Beiträge von Karl L.

    Hallo :)

    Wir haben folgendes Problem: In unserer Wohnung sind alte, sehr schwere Heizkörper einer Zentralheizung in der Wand verankert. Der größte Heizkörper, der normalerweise auf 6 Bolzen liegt, die in der Wand verankert sind und aus dieser senkrecht herausstehen, hat sich gelöst, d.h. die Bolzen haben sich aus der Wand gelöst. Im Moment steht der Heizkörper nurnoch auf seinen eigenen Rohren und auf einem verbliebenen Bolzen.

    Der Heizkörper wackelt stark, wenn man ihn berührt oder ihn andreht und das Wasser durchläuft.

    Vor kurzem waren Handwerker bei uns, um sich das Ganze anzusehen. Sie meinten, dass muss auf jeden Fall gemacht werden. Wenns blöd läuft, kann es passieren, dass der Heizkörper herunterkracht, z. B. wenn man mal irgendwie blöd dagegen kommt. Natürlich passen wir sehr gut auf, dass nichts passiert. Aber Unfälle im Haushalt können immer passieren und hier besteht Gefahrpotential. Dieses sollte beseitigt werden.

    Wir haben den Umstand unserer Hausverwaltung (die den Vermieter in allen Fragen vertritt) am 2. Oktober 2019 schriftlich und später nochmal telefonisch gemeldet. Nun ist es so, dass die Hausverwaltung die Sache verschleppt ("es besteht keine akute Unfallgefahr") und außerdem gesagt hat, den Heizkörper neu zu verankern oder alternativ einen neuen Heizkörper zu installieren, sei zu teuer (weil in beiden Fällen zwei Handwerker den ganzen Tag beschäftigt sind). Als Alternative schlägt die Hausverwaltung vor, eine Stützvorrichtung zu bauen, die wahrscheinlich dann im Boden verankert werden soll (ist mir aber nicht ganz klar, wie).

    Meine Fragen

    1) Auch wenn keine akute Unfallgefahr vorliegt, ist es doch eine Gefahrenstelle. Der Heizkörper befindet sich zudem im Wohnzimmer, also an einem Ort, an dem man sich häufig aufhält. Meiner Meinung nach ist jetzt nach bereits 2 Monaten eine angemessene Frist deutlich überschritten. Welche Handhabe haben wir, dass der Heizkörper wie auch immer befestigt wird und somit das Gefahrenpotential beseitigt ist?

    2) Die Alternative mit der Stützvorrichtung (die ich als provisorisch charakterisieren würde, sie soll aber eine Dauerhafte Lösung sein) halte ich für eine Änderung an der Mietsache. Ich denke es ist verständlich, dass man im Wohnzimmer keine Stützvorichtung am Heizkörper haben will und das war auch nicht Teil der Mietsache und damit des Mietvertrags. Daher die zweite Frage: Gehe ich richtig in der Annahme, dass wir dieser Lösung nicht zustimmen müssen?

    Vielen Dank für jede Hilfe

    Grüße

    Karl


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    Hallo,

    das ist aber nicht das Problem des Vermieters!

    Sie haben doch gewusst was der Wohnraum kostet, es stand Ihnen jederzeit frei, sich eine billigere Bleibe zu suchen.

    Unrechtsbewusstsein, komplette Fehlanzeige!

    Ich komme übrigens aus München, solange jemand Wohnungen zu qm-Preisen höher als 20,00€ bezahlt um in der Innenstadt zu wohnen ist das freie Marktwirtschaft, niemand wird gezwungen das zu tun.

    Wir sprechen uns in ein paar Jahren wieder, vielleicht und der Wunsch ist aufrichtig, sind Sie dann Vermieter, jede Wette, Sie nehmen was Sie bekommen können.

    Gruß

    BHShuber

    1. ich kenne beide Seiten, die des Mieters und des Vermieters aus Erfahrung
    2. mir wäre ein gutes Verhätnis zum Mieter wichtiger und mir wäre auch wichtiger meine Wohnung nicht vergammeln zu lassen.
    3. klar will jeder in die Stadt. Hier gibts Arbeitsplätze. Und ein paar Leute die sich dumm und dämlich verdienen an den Mieten. Ist freie Marktwirtschaft, ich weiß. Kann man nichts gegen sagen. Aber haben Sie nicht vorhin etwas von Egoismus und eigener Vorteil und was für eine Gesellschaft wäre das ... geredet? Ist es das nicht, wenn man weiß, dass tausende eine Wohnung suchen und man bietet ein vergammeltes Zimmer zum Wucherpreis an? Es ist freie Marktwirtschaft, aber ich finde man muss sowas einfach trotzdem nicht tun.

    Hallo,

    deshalb meine Frage, was will man damit erreichen?

    Aha, hier geht's darum, wieder mal einen Vermieter zu diskreditieren weil man nicht doppelt Miete zahlen möchte.

    Was für eine Gesellschaft, wie wäre es gewesen, wenn man weniger Energie darauf verwendet hätte, das eigene Verschulden zu vertuschen und dafür etwas zu erfinden was einen Vermieter in ein schlechtes Licht dastehen lässt, sondern mehr Energie ins Hirnkastl gesteckt hätte um nach zu denken, warum man seiner eigenen Unfähigkeit aufgelaufen ist.

    Anspruchsdenken, Egoismuss, der Mensch handelt ausschließlich nur noch, wenn er zu seinem eigenen Vorteil handelt, die Belange und Rechte Andere interessieren in dieser Zombiegesellschaft nicht, Hauptsache man kommt damit durch!

