie gesagt, mir könnte es egal sein, ich wohne hier nichtmehr lange.

    Ich wünsche trotzdem schöne Grüße

    Hallo,

    das ist aber nicht das Problem des Vermieters!

    Sie haben doch gewusst was der Wohnraum kostet, es stand Ihnen jederzeit frei, sich eine billigere Bleibe zu suchen.

    Unrechtsbewusstsein, komplette Fehlanzeige!

    Ich komme übrigens aus München, solange jemand Wohnungen zu qm-Preisen höher als 20,00€ bezahlt um in der Innenstadt zu wohnen ist das freie Marktwirtschaft, niemand wird gezwungen das zu tun.

    Wir sprechen uns in ein paar Jahren wieder, vielleicht und der Wunsch ist aufrichtig, sind Sie dann Vermieter, jede Wette, Sie nehmen was Sie bekommen können.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,

    das ist aber nicht das Problem des Vermieters!

    Sie haben doch gewusst was der Wohnraum kostet, es stand Ihnen jederzeit frei, sich eine billigere Bleibe zu suchen.

    Unrechtsbewusstsein, komplette Fehlanzeige!

    Ich komme übrigens aus München, solange jemand Wohnungen zu qm-Preisen höher als 20,00€ bezahlt um in der Innenstadt zu wohnen ist das freie Marktwirtschaft, niemand wird gezwungen das zu tun.

    Wir sprechen uns in ein paar Jahren wieder, vielleicht und der Wunsch ist aufrichtig, sind Sie dann Vermieter, jede Wette, Sie nehmen was Sie bekommen können.

    Gruß

    BHShuber

    1. ich kenne beide Seiten, die des Mieters und des Vermieters aus Erfahrung
    2. mir wäre ein gutes Verhätnis zum Mieter wichtiger und mir wäre auch wichtiger meine Wohnung nicht vergammeln zu lassen.
    3. klar will jeder in die Stadt. Hier gibts Arbeitsplätze. Und ein paar Leute die sich dumm und dämlich verdienen an den Mieten. Ist freie Marktwirtschaft, ich weiß. Kann man nichts gegen sagen. Aber haben Sie nicht vorhin etwas von Egoismus und eigener Vorteil und was für eine Gesellschaft wäre das ... geredet? Ist es das nicht, wenn man weiß, dass tausende eine Wohnung suchen und man bietet ein vergammeltes Zimmer zum Wucherpreis an? Es ist freie Marktwirtschaft, aber ich finde man muss sowas einfach trotzdem nicht tun.

  • 1. ich kenne beide Seiten, die des Mieters und des Vermieters aus Erfahrung
    2. mir wäre ein gutes Verhätnis zum Mieter wichtiger und mir wäre auch wichtiger meine Wohnung nicht vergammeln zu lassen.
    3. klar will jeder in die Stadt. Hier gibts Arbeitsplätze. Und ein paar Leute die sich dumm und dämlich verdienen an den Mieten. Ist freie Marktwirtschaft, ich weiß. Kann man nichts gegen sagen. Aber haben Sie nicht vorhin etwas von Egoismus und eigener Vorteil und was für eine Gesellschaft wäre das ... geredet? Ist es das nicht, wenn man weiß, dass tausende eine Wohnung suchen und man bietet ein vergammeltes Zimmer zum Wucherpreis an? Es ist freie Marktwirtschaft, aber ich finde man muss sowas einfach trotzdem nicht tun.

    Hallo,

    das ist Ihre freie und subjektive Meinung, heißt aber nicht, dass man damit alle anderen über den Kamm ziehen muss.

    Und es ist jedem freigestellt, so ein vergammeltes Zimmer für viel Geld anzumieten, gezwungen ist niemand nirgendwo!

    Gruß

    BHShuber

  • Naja, jetzt artet es in eine Grundsatzdiskussion aus. Jedoch ist Wohnen ein Grundbedürfnis und somit nur zum Teil freie Marktwirtschaft. Dazu hat der Gesetzgeber gesetzliche Regelungen getroffen, die dem Mieter schützen. Jedoch "wo kein Kläger, da kein Richter". Wenn die Mieter es hinnehmen, dann kann man nichts daran ändern und die Ortsüblichkeit steigt dadurch schneller, als normal.

    Der Tatbestand der Mietpreisüberhöhung liegt jedenfalls vor, wenn 20% über der Ortsüblichkeit verlangt wird UND eine Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen erfolgt. Das ist ja hier scheinbar der Fall, so dass man dagegen vorgehen könnte. Siehe hier zu § 5 WiStG.

    Der Wucher wird in § 291 StGB regelt. Auch dagegen kann man vorgehen. Somit ist es nicht ganz richtig, dass der Vermieter verlangen kann, was er möchte. Bzw. er kann es schon, er hat jedoch im Zweifel und bei einer Klage schlechte Aussichten.

  • Im vorliegenden Fall sollte man bedenken, dass der Mietspiegel normalerweise für abgeschlossene Wohnungen gilt und nicht für einzeln vermietete Zimmer. Der Mietspiegel ist damit in meinen Augen gar nicht anwendbar, wobei davon auszugehen ist, dass die Mieten für einzelne Zimmer deutlich über dem Mietspiegel liegen und das auch dürfen.
    Und was auf gar keinen Fall funktioniert ist einfach die Fläche einer vergleichbaren "Gesamtwohnung" zu nehmen und das dann mehr oder weniger durch 3 zu teilen. Kleine Wohnungen (Zimmer) sind immer teurer als große Wohnungen.
    Also wenn ihr zusammen eine 80m² große Wohnung bewohnt, dann seid ihr in der Kategorie "70m² und mehr" trotzdem völlig falsch.

    2 Mal editiert, zuletzt von Dachdeckerin (12. Dezember 2014 um 11:23)

  • Naja, jetzt artet es in eine Grundsatzdiskussion aus. Jedoch ist Wohnen ein Grundbedürfnis und somit nur zum Teil freie Marktwirtschaft. Dazu hat der Gesetzgeber gesetzliche Regelungen getroffen, die dem Mieter schützen. Jedoch "wo kein Kläger, da kein Richter". Wenn die Mieter es hinnehmen, dann kann man nichts daran ändern und die Ortsüblichkeit steigt dadurch schneller, als normal.

    Der Tatbestand der Mietpreisüberhöhung liegt jedenfalls vor, wenn 20% über der Ortsüblichkeit verlangt wird UND eine Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen erfolgt. Das ist ja hier scheinbar der Fall, so dass man dagegen vorgehen könnte. Siehe hier zu § 5 WiStG.

    Der Wucher wird in § 291 StGB regelt. Auch dagegen kann man vorgehen. Somit ist es nicht ganz richtig, dass der Vermieter verlangen kann, was er möchte. Bzw. er kann es schon, er hat jedoch im Zweifel und bei einer Klage schlechte Aussichten.

    Hallo Troffer,

    das ist auch alles richtig, doch bitte zitiere die Stelle im Gesetzestext in dem geschrieben steht, dass der Interessent gezwungen ist einen solchen Wohnraum anzumieten.

    Es ist immer noch eine freie Willensentscheidung desjenigen der ersucht eine Wohnung, Zimmer, Moloch anzumieten, Grundsatz hin oder her.

    Gruß

    BHShuber

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