Beiträge von Jestin

    Hallo,
    hatten vor 2 Jahren eine Eigenbedarfskündigung v. Vermieter erhalten, die wurde nach 1,5 Monaten zurück genommen. Hatten aber 3 Wochen nach der Kündigung eine "neue" Wohnung gefunden aber mit Küchenübernahme der dortigen Küche. Sind im Mieterbund und haben auch eine Rechtsschutzversicherung. Wir haben Schadenersatz geltend gemacht für Umzugskosten, notwendige Küchenübernahme, Renevierung der neuen Wohnung, kosten der Vorfinanzierung eines Bausparvertrages a. 4.000 € davon die Zinsen u.s.w.

    In diesen zwei Jahren wurde zwischen d. Rechtsanwälten hin und her geschrieben. Auch gab es schon eine erste Zusammenkunft vor Gericht dort gab es aber noch kein Urteil. Das war eine Anhörung oder Schlichtungsversuch. Wie das genau heißt weis ich nicht.

    Im schreiben v. Gericht "Hinweisbeschluß" stand "Die Eigenbedarfskündigung ist an d. Haaren herbeigezogen".

    Jetzt haben wir einen neuen Gerichtstermin nächste Woche. Im schreiben steht es solle nachgewiesen werden ob eine Renovierung notwendig war. Für die Renovierung Tapeten, Farbe, Kleister Elektrokabel, PC und Sat- Anlagen Anschlüsse hatten wir 800,- € mit vorhandenen OBI Belegen angegeben. Mein Vater (Arbeitslos) hat die Wohnung renoviert und alte Tapeten entfernt (ca. 70 Std. lang) da wir beide berufstätig sind. Dafür bekam er von uns 800,- € aber ohne Beleg. Mein Vater ist als Zeuge auch zum Gerichtstermin geladen.

    Die anderen Kosten scheinen v. Richter akzeptiert zu werden. Es geht nur scheinbar darum ob eine Renovierung (Kosten gesamt 1.600,- €) notwendig war.

    In der Wohnung hatte vorher eine 85 jährige Dame gewohnt. Natürlich gefielen uns die gesamten Tapeten nicht, obwohl die Wohnung nicht "verwohnt" war. Auch mussten wir viele neue Kabel ziehen für PC, Fernseher, Sat- Anlage bis ins Kinderzimmer und viele Steckdosen dafür anbringen u.s.w. Die "alte" Dame hatte Ihre Lichtschalter u. Fernseheranschluß und brauchte nicht mehr.

    Unsere "alte" Wohnung hatten wir nach unseren Geschmack an Tapeten u.s.w. eingerichtet. Warum dürfen wir unsere neue Wohnung nicht wieder so einrichten oder müssen jetzt nachweisen das eine Renovierung nötig war? Ohne ungerechtfertigte Eigenkündigung währen wir noch in der "alten" Wohnung ohne das für jemanden Kosten entstehen.

    Habe hier ausführlich geschrieben. Kennt Ihr § worauf wir uns bei der Renovierung stützen können, oder habt Ihr Argumente für mich und meinen Vater um die Renovierung vorm Richter in meinen Fall als "notwendig" darzulegen? Die Kosten sind entstanden, und hatte bisher noch niemals was mit einen Gericht zu tun.

    Unsere Rechtsanwältin meinte wir sollen mal diesen Termin abwarten.
    Möchte aber vorab mal Euere Meinung hören.

    Danke für Antworten.

    Hallo,
    brauche mal euere Hilfe
    Vermieter hat Kündigung (3 Monate) wegen Eigenbedarf an uns geschrieben und nach 2 Monaten diese wiederrufen.
    Wir haben einen Anwalt genommen und es liegt jetzt ein "Hinweisbeschluss" vom Gericht vor.
    Dort wird uns recht gegeben = Eigenbedarfskündigung v. Vermieter wurde "ins Blaue hinein" gemacht und es könnte
    eine Pflichtverletzung aus dem Mietverhältnisses bestehen.
    Wir haben nach ca. 4 Wochen nach der Kündigung eine gleichwertige Wohnung gemietet.

    Jetzt geht es noch um unseren Schadensersatz, d. wir nachweisen müssen.

    1. Küchenübernahme v. 1200,- war Bedingung bei der neuen Wohnung. Das wird von der Gegenseite (Vermieter) nicht akzeptiwert. Wir hätten uns auch eine andere Wohnung nehmen können wo keine Küchenübernahme erforderlich war.
    Wir hatten in Zeitungen u.s.w. in unseren kleinen Ort keine andere Wohnung zum gleichen Preis und größe gefunden.
    Wie das vor Gericht aber Nachweisen??? Zeitungsseiten sind nicht mehr vorhanden.