    Auch eine Auffassung!

    Weniger freundliche Grüße

    BHShuber

    Sie haben mich völlig missverstanden. Ich will nichts vertuschen und auch nicht egoistisch handeln. Ich weiß ich bin selbst schuld, wenn ich doppelt zahlen muss und das nehme ich auch hin. Trotzdem komme ich auf dauer damit billiger weg, als in der Wohnung zu bleiben. Ich will nur dagegen vorgehen, dass Menschen die Leute ausnutzen, weil Wohnungsnot herrscht. Schonmal davon gehört was in München gerade abgeht? Und wenn jemand 75% über dem Mietspiegel bei einer Wohnung in keinem guten Zustand ist, dann finde ich das unerhört. Und damit handle ich nicht egostisch, denn ich habe damit jetzt nichtsmehr zu tun.
    Außerdem will ich meiner Vermieterin das im freundlichen sagen, ich fürchte nämlich sie ist sich dessen nichtmar richtig bewusst, bzw. hat keine Ahnung wie viel Geld man als Student so hat. Ich kenne genug die zur Zeit zu zweit ein Zimmer nehmen hier. Und dann nimmt man halt auch Wohnungen mit so absurd hohen Mieten (Wucher!). Wie gesagt, mir könnte es egal sein, ich wohne hier nichtmehr lange.

    Ich wünsche trotzdem schöne Grüße

    Danke erstmal für die vielen Antworten. Wenn ich ihr euch fragt warum ich das machen: wir haben als WG eher zufällig eine Wohnung gefunden, die billiger und besser ist als unsere, jedoch müssten wir 2 Monate doppelt Miete zahlen. Unsere Vermieterin ist zumindest was das betrifft normalerweise zuvorkommend und sagt, wenn wir jemanden neues finden, der gleich einziehen kann, dann müssen wir nicht doppelt zahlen.

    Nun ist die Miete in unserer bisherigen Wohnung übertrieben hoch (weshalb wir auch ausziehen wollen). Nun haben wir einige neue Nachmieter gefunden, jedoch hat sie entgegen der vorherigen Abmache die Miete nochmal so extrem erhöht, sodass fast alle wieder abgesagt haben.

    Ich weiß, dass sie im Recht ist und wir quasi selbst schuld sind, dass wir so kurzfristig aus der Wohnung raus wollen. Aber nichts desto trotz finde ich es total unfair und eine Abzocke, dass die Vermieterin so viel Geld für eine kleine Wohnung, die in keinem guten Zustand ist, verlangt und es voll ausnutzt, dass in Stuttgart die Wohnugen insbesondere für Studenten so knapp sind.

    Ich habe nicht vor rechtlich gegen sie vorzugehen, aber ich möchte ihr stichhaltig klar machen, dass die Miete, die sie verlangt, völlig übertrieben ist und wir deshalb auch kaum Nachmieter finden (wir haben sogar sehr geeignete gefunden, die die Wohnung trotzdem nehmen würden, aber sie will mehr Bedenkzeit und "mehr Auswahl"). Und ich finde es einfach unmöglich, dass es Menschen gibt, die eine solche Wohnsituation so ausnutzen. Ihre neu verlangte Meite ist im Vergleich mit dem Mietspiegel Wucher. Und bisher war sie auch viel zu hoch.

    Und daher auch die andere Frage, sie will sicher nicht, dass wir die Wohnung in diesen 2 Monaten untervermieten. Wenn ich das richtig verstehe, dürfen wir das auch ohne ihre Einwilligung nicht.

    Hallo,

    ich habe ein Frage bezüglich der Höhe einer Miete im Vergleich zum Mietspielgel.

    Zunächst kurz die Situation: ich wohne in einer WG in Stuttgart, wir sind zu dritt und haben jeweils einen Einzelvertrag in welchem das jeweilige Zimmer als benutzter Wohnraum sowie Küche/Bad/Speisekammer zur gemeinschaftlichen Nutzung aufgeführt sind.

    Im Stuttgarter Mietspiegel (hier) ist für eine vergleichbare Wohnung eine Miete von 7,40-9,70€/m² aufgeführt (wobei ich von guter Ausstattung ausgegangen bin, die Ausstattung ist hier aber maximal durchschnittlich).
    Wie berechne ich nun bei derartigen Einzelverträgen den Preis pro Quadratmeter? Gehört da nur mein Zimmer dazu oder gehören auch z.B. 1/3 von den gemeinschaftlich genutzten Räume dazu? Je nachdem wie man es auslegt, ist dann die Miete über 20% des Mietspiegels (was eine Mietpreisüberhöhung wäre) oder sogar über 50% (was ja gar Wucher wäre).

    Die nächste Frage ist, was sich daraus für Konsequenzen ergeben. Im Mietrechtlexikon (hier) habe ich gelesen, dass man prinzipiell ein Rückforderungsanspruch hat, wenn die Miete über den 20% liegt. Ist dies theoretisch möglich? Ich muss dazu anscheinend nachweisen, dass die Miete entsprechend deutlich über dem Mietspiegel liegt und dass in der Stadt ein Mangel an Wohnungen herrscht, was der Vermieter mit der Höhe der Meite ausnutzt. So habe ich das jedenfalls verstanden.


    Eine andere Frage ist, ob mir der Vermieter verbieten kann, eine Wohnung für eine kurze Zeit unterzuvermieten. Wenn ich das richtig verstanden habe, braucht er dazu einen guten Grund (die Person muss unzumutbar sein). Und kann der Vermieter soetwas vertraglich verbieten?

    Ich danke für jede Hilfe!

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