Heizung defekt - wer zahlt Nebenkosten?

  • Hallo zusammen,

    das Forum klingt ja genau nach dem, was ich gerade benötige :)

    Hier mein Problem:

    Ich wohne seit 5 Jahren in einer 1-Zimmer-Wohnung (43m²) und bin auf Grund meines dualen Studiums die letzten beiden Jahre nur in "Teilzeit" dort und den Rest der Zeit in einer anderen Wohnung in meiner Uni-Stadt.

    Die letzten beiden Jahre haben sich nun meine Heizkosten auf einmal nahezu verdoppelt. 2012 habe ich das noch zähneknirschend hingenommen, da mir von der Wohnbaugesellschaft zugesichert wurde, dass die Verdunstungszähler geeicht sind und es eben ein kalter Winter war. 2013 hat es sich dann nochmal gesteigert und ich muss knapp 300 € nachzahlen, was als Student keine Peanuts sind. Also habe ich Einspruch eingelegt mit der Begründung, die Wohnung nur zeitweise genutzt zu haben. Das ging jetzt soweit, dass meine Vermieterin mich angezeigt hat, hab nun eine Klageschrift vom Amtsgericht vorliegen.

    Heute war der Ableser wieder da und ich hab mich gleich informiert, was die Ablesewerte sind. Ich heize grundsätzlich nur mit der "Hauptheizung", die 3 anderen (neben dem Bett, im Bad) sind immer aus bzw. auf Frostschutz. Dort wurden jetzt wieder 15 bzw. 16 Einheiten abgelesen und ich habe nachgefragt wie das sein kann, da das letztes Jahr auch schon so war und die Wohnbaugesellschaft das lapidar mit "Die zählen halt auch ein bisschen wenn sie aus sind, die Verdunstungszähler" abgetan haben. Der Ableser meinte, dass die Rohre heiß sind obwohl ich die Heizung aus habe, er tippt auf kaputte Ventile.

    Mir ist das auch schon aufgefallen, bin aber davon ausgegangen, dass das durch die vielen Parteien im Haus normal ist (ich kenn mich nicht wirklich aus mit Heizungen... ). Er meinte aber, dass das der Grund für die hohe Abrechnung ist: defekte Heizkörper.

    Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich durch mein Unwissen selbst daran Schuld bin oder ob nicht die Wohnbaugesellschaft 2012 mal auf die Idee hätte kommen sollen, die Heizungen zu prüfen (oder die Vermieterin... ?). Sie haben sich schon quer gestellt die Verdunstungszähler zu prüfen und gleich Klage eingereicht ohne ein Gespräch zu suchen, bin entsprechend nicht gut darauf zu sprechen und hätte gern vorab eine Info, ob ich das so hinnehmen muss und die Klage + Nebenkosten bezahlen muss oder ob ich eine Chance habe, auf Grund des Defekts meinen Einspruch durchzusetzen.

    Es wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen kann, das Gericht hat eine Notfrist von 2 Wochen zur Zahlung eingeräumt und die läuft nächste Woche ab... :confused:

    (Und noch eine Frage: Im Schreiben vom Amtsgericht ist jetzt ein Betrag von 300 € offen, kommt hier noch was dazu wenn ich einfach bezahle? Gerichtskosten? Weil davon ist nirgends die Rede, der Anwalt meiner Vermieterin meinte aber, dass ich da wenn ich bezahle noch eine extra Rechnung bekomme... ?)

    Danke!!!


  • Also habe ich Einspruch eingelegt mit der Begründung, die Wohnung nur zeitweise genutzt zu haben. Das ging jetzt soweit, dass meine Vermieterin mich angezeigt hat, hab nun eine Klageschrift vom Amtsgericht vorliegen.