    2. Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung und auch der Umzug ist alles privat gemacht worden.
    Wie das belegen??? Pauschallbetrag?

    3. OBI Belege werden angezweifelt wie Kabel, Tapete, Farbe, Schrauben u.s.w.
    Wie das belegen???

    4. Bausparvertrag wurde vorfinanziert, wegen d. gesamten Kosten.
    Wie das belegen?

    Unser Rechtsanwalt steht selber vor diesen Problemen.
    Falls wir keinen Nachweis / Belege u.s.w. vorlegen, war die Kündigung nicht grechtfertigt, aber es ist uns ja kein Schaden entstanden. Also kein Schadensersatz obwohl wir ca. 4.000,-€ für d. Gesamten Umzug mit Küchenübernahme, Umzug, Renovierung, Adressänderungen u.s.w. hatten.

    Habt Ratschläge?

    Danke

    Hallo,
    danke für die bisherigen Antworten.
    Wir hatten schon 3 Jahre mit Vermieter wegen seiner Nebenkostenabrechnung. Wir haben jedes Jahr etwa 2/3 der Nebenkosten bezahlt. Die Nebenkostenabrechnung waren nicht korrekt
    und der Vermieter wurde v. Mieterbund und unseren Rechtsanwalt aufgefordert eine korrekte Abrechnung vorzulegen, auch auf Fehler der Abrechnung wurde hingewiesen. Danach würden wir weitere Kosten der Nebenkosten bezahlen. Eine Korregierte Abrechnung ist für die 3 jahre niemals passiert.

    Die Eigenbedarfskündigung zum 31.03.2013 und die Rücknahme
    der Kündigung am 22.02.2013. Also sind es noch ca. 37 Tage bis zum Auszug gewesen. Das ist doch eine "Verarsch..g" v. Vermieter.
    Auch ob er seine "Gewerbeerweiterung" Sonnenstudio auf einmal
    nicht mehr machen möchte ist doch komisch oder.
    So eine Erweiterung überlegt man doch. Es ist auch nicht zu vergleichen mit Eigenbedarfskündigungen wo evtl. Familienangehörige u.s.w. einziehen sollen die aber durch Tod oder andere Gegebenheiten daran gehindert werden.

    Wir haben ab 11.01.2013 eine "neue" Wohnung gefunden und einen Mietsvertrag gemacht.
    Das hat unser "alter" Vermieter natürlich mitbekommen.
    Wir haben auch schon einige Sachen zur "neuen" Wohnung gebracht
    (Zwischenlagerung bei Eltern im Haus)

    Die Kosten von 2000,- € für die Küchenübernahme haben wir schon bezahlt. Auch Tapeten, Farbe, Fußbodenbelag, Gardienen und Gardinenstangen u.s.w wurden vor der Rücknahme der Eigenbedarfskündigung von uns eingekauft.
    Wir mußten einen Kredit aufnehmen und sind dadurch auch beim Girokonte in "roten" Zahlen.

    Wir bleiben auf diesen Kosten sitzen, weil der Vermieter die Kündigung zurück gezogen hat?
    Sollen wir villeicht 1 Woche vor Kündigungstermin erst anfangen eine Wohnung zu suchen und demensprechend einzukaufen?

    Wir haben die nachhinein "unberechtigte" Kündigung akzeptiert
    und bleiben auf d. Kosten sitzen. Oder wir machen alles rückgängig und bleiben in der alten Wohnung?
    Dadurch entstehen aber auch Kosten. Neuen Mietsvertrag Unterschrieben, Tepichboden Gardinen u.s.w. zugeschnitten.
    Einfach alles hinnehmen ist bei unserer finanziellen Lage
    nicht machbar. Zumal die Kündigung und Rücknahme ja vom Vermieter gemacht wurde.

    Es sollte doch hier auch gerichtliche Urteile bestehen.
    Könnt Ihr uns Hinweise darauf geben.

    Werde natürlich Mieterbund u. Rechtsanwalt einschalten.
    Hätte nur vorab weil Wochenende einige Antworten von Euch.

    Danke für Antworten.

    Hallo,
    hatten kurz vor Weihnachten 2012 (also vor 2 Monaten)
    die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.
    Das Sonnenstudio im Haus soll erweitert werden.
    Dafür wird unsere Wohnung benötigt. Wir sind ein Ehepaar und ein 4 jähriges Kind.
    Der Kündigungsgrund und das Kündigungsschreiben wurde v. Mieterbund
    und Rechtsanwalt kontrolliert. Die Kündigungszeit 3 Monate könnte
    evtl. noch rausgeschoben werden, aber sonst ist die Kündigung gerechtfertigt. Wir haben die Kündigung wegen Eigenbedarf angenommen und das auch d. Rechtsanwalt v. Vermieter schriftlich mitgeteilt. Auszug aus der Wohnung 31 März 2013.

