Hallo, ich habe folgendes Anliegen:
da ich mit 2 Monatsmieten im Verzug bin , habe ich von meinem Vermieter eine fristlose Kündigung erhalten. Natürlich ist dies rechtens und ich bin auch in der Lage die Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Schonfrist zu begleichen, sodass die Kündiung damit auch hinfällig wäre.
Meine Frage ist aber folgende: Der Vermieter wohnt direkt nebenan und hat mir den Brief nur in den Briefkasten geworfen, also kein Einschreiben. Stimmt es nun, dass ich rechtlich gesehen behaupten kann, dass ich nie eine Kündigung erhalten habe? Also einfach schnellstmöglich die Schulden begleichen und so tun, als hätte ich nie eine Kündigung erhalten? Der Vermieter kann es ja nicht nachweisen ob und wann mir die Kündigung zugestellt wurde.