    Also, junger Mann.
    Wenn man Einspruch erhebt, sollte man diesen auch mit Fakten begründen können. Eine zeitweise Nutzung ist überhaupt kein Fakt. Sie könnten, rein theoretisch, auch die Heizung während Ihrer Abwesenheit laufen lassen.
    Weiterhin prüft man auch alle Umstände, welche mit der Heizung im Zusammenhang stehen. Sind die Ventile zugedreht, dann sollten die Heizkörper kalt bleiben. Desweiteren sollten Sie sich mal mit der Heizkostenverordnung beschäftigen, da finden Sie auch hilfreiches.
    Befassen Sie sich mit der Abrechnung. Bei Unklarheiten den Vermieter befragen.
    Wenn Sie mit alledem nicht weiterkommen, können Sie immer noch googeln.
    Zu allerletzt können Sie dann Einspruch erheben, aber eben nur wenn Sie das glaubhaft mit Fakten unterlegen; sonst geht der Schuß, wie Sie es gerade erleben, nach hinten los.

    Zitat

    Der Ableser meinte, dass die Rohre heiß sind obwohl ich die Heizung aus habe, er tippt auf kaputte Ventile.


    Aus dem Geschreibsel muß ich annehmen, das die Zähler an den Rohren hängen oder was. Sind denn die Heizkörper auch heiß bei abgestellten Ventilen?

    Zitat

    ................ durch mein Unwissen selbst daran Schuld bin oder ob nicht die Wohnbaugesellschaft 2012 mal auf die Idee hätte kommen sollen, die Heizungen zu prüfen (oder die Vermieterin... ?).


    Ich denke da eher an erstes. Mängel in der Wohnung sind dem Vermieter anzuzeigen. Damit ist der Vermieter von jeglicher Prüfung der Heizungskörper in Ihrer Wohnung befreit. Wo sollte das auch hinführen?

    Zitat

    Im Schreiben vom Amtsgericht ist jetzt ein Betrag von 300 € offen, kommt hier noch was dazu wenn ich einfach bezahle? Gerichtskosten? Weil davon ist nirgends die Rede, der Anwalt meiner Vermieterin meinte aber, dass ich da wenn ich bezahle noch eine extra Rechnung bekomme... ?)

    Da wären Gerichtskosten. Das könnten die 300 € sein. Da der Anwalt auch leben will, nicht könnte, sondern kommt noch eine Rechnung von diesem Herrn.

    Fazit: Erst denken, dann handeln.

  • Junge Frau, wenn ich bitten darf.

    Mit welchen Fakten soll das denn geschehen? Sind alle Heizungsbauer, die Einspruch bei den Nebenkosten einlegen? Muss ja wohl auch auf Verdacht möglich sein, zumal die Kosten um 100% gestiegen sind. Wo genau das Problem dann liegt sollte meiner Meinung nach dann im Anschluss geklärt werden damit man zu einer Einigung kommt. Ist bei mir trotz mehrmaliger Nachfrage nicht passiert, dann kam die Klageschrift.

    Die Verdunstungszähler hängen mittig am Heizkörper im oberen Drittel, nicht an den Rohren. Die Heizung selbst ist lauwarm, also nichts, was ein offensichtlicher Mangel ist. Zählen tut es aber natürlich trotzdem, nicht viel, aber 15x3 Einheiten ist auch ca. 150 € für Nichts.

    Natürlich werde ich den Mangel jetzt dem Vermieter anzeigen - das ist leider erst jetzt möglich, vorher war mir das ja selbst nicht bekannt.

    Die 300 € sind Nachzahlung + Kosten für den Anwalt, so steht es zumindest in der Klageschrift.

    Ihr Fazit kann ich leider nicht nachvollziehen oder hilft denken dabei kaputte Ventile zu entdecken... ? Seltsam wie die Anonymität im Internet Leuten das Recht gibt, anderen an den Karren zu fahren.

  • Viel haben Sie noch nicht begriffen. Sollte man aber bei einer Studentin, bei welcher man einen durchschnittlichen Intellekt vorausgesetzt, schon sein.