    Wir haben uns natürlich in unseren kleinen Ort (1500 Einwohner) sofort auf Wohnungssuche gemacht. Es sind ja nicht andauernt Wohnungen frei mit ca. 90 qm.
    Wir müssen finanziell und wegen anderer Dinge hier im Ort eine Wohnung haben.
    1.Meine Arbeitsstelle ist zu Fuß zu erreichen, ohne zusätzliches
    Auto.
    2.Kind geht im Ort zum Kindergarten und wird von der Oma dort
    hingebracht, abgeholt und danach versorgt bis wir Feierabend
    haben. In einen anderen Ort würde die Betreuung durch die Oma
    nicht machbar sein und würde uns sehr viel Geld kosten.
    3.Haben am Ort ein eigenes Gartengrünstück.
    u.s.w.

    Wir haben ca. am 10 Januar eine Wohnung im Ort mit 90 qm gefunden, die wir ab 01.04.2013 gemietet haben. Wir müssen dort aber eine Küche übernehmen die
    2000,- € kostet. Die Wohnung ist im Mietshaus meiner Eltern und wir haben schon fast die gesamte "alte" Wohnung bei meinen Eltern
    zwischengelagert.

    Heute haben wir v. Anwalt des Vermieters ein Schreiben bekommen.
    Die Kündigung wegen Eigenbedarf wird zurück genommen und das Mietsverhältnis könne wie bisher weiter laufen.

    Was nun??? Wir wollen auch nicht mehr in der "alten" Wohnung bleiben da ja auch schon vieles abgebaut wurde und bei meinen Elten steht.
    Wir haben für die neue Wohnung schon Gardinenstangen und Gardienen anfertigen lassen, Tapeten gekauft, Bodenbelag gekauft,
    u.s.w.
    Dazu kommt noch die Küche mit 2000,- €
    Ummeldungen Strom, Telekom und alle Versicherungen u.s.w.wurden auch schon vorgenommen.

    Wer kommt für diesen Schaden auf?
    Muß der "alte" Vermieter Schadenersatz leisten, weil keine Kündigung auf Eigenbedarf mehr besteht?
    Was für Kosten müsste er übernehmen und wie können wir diese einfordern?

    Langes Thema aber ich hoffe auf einige gute Antworten von Euch.

    Danke schon mal.

    Hallo,

    danke Berny.
    Selbstverständlich werde ich hier im Forum über das weitere geschehen berichten.
    Könnte hier und dort evtl. auch einige Ratschläge gebrauchen.
    Jeder Rechtsanwalt sieht das ja eventuell von einen anderen Gesichtspunkt.
    Im Forum wurde ja schon oft zu einen wechsel des Anwaltes geraten.

    Hoffe wir haben einen guten.

    Für weitere Tipps und Ratschläge bin ich immer noch dankbar.
    Sind nicht noch mehr "Experten" mit Ratschlägen hier im Forum???
    Gelesen wurde meim Beitrag ja sehr viel, nur Antworten sind spärlich.

    Wünsche allen im Forum ein schönes Weihnachtsfest.

    Tschüß

    Hallo,
    der Jestin nochmal.

    Danke "Fantastisch und Berny" für die Antworten.
    Natürlich sollte alles der Mieterschutz und Rechtsanwalt regeln.

    "Fantastisch" da kommt keine bessere Stimmung zustande.
    Hast kurz geantwortet, aber warum sollen wir alles Beweisen.
    Das Geschäft "Solarium" läuft im kleinen Ort nicht. Deshalb ist es ja nur kurz geöffnet. Also warum unsere Wohnung dazu nehmen.
    Nur damit er uns rauskriegt?

    "Berny" danke für deine positiven Antworten. Ob die Erfölg haben wird sich in der Zukunft zeigen.
    Auf jeden Fall giebst Du uns Hoffnung und auch Hinweise die wir unseren Rechtsanwalt vortragen können.

    Werden jetzt versuchen alles, auch nachträglich zu dokumentieren.
    Daran hatten wir ja vor 1 Woche vor der Kündigung nicht gedacht.

    Falls möglich bitte noch weitere Argumente und Hinweise für uns und unseren Mietverein und Rechtsanwalt.

    Danke und Tschüß

    Hallo noch mal,

    habe dieses Urteil auch gelesen.
    Es sind aber oft andere Verhältnisse und Umstände vorhanden.

