Fristlose Kündigung wegen Mietrückständen

  • Hallo, ich habe folgendes Anliegen:

    da ich mit 2 Monatsmieten im Verzug bin , habe ich von meinem Vermieter eine fristlose Kündigung erhalten. Natürlich ist dies rechtens und ich bin auch in der Lage die Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Schonfrist zu begleichen, sodass die Kündiung damit auch hinfällig wäre.

    Meine Frage ist aber folgende: Der Vermieter wohnt direkt nebenan und hat mir den Brief nur in den Briefkasten geworfen, also kein Einschreiben. Stimmt es nun, dass ich rechtlich gesehen behaupten kann, dass ich nie eine Kündigung erhalten habe? Also einfach schnellstmöglich die Schulden begleichen und so tun, als hätte ich nie eine Kündigung erhalten? Der Vermieter kann es ja nicht nachweisen ob und wann mir die Kündigung zugestellt wurde.

  • Ja dies ist mir bewusst und dies werde ich auch. Nur geht es ja darum, falls aus irgend einem Grund so ein Fall in den nächsten 2 jahren wieder eintreten sollte, könnte die Kündigung mit begleichung der Schulden nicht mehr geheilt werden. Darum ist meine Frage, ob ich, wenn es darauf ankommt rechtlich behaupten kann, dass ich nie eine Kündigung erhalten habe, da der Vermieter ja in der Beweispflicht ist, wann mir die Kündigung zugestellt wurde.

  • Wenn Dein Vermieter aber behauptet, er habe das Kündigungsschreiben mit Zeugen in Deinen Briefkasten gesteckt, was dann?
    Vielleicht ist das sogar korrekt. Ich halte Dein Vorhaben als nicht klug.

  • Hallo,

    natürlich kannst du behaupten, du hättest die Kündigung nie bekommen. Ob du im Zweifel auch einem Richter ins Gesicht lügen kannst ist sicher eine andere Frage. Vielleicht sogar unter Eid. Wenn dein Vermieter dann einen Zeugen hatte, siehst du dann richtig alt aus.

    Für mich immer erstaunlich wie kreativ Leute wie du werden, wenn es darum geht andere zu betrügen. Aber wenn es darum geht die Miete zu zahlen, fehlt es hinten und vorne an Ideen.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • Ich verstehe den Teil mit "Betrügen" nicht da musst du mich wohl aufklären ;) Ich werde mit Sicherheit NICHT unter Eid falsch aussagen das wäre auch ganz schön dämlich. Die Kündigung ist natürlich rechtens, wie ich auch zu Anfang gesagt habe. Jedoch würde es sicherlich auch jeder andere ausnutzen wenn der andere einen "Fehler" macht und es somit versuchen hinaus zu zögern um eine längere Frist zu haben, da ist nichts betrügerisches dran. Und nur weil man Mietschulden hat, ist man kein schlechter Mensch und macht das sicher nicht mit Absicht. JEDER kann mal in eine finanzielle Notlage geraten warum auch immer.


  • Und nur weil man Mietschulden hat, ist man kein schlechter Mensch und macht das sicher nicht mit Absicht.

    Doch, es gibt Menschen welche sich einmieten und schon vorher wissen, das sie die Miete nicht zahlen können oder auch garnicht wollen. Ich unterstelle das aber Ihnen nicht.

    Zitat

    JEDER kann mal in eine finanzielle Notlage geraten warum auch immer.


    Hier muß ich Ihnen zustimmen.
    Tipp: Legen Sie immer für den folgenden Monat im voraus die Miete zur Seite. So oder so kommen Sie nicht drumrum.
    Allerdings haben Sie bei Schwierigkeiten mehr Spielraum zum handeln.

  • Und nur weil man Mietschulden hat, ist man kein schlechter Mensch und macht das sicher nicht mit Absicht. JEDER kann mal in eine finanzielle Notlage geraten warum auch immer.[/QUOTE]


    Ein Dach über dem Kopf ist doch für jeden Menschen das Wichtigste, und man sollte meinen jedem ist das auch bewußt. Für alles und
    jedes hat man Geld, nur für die Miete nicht. Der VM ist nun mal der erste, der das zu spüren bekommt. Es gibt Banken, Freunde etc.
    nein, die nimmt man nicht in Anspruch, die Miete einfach nicht begleichen ist viel einfacher. Früher war ein Mietpreller kein angese-
    hener Mensch, das hat sich leider geändert.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (7. Dezember 2014 um 11:23)

  • die fristgerechte ordentliche Kündigung ist übrigens weiterhin wirksam. Du kannst Du Zahlung nur die fristlose Kündigung heilen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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