    Sie hätten die Abrechnung rechnerisch und inhaltlich prüfen und dann die Unstimmigkeiten benennen müssen.
    Das Sie zeitweise nicht da waren ist keine Begründung. Warum gleich Klage eingereicht wurde, kann ich nicht beurteilen.

    Es ist leider so, dass bei den meisten Anfragen hier im Forum, die Fragesteller einen nicht unerheblichen Anteil an Ihren Problemen haben.
    Das werden sich diese Leute gefallen lassen müssen. Hier ist kein verrufener Gutmenschenverein, welche den Leuten nach dem Munde redet, sondern hier kann jeder seine Meinung zum Problem darlegen. Eigentlich geht mir Ihr Problem am A..... vorbei, jedoch versuchen andere und ich hier mit Hinweisen zu helfen. Es steht Ihnen frei diese Antworten zu nutzen oder in den Papierkorb zu werfen.

    Ihnen zuliebe wird sich in seiner Meinung hier keiner verbiegen.

  • Cher Mme Miez,

    "Die letzten beiden Jahre haben sich nun meine Heizkosten auf einmal nahezu verdoppelt."
    - Auf einmal... hast Du denn mal die einzelnen Daten/Werte miteinander verglichen?

    "da mir von der Wohnbaugesellschaft zugesichert wurde, dass die Verdunstungszähler geeicht sind"
    - Korrekt.

    "... und es eben ein kalter Winter war. 2013 hat es sich dann nochmal gesteigert und ..."
    - Die üblichen Argumente kennen wir.

    "ich muss knapp 300 € nachzahlen, ... Also habe ich Einspruch eingelegt mit der Begründung, die Wohnung nur zeitweise genutzt zu haben."
    - Ist kein Argument für einen Widerspruch.

    "Das ging jetzt soweit, dass meine Vermieterin mich angezeigt hat, hab nun eine Klageschrift vom Amtsgericht vorliegen."
    - Ist ein normaler vorprozessualer Vorgang. Sie hat Dich übrigens nicht angezeigt (wg. einet Straftat), sondern beklagt.

    "ich habe nachgefragt wie das sein kann, da das letztes Jahr auch schon so war und die Wohnbaugesellschaft das lapidar mit "Die zählen halt auch ein bisschen wenn sie aus sind, die Verdunstungszähler" abgetan haben."
    - Korrekt.

    "Der Ableser meinte, dass die Rohre heiß sind obwohl ich die Heizung aus habe, er tippt auf kaputte Ventile."
    - Du hättest den Heizkörper ja auch fünf Minuten vorher 'runterdrehen können...

    "Mir ist das auch schon aufgefallen, bin aber davon ausgegangen, dass das durch die vielen Parteien im Haus normal ist (ich kenn mich nicht wirklich aus mit Heizungen... )."
    - Häh...? Was hat Deine Wohnung mit anderen zu tun?

    "Er meinte aber, dass das der Grund für die hohe Abrechnung ist: defekte Heizkörper."
    - Falsch. Höchstens nicht abgestellte bzw. abstellbare Thermostatventile (hast Du doch?).

    "... ob nicht die Wohnbaugesellschaft 2012 mal auf die Idee hätte kommen sollen, die Heizungen zu prüfen (oder die Vermieterin... ?).!
    - Kopfklatsch - sooweit kommt das noch...

    "Sie haben sich schon quer gestellt die Verdunstungszähler zu prüfen und gleich Klage eingereicht ohne ein Gespräch zu suchen,"
    - Soo schnell und einfach wird das bestimmt nicht gewesen sein, da war bestimmt noch so einiges zeitlich dazwischen, sonst hätte das Gericht die Klage wahrscheinlich nicht angenommen.

    "hätte gern vorab eine Info, ob ich das so hinnehmen muss und die Klage + Nebenkosten bezahlen muss oder ob ich eine Chance habe, auf Grund des Defekts meinen Einspruch durchzusetzen."
    - Das wird Dir hier niemand wegen des Verbots der Rechtsberatung beantworten, lediglich ein Tipp: Fachanwalt aufsuchen.

