Ich verstehe den Teil mit "Betrügen" nicht da musst du mich wohl aufklären
Ich werde mit Sicherheit NICHT unter Eid falsch aussagen das wäre auch ganz schön dämlich. Die Kündigung ist natürlich rechtens, wie ich auch zu Anfang gesagt habe. Jedoch würde es sicherlich auch jeder andere ausnutzen wenn der andere einen "Fehler" macht und es somit versuchen hinaus zu zögern um eine längere Frist zu haben, da ist nichts betrügerisches dran. Und nur weil man Mietschulden hat, ist man kein schlechter Mensch und macht das sicher nicht mit Absicht. JEDER kann mal in eine finanzielle Notlage geraten warum auch immer.
Beiträge von ChrisGans
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Ja das hat er. Nach §573 Abs 2 Nr.1 BGB
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Ja dies ist mir bewusst und dies werde ich auch. Nur geht es ja darum, falls aus irgend einem Grund so ein Fall in den nächsten 2 jahren wieder eintreten sollte, könnte die Kündigung mit begleichung der Schulden nicht mehr geheilt werden. Darum ist meine Frage, ob ich, wenn es darauf ankommt rechtlich behaupten kann, dass ich nie eine Kündigung erhalten habe, da der Vermieter ja in der Beweispflicht ist, wann mir die Kündigung zugestellt wurde.
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Hallo, ich habe folgendes Anliegen:
da ich mit 2 Monatsmieten im Verzug bin , habe ich von meinem Vermieter eine fristlose Kündigung erhalten. Natürlich ist dies rechtens und ich bin auch in der Lage die Mietrückstände innerhalb der gesetzlichen Schonfrist zu begleichen, sodass die Kündiung damit auch hinfällig wäre.
Meine Frage ist aber folgende: Der Vermieter wohnt direkt nebenan und hat mir den Brief nur in den Briefkasten geworfen, also kein Einschreiben. Stimmt es nun, dass ich rechtlich gesehen behaupten kann, dass ich nie eine Kündigung erhalten habe? Also einfach schnellstmöglich die Schulden begleichen und so tun, als hätte ich nie eine Kündigung erhalten? Der Vermieter kann es ja nicht nachweisen ob und wann mir die Kündigung zugestellt wurde.
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