Hallo,
ich habe ein Frage bezüglich der Höhe einer Miete im Vergleich zum Mietspielgel.
Zunächst kurz die Situation: ich wohne in einer WG in Stuttgart, wir sind zu dritt und haben jeweils einen Einzelvertrag in welchem das jeweilige Zimmer als benutzter Wohnraum sowie Küche/Bad/Speisekammer zur gemeinschaftlichen Nutzung aufgeführt sind.
Im Stuttgarter Mietspiegel (hier) ist für eine vergleichbare Wohnung eine Miete von 7,40-9,70€/m² aufgeführt (wobei ich von guter Ausstattung ausgegangen bin, die Ausstattung ist hier aber maximal durchschnittlich).
Wie berechne ich nun bei derartigen Einzelverträgen den Preis pro Quadratmeter? Gehört da nur mein Zimmer dazu oder gehören auch z.B. 1/3 von den gemeinschaftlich genutzten Räume dazu? Je nachdem wie man es auslegt, ist dann die Miete über 20% des Mietspiegels (was eine Mietpreisüberhöhung wäre) oder sogar über 50% (was ja gar Wucher wäre).
Die nächste Frage ist, was sich daraus für Konsequenzen ergeben. Im Mietrechtlexikon (hier) habe ich gelesen, dass man prinzipiell ein Rückforderungsanspruch hat, wenn die Miete über den 20% liegt. Ist dies theoretisch möglich? Ich muss dazu anscheinend nachweisen, dass die Miete entsprechend deutlich über dem Mietspiegel liegt und dass in der Stadt ein Mangel an Wohnungen herrscht, was der Vermieter mit der Höhe der Meite ausnutzt. So habe ich das jedenfalls verstanden.
Eine andere Frage ist, ob mir der Vermieter verbieten kann, eine Wohnung für eine kurze Zeit unterzuvermieten. Wenn ich das richtig verstanden habe, braucht er dazu einen guten Grund (die Person muss unzumutbar sein). Und kann der Vermieter soetwas vertraglich verbieten?
Ich danke für jede Hilfe!