    "das Gericht hat eine Notfrist von 2 Wochen zur Zahlung eingeräumt und die läuft nächste Woche ab...
    - Antwort wie vor.

    "Im Schreiben vom Amtsgericht ist jetzt ein Betrag von 300 € offen, kommt hier noch was dazu wenn ich einfach bezahle? Gerichtskosten?"
    - Frage Deinen Anwalt.

    "der Anwalt meiner Vermieterin meinte aber, dass ich da wenn ich bezahle noch eine extra Rechnung bekomme... ?)"
    - Richtig. Du kannst jedoch die ganze Angelegenheit vor Gericht prozessual naustragen. Dann werden die Karten neu gemischt.

    "Sind alle Heizungsbauer, die Einspruch bei den Nebenkosten einlegen? Muss ja wohl auch auf Verdacht möglich sein, zumal die Kosten um 100% gestiegen sind."
    - Dein VM ist verpflichtet, Dir auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege zu gewähren und u.U. den Berechnungsgang zu erklären.

    "Die Verdunstungszähler hängen mittig am Heizkörper im oberen Drittel, nicht an den Rohren."
    - Korrekt.

    "Die Heizung selbst ist lauwarm, also nichts, was ein offensichtlicher Mangel ist. Zählen tut es aber natürlich trotzdem, nicht viel, aber 15x3 Einheiten ist auch ca. 150 € für Nichts."
    - Also scheint der Thermostat wohl doch korrekt zu arbeiten.

    "Natürlich werde ich den Mangel jetzt dem Vermieter anzeigen"
    - Per Einwurfeinschreiben.

    "Die 300 € sind Nachzahlung + Kosten für den Anwalt, so steht es zumindest in der Klageschrift."
    - Anscheinend ein Versuch des Gerichts, die Angelegenheit vorprozessual zu erledigen.

  • Vielen Dank für die Antwort, Berny.

    Ja, ich habe Thermostatventile. Warum arbeitet das Thermostat doch korrekt, wenn die Heizung lauwarm läuft obwohl sie auf 0 steht? Auf Stufe 0 möchte ich ja eine kalte Heizung, keine lauwarme?

    Welche Werte soll ich denn vergleichen? Ich habe ja lediglich die Jahreswerte für die einzelnen Heizkörper in der Abrechnung?
    Die habe ich natürlich verglichen, das "auf einmal" bezieht sich auf die Überraschung die es mit sich bringt, wenn man mehrere Jahre NK-Rückzahlungen bekommt und "auf einmal" einiges draufzahlen muss, weil eben alle 4 Heizungen in etwa 30% mehr Einheiten verbraucht haben, trotz gleichbleibendem / eher niedrigerem Heizaufkommen.

    Ja, ich hätte die Heizungen 5 Minuten vorher runterdrehen können, aber das nützt mir beim Ableser und bei meinem Problem ja nicht weiter? Den interessiert es herzlich wenig, ob und warum meine Heizkörper defekt sind, es ist ihm nur aufgefallen und ich hatte dadurch die Erklärung für die hohen Heizkosten. Ich bin vorher immer von einem Defekt am Verdunstungszähler ausgegangen.

    Anwalt ist leider raus, den gibt das Studentenbudget nicht her. Aber vielen Dank für den Tipp.

    Einmal editiert, zuletzt von MmeMiez (6. Dezember 2014 um 17:16)

  • MmeMiez:

    "ich habe Thermostatventile. Warum arbeitet das Thermostat doch korrekt, wenn die Heizung lauwarm läuft obwohl sie auf 0 steht?"
    - So richtig kannst Du Thermostatventile garnicht auf Null Durchlass stellen. Sie richten sich grundsätzlich nach der sie umgebenden Temperatur.

    "Welche Werte soll ich denn vergleichen?"
    - Die der einzelnen (Vor-)Jahresabrechnungen.


