Hallo,
hatten vor 2 Jahren eine Eigenbedarfskündigung v. Vermieter erhalten, die wurde nach 1,5 Monaten zurück genommen. Hatten aber 3 Wochen nach der Kündigung eine "neue" Wohnung gefunden aber mit Küchenübernahme der dortigen Küche. Sind im Mieterbund und haben auch eine Rechtsschutzversicherung. Wir haben Schadenersatz geltend gemacht für Umzugskosten, notwendige Küchenübernahme, Renevierung der neuen Wohnung, kosten der Vorfinanzierung eines Bausparvertrages a. 4.000 € davon die Zinsen u.s.w.
In diesen zwei Jahren wurde zwischen d. Rechtsanwälten hin und her geschrieben. Auch gab es schon eine erste Zusammenkunft vor Gericht dort gab es aber noch kein Urteil. Das war eine Anhörung oder Schlichtungsversuch. Wie das genau heißt weis ich nicht.
Im schreiben v. Gericht "Hinweisbeschluß" stand "Die Eigenbedarfskündigung ist an d. Haaren herbeigezogen".
Jetzt haben wir einen neuen Gerichtstermin nächste Woche. Im schreiben steht es solle nachgewiesen werden ob eine Renovierung notwendig war. Für die Renovierung Tapeten, Farbe, Kleister Elektrokabel, PC und Sat- Anlagen Anschlüsse hatten wir 800,- € mit vorhandenen OBI Belegen angegeben. Mein Vater (Arbeitslos) hat die Wohnung renoviert und alte Tapeten entfernt (ca. 70 Std. lang) da wir beide berufstätig sind. Dafür bekam er von uns 800,- € aber ohne Beleg. Mein Vater ist als Zeuge auch zum Gerichtstermin geladen.
Die anderen Kosten scheinen v. Richter akzeptiert zu werden. Es geht nur scheinbar darum ob eine Renovierung (Kosten gesamt 1.600,- €) notwendig war.
In der Wohnung hatte vorher eine 85 jährige Dame gewohnt. Natürlich gefielen uns die gesamten Tapeten nicht, obwohl die Wohnung nicht "verwohnt" war. Auch mussten wir viele neue Kabel ziehen für PC, Fernseher, Sat- Anlage bis ins Kinderzimmer und viele Steckdosen dafür anbringen u.s.w. Die "alte" Dame hatte Ihre Lichtschalter u. Fernseheranschluß und brauchte nicht mehr.
Unsere "alte" Wohnung hatten wir nach unseren Geschmack an Tapeten u.s.w. eingerichtet. Warum dürfen wir unsere neue Wohnung nicht wieder so einrichten oder müssen jetzt nachweisen das eine Renovierung nötig war? Ohne ungerechtfertigte Eigenkündigung währen wir noch in der "alten" Wohnung ohne das für jemanden Kosten entstehen.
Habe hier ausführlich geschrieben. Kennt Ihr § worauf wir uns bei der Renovierung stützen können, oder habt Ihr Argumente für mich und meinen Vater um die Renovierung vorm Richter in meinen Fall als "notwendig" darzulegen? Die Kosten sind entstanden, und hatte bisher noch niemals was mit einen Gericht zu tun.
Unsere Rechtsanwältin meinte wir sollen mal diesen Termin abwarten.
Möchte aber vorab mal Euere Meinung hören.
Danke für Antworten.