    Der Vermieter bei uns hat mehrere Wohnungen (Häuser) im Ort und Nachbarortschaften. Er ist Bauunternehmer.
    Dort sind in der letzten Zeit auch Wohnungen frei gewesen.
    Diese hat er uns aber nicht angeboten. Müssten wir dies Beweisen?
    Wer ist in der Beweispflicht?

    Könnte man auch verlangen das er das Solarium in einen anderen Haus in der Ortschaft oder Nachbarort erweitert wo evtl. Wohnungen frei waren oder demnächst frei werden?

    Er wohnt nicht im Haus (wie bei BGH VIII ZR 127/05 Urteil v. 26.09.2012).

    Das Solarium ist nur Stundenweise geöffnet. Das wirtschaftliche Interesse einer Vergrößerung des Solariums ist deshalb auch nicht nachvollziehbar. Sollte ich Fotos der Öffnungszeiten machen?

    Wir brauchen eine ca. 100 qm Wohnung (2 Erw. + Kind), diese sind bei uns im Ort(2000 Einwohner) aber sehr rar und innerhalb von 3 Monaten (Kündigungsfrist v. Vermieter) nicht zu finden,
    zumal er uns hinstellt als ob wir die Nebenkosten nicht bezahlen würden. Wir verlangen seid Jahren vergeblich eine Korrekte Abrechnung.
    Darf er Wohnraum so einfach umändern in Gewerbefläche?

    Ich arbeite im Ort (Arbeitsweg zu Fuß) und müßte mir ein Auto zulegen falls Umzug in einen anderen Ort. Das Kind geht hier im Ort zum Kindergarten. Dazu kommen ja noch Umzugskosten und Renovierungskosten. Finanziell für uns derzeit nicht machbar.
    Sind dies auch Härtefälle um gegen die Kündigung erfolgreich zu widersprechen?

    Welches wirtschaftliches Interesse hat eigentlich bei dieser Kündigung Vorrang. Vermieter oder unseres?

    Wie schon erwähnt bin ich im Mieterbund und habe eine Rechtschutzversicherung, die ich nach d. Feiertagen aufsuchen werde.

    Solch eine Situation hatten wir noch nie und bin froh über einige Ratschläge und Infos von Euch um etwas positiver die Feiertage zu verbringen.

    Es soll keine Rechtauskunft sein. Ihr könntet mit mir auch außerhalb des Forums Kontakt aufnehmen.

    Danke

    Hallo,

    haben heute die Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf erhalten.
    Grund: Neben unserer Wohnung ist ein kleines Solarium der Ehefrau des Vermieters. Jetzt wird unsere Wohnung benötigt um das Solarium zu vergrößern. Angeblich findet sich auch keine andere Möglichkeit
    diesen Betrieb in einer Nachbarortschaft oder anderen Wohnungendes Vermieters durchzuführen.

    Einige Stichpunkte:
    Wir wohnen fast 5 Jahre dort.
    Vermieter hat ca. 15 Mietshäuser mit mehreren Wohnungen.
    Die Mietshäuser sind im Ort oder in Nachbarortschaften 5 bis 10 Kilometer entfernt.
    In unseren Haus mit 6 Wohnungen war vor kurzen eine Wohnung frei. Diese wurde uns nicht angeboten.
    Seid 4 Jahren stimmen die Nebenkostenabrechnungen nicht.
    Mieterbund und Rechtsanwalt hatten Vermieter aufgefordert eine
    korrekte Nebenkostenabrechnung zu machen. Das ist aber die ganzen Jahre nicht passiert. Laut Rechtsanwalt haben wir ca. 1/3
    der Nebenkosten zurückbehalten.
    Beim Mieterbund ist unser Vermieter sehr bekannt für seine "falschen" Abrechnungen. Die Mieter ziehen aus oder bezahlen um Ärger zu vermeiden. Vermieter wohnt nicht bei uns im Haus.
    Wir haben in die Wohnung sehr viel investiert. Finanziell
    ist es für uns im Augenblick unmöglich einen Umzug und evtl.
    Renuvierungskosten zu bezahlen. Evtl. sind die Mietskosten auch höher.

    Meine Frage an Euch:
    Ist die Kündigung gerechtfertigt?
    Der Vermieter hat uns auch keine andere Wohnung in seinen Mietshäusern angeboten. Klar er will uns los werden.

    Natürlich werden wir Mieterbund und Rechtsanwalt hinzu ziehen.
    Das geht aber erst im neuen Jahr wegen Urlaub v. Mieterbund u. Rechtsanwalt.
    Wir haben jetzt kein schönes Weihnachtsfest. Deshalb wollte ich vorab von Euch mal die Meinung hören um evtl. doch noch Fröhlichkeit aufkommen zu lassen.

    Danke für Antworten.
    Falls Ihr noch Fragen habt beantworte ich diese.

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