Schadensforderung wegen ungerechtfertigte Kündigung Eigenbedarf v. Vermieter

  • Hallo,
    brauche mal euere Hilfe
    Vermieter hat Kündigung (3 Monate) wegen Eigenbedarf an uns geschrieben und nach 2 Monaten diese wiederrufen.
    Wir haben einen Anwalt genommen und es liegt jetzt ein "Hinweisbeschluss" vom Gericht vor.
    Dort wird uns recht gegeben = Eigenbedarfskündigung v. Vermieter wurde "ins Blaue hinein" gemacht und es könnte
    eine Pflichtverletzung aus dem Mietverhältnisses bestehen.
    Wir haben nach ca. 4 Wochen nach der Kündigung eine gleichwertige Wohnung gemietet.

    Jetzt geht es noch um unseren Schadensersatz, d. wir nachweisen müssen.

    1. Küchenübernahme v. 1200,- war Bedingung bei der neuen Wohnung. Das wird von der Gegenseite (Vermieter) nicht akzeptiwert. Wir hätten uns auch eine andere Wohnung nehmen können wo keine Küchenübernahme erforderlich war.
    Wir hatten in Zeitungen u.s.w. in unseren kleinen Ort keine andere Wohnung zum gleichen Preis und größe gefunden.
    Wie das vor Gericht aber Nachweisen??? Zeitungsseiten sind nicht mehr vorhanden.

    2. Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung und auch der Umzug ist alles privat gemacht worden.
    Wie das belegen??? Pauschallbetrag?

    3. OBI Belege werden angezweifelt wie Kabel, Tapete, Farbe, Schrauben u.s.w.
    Wie das belegen???

    4. Bausparvertrag wurde vorfinanziert, wegen d. gesamten Kosten.
    Wie das belegen?

    Unser Rechtsanwalt steht selber vor diesen Problemen.
    Falls wir keinen Nachweis / Belege u.s.w. vorlegen, war die Kündigung nicht grechtfertigt, aber es ist uns ja kein Schaden entstanden. Also kein Schadensersatz obwohl wir ca. 4.000,-€ für d. Gesamten Umzug mit Küchenübernahme, Umzug, Renovierung, Adressänderungen u.s.w. hatten.

    Habt Ratschläge?

    Danke

  • Hier ist ein Laienforum. Wenn Sie schon anwaltliche Hilfe benötigen und Ihr Anwalt dafür ungeeignet erscheint, wechseln Sie diesen.
    Hier löst sich das Problem nicht.

  • Hallo,

    da werden wir hier kaum helfen können. Das ist ein sehr vertrackter Fall.

    Selbst wenn die Kündigung unberechtig war und das müßte noch bewiesen werden, (ein Hinweisbeschluß ist kein Urteil, sondern nur ein Hinweis, dass der Kündigungsgrund nicht hinreichend dargelegt wurde), dann mußt du deinen Schaden noch nachweisen. Das wird nicht einfach.

    Z.B.
    1200 Euro für die Küchenübernahme:
    Dafür hast du eine Küche bekommen. Die muß der alte Vermieter ja nicht für dich bezahlen, sonst gehörte sie ja ihm.

    Renovierungsarbeiten:
    Dafür hast du eine neu renovierte Wohnung. Das kann nur anteilig in Rechnung gestellt werden, da alte garantiert nicht frisch renoviert war.

    Keine Belege:
    Das ist dein Problem. Die hättest du ja haben können. Z.B. Zeiten notieren, Announcen aufbewahren.

    Mein Tip: versuche dich mit dem alten Vermieter zu einigen und lege die Sache zu den Akten. Sei dabei aber etwas realistischer. Ich denke, wenn du die Hälfte raushandelst, kannst du schon glücklich sein. Wahrscheinlich ist ein Tausender schon besser, als vor Gericht zu gehen und die Forderungen zerlegt zu bekommen.

    Gruss
    H H


    Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Zitat

    Wir haben einen Anwalt genommen

    ...und genau dieser kann Euch die Fragen bezüglich Schadenersatz beantworten.

    Dein Problem hat mit Mietrecht rein gar nichts zu tun.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Und wenn Euer Anwalt auf einen Vergleich plädiert, frage ihn VORHER, wie hoch :mad: die Kosten dafür sind. Du wirst staunen...

    und ein Vergleich wird mit dieser verzwickten Sache mit Sicherheit angestrebt. Dein Anwalt reibt sich schon jetzt die Hände.

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