Hallo,
brauche mal euere Hilfe
Vermieter hat Kündigung (3 Monate) wegen Eigenbedarf an uns geschrieben und nach 2 Monaten diese wiederrufen.
Wir haben einen Anwalt genommen und es liegt jetzt ein "Hinweisbeschluss" vom Gericht vor.
Dort wird uns recht gegeben = Eigenbedarfskündigung v. Vermieter wurde "ins Blaue hinein" gemacht und es könnte
eine Pflichtverletzung aus dem Mietverhältnisses bestehen.
Wir haben nach ca. 4 Wochen nach der Kündigung eine gleichwertige Wohnung gemietet.
Jetzt geht es noch um unseren Schadensersatz, d. wir nachweisen müssen.
1. Küchenübernahme v. 1200,- war Bedingung bei der neuen Wohnung. Das wird von der Gegenseite (Vermieter) nicht akzeptiwert. Wir hätten uns auch eine andere Wohnung nehmen können wo keine Küchenübernahme erforderlich war.
Wir hatten in Zeitungen u.s.w. in unseren kleinen Ort keine andere Wohnung zum gleichen Preis und größe gefunden.
Wie das vor Gericht aber Nachweisen??? Zeitungsseiten sind nicht mehr vorhanden.
2. Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung und auch der Umzug ist alles privat gemacht worden.
Wie das belegen??? Pauschallbetrag?
3. OBI Belege werden angezweifelt wie Kabel, Tapete, Farbe, Schrauben u.s.w.
Wie das belegen???
4. Bausparvertrag wurde vorfinanziert, wegen d. gesamten Kosten.
Wie das belegen?
Unser Rechtsanwalt steht selber vor diesen Problemen.
Falls wir keinen Nachweis / Belege u.s.w. vorlegen, war die Kündigung nicht grechtfertigt, aber es ist uns ja kein Schaden entstanden. Also kein Schadensersatz obwohl wir ca. 4.000,-€ für d. Gesamten Umzug mit Küchenübernahme, Umzug, Renovierung, Adressänderungen u.s.w. hatten.
Habt Ratschläge?
Danke