  • - So richtig kannst Du Thermostatventile garnicht auf Null Durchlass stellen. Sie richten sich grundsätzlich nach der sie umgebenden Temperatur.

    Wenn es über den "Frostpunkt" ist schon. Ich vermute hier eher das die Dichtung im Ventil schafhaft ist. Das müsste dann erneuert werden.

  • Zitat

    Also habe ich Einspruch eingelegt mit der Begründung, die Wohnung nur zeitweise genutzt zu haben.

    Das wird als Widerspruch sicher kaum anerkannt. Bei einem Widerspruch müssen bestimmte Kostenpositionen benannt werden und begründet werden, was falsch daran ist.
    Was soll der Vermieter mit dieser Aussage anfangen?
    Widersprüche aus Verdacht, wie Du es nennst, sind nicht möglich. Hier hast Du die Möglichkeit, die Rechnungen beim Vermieter einzusehen. Fallen Dir dort dann Fehler auf, kannst Du widersprechen.

    Zitat

    Ich heize grundsätzlich nur mit der "Hauptheizung", die 3 anderen (neben dem Bett, im Bad) sind immer aus bzw. auf Frostschutz.

    Das altbekannte Problem...
    Wenn Du nur mit dem Hauptheizkörper heizt (welcher vermutlich auch der größte ist und den größten Bewertungsfaktor hat), sind hohe Heizkosten in der Regel vorprogrammiert.
    Hier ist es empfehlenswert, alle Heizkörper etwas aufzudrehen, bzw. - wenn nur ein Heizkörper angeschaltet wird - die Tür des entsprechenden Raumes zu schließen.

    Zitat

    Der Ableser meinte, dass die Rohre heiß sind obwohl ich die Heizung aus habe, er tippt auf kaputte Ventile.

    Was ein Ableser (!) tippt, ist unerheblich. Er ist kein Fachmann für Sanitär- und Heizungstechnik. Hier könntest Du ebenso gut den Metzger deines Vertrauens fragen. Grundsätzlich dürften die Heizungsrohe (je nach Bauart) immer heiß sein. Wäre das Ventil kaputt, würde zusätzlich auch der Heizkörper heiß sein.


    Zitat

    Ja, ich habe Thermostatventile. Warum arbeitet das Thermostat doch korrekt, wenn die Heizung lauwarm läuft obwohl sie auf 0 steht?

    Du studierst hoffentlich nicht Physik...
    Wusstest Du, dass Metall Wärme leitet?
    Oder anders: Die Heizungsrohre sind heiß und diese Hitze wird auch bei Stellung "0" über das Thermostatventil auf den Heizkörper übertragen. Hier gibt es dann übrigens das Problem der "Fehlmessungen" bei kleinen Heizkörpern. Hier sitzt der Heizkostenverteiler nämlich näher am Ventil, als bei größeren Geräten.

    Zitat

    Er meinte aber, dass das der Grund für die hohe Abrechnung ist: defekte Heizkörper.

    Gleiches Problem, wie schon oben beschrieben.
    Der Ableser wird dafür bezahlt, Heizungen und Wasseruhren abzulesen und ggfs. mal einen Zählertausch vorzunehmen. Er ist in der Regel aber kein Fachmann für Heizungstechnik, so dass man die Aussagen des Mannes durchaus auch als Stammtischgeschwätz bezeichnen kann.
    Außerdem ist es bemerkenswert, dass er den Grund für die hohe Abrechnung kennt, ohne diese überhaupt gesehen zu haben

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das altbekannte Problem...
    Wenn Du nur mit dem Hauptheizkörper heizt (welcher vermutlich auch der größte ist und den größten Bewertungsfaktor hat), sind hohe Heizkosten in der Regel vorprogrammiert.


    Das Argument "Ich habe doch kaum geheizt" lesen wir hier permanent, wenn sich jemand über anscheinend zu hohe Heizkosten beschwert.

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