Problem mit den Nebenkosten, Was davon muss ich selbst bezahlen?

  • Hallo zusammen,
    ich bin mit meiner Freundin und ihrem Kind in eine Wohnung gezogen die auf 5 zimmer aufgeteilt ist und ca 100qm hat.
    Die monatliche Kaltmiete beträgt 650,- Euro, dazu kommen 200,- Euro Nebenkosten und 50,- für einen Tiefgaragenstellplatz.
    Soweit so gut, allerdings habe ich erst vor 2 Tagen erfahren das ich mich selbst um die Versorgung von wasser, gas und Strom selbst kümmern muss, also auch abwasser und Kanalgebühren.
    Somit bin ich zu den Stadtwerken und habe mir Wasser/Abwasser inkl. Kanalgebühren; Gas für Heizung und Warmwasser und Strom zu insgesamt 140,- Euro angemeldet.
    Heute habe ich zusätzlich noch erfahren, das ich doch bitte bei der Stadt meine eigenen Mülltonnen kaufen soll und diese auch selbst anmelden und bezahlen soll/muss.
    eine nebenkostenabrechnung eines Vormieters habe ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, ich hoffe das ich diese heute abend nachgereicht bekomme.
    Nun meine Frage, für was soll ich 200,- Euro bezahlen?
    Straßenreinigung, Hausmeisterdienst, Grundsteuer und treppenhausstrom (Beleuchtung + Lift) werden ja wohl kaum sooo teuer sein. Hoffe auf Hilfe. Danke für Hilfe

  • Zitat

    dazu kommen 200,- Euro Nebenkosten

    Als Vorauszahlung oder als Pauschale?


    Nun meine Frage, für was soll ich 200,- Euro bezahlen?

    Keine Ahnung...
    Hast Du denn schon mal deinen Vermieter gefragt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat aus dem Mietvertrag:
    "die Betriebskosten mit Ausnahme der Hezi und Warmwasserkosten werden monatlich als pauschale entrichtet.
    die tatsächlich angefallenen Betriebskosten werden anteilig umgelegt. der Mieter ist verpflichtet, auf die Betriebskosten monatliche vorrauszahlung in höhe von 200,- euro zu entrichten."

    ja gefragt habe ich, aber ohne eine auflistung komm ich da natürlich nicht weiter.
    ich lasse mir die auflistung heute abend geben.
    müllbeseitigung und kaltwasser/abwasser sollten ja mit Sicherheit in den NK enthalten sein oder etwa nicht?
    Denn wenn ich das aalles ja selbst zahle, und zusätzlich 200,- euro NK zahle, dann kommt mir das etwas betrügerisch vor.

  • Zitat

    "die Betriebskosten mit Ausnahme der Hezi und Warmwasserkosten werden monatlich als pauschale entrichtet.
    die tatsächlich angefallenen Betriebskosten werden anteilig umgelegt. der Mieter ist verpflichtet, auf die Betriebskosten monatliche vorrauszahlung in höhe von 200,- euro zu entrichten."

    Was denn nun? Pauschale oder Vorauszahlungen? Beides geht nicht. Bitte mit dem Vermieter klären.

    Zitat

    müllbeseitigung und kaltwasser/abwasser sollten ja mit Sicherheit in den NK enthalten sein oder etwa nicht?

    Nur wenn dies vertraglich vereinbart ist.

    Zitat

    Denn wenn ich das aalles ja selbst zahle, und zusätzlich 200,- euro NK zahle, dann kommt mir das etwas betrügerisch vor.

    Deswegen die Frage, ob Pauschale oder nicht. Bei einer Vorauszahlung wäre das egal, weil die zuviel geleisteten Vorauszahlungen mit der Betriebskostenabrechnung an Dich zurück erstattet werden.
    Bei einer Pauschale sieht das dann anders aus. Das Geld wäre dann weg.

    Grundsätzlich gilt ein Betrag von monatlich 2,00-2,50 €/m² als Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten für angemessen, von daher halte ich den zusätzlichen Betrag von 200,00 EUR als zuviel.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,
    ich habe jetzt ein Foto von dem teil des Mietvertrages und dieses mal hochgeladen.
    Evtl hilft dir das um was es sich hier handelt, denn du scheinst wirklich sehr viel Ahnung von so etwas zu haben :)

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Hallo Leipziger82,
    ich habe jetzt ein Foto von dem teil des Mietvertrages und dieses mal hochgeladen.
    Evtl hilft dir das um was es sich hier handelt, denn du scheinst wirklich sehr viel Ahnung von so etwas zu haben :)

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    Man muss nicht viel Ahnung haben um zu erkennen, dass die Passagen der zwei Kreuzchen sich gegenseitig ausschliessen.

  • Man muss nicht viel Ahnung haben um zu erkennen, dass die Passagen der zwei Kreuzchen sich gegenseitig ausschliessen.

    okay, jetz wo du es sagst wirkt das eigl klar :D
    was genau soll ic jetz tun? mein vermieter hat mich bezüglich der Aufstellung der Nebenkosten auf morgen vertröstet.
    eigl brauche ich ja jetzt einen neuen Mietvertrag oder?

  • Man muss nicht viel Ahnung haben um zu erkennen, dass die Passagen der zwei Kreuzchen sich gegenseitig ausschliessen.

    Warum nimmst Du mir denn jetzt die Freude über das Kompliment? ;)

    Grundsätzlich hat der Vermieter wohl keine Ahnung, wie man einen Formularmietvertrag richtig ergänzt/ankreuzt.

    Das sollte geklärt werden. Sprich: Die Kosten, die Du selbst separat trägst, müssen weg aus dem Vertrag. Außerdem sollten die Vorauszahlungen als solche deklariert werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Warum nimmst Du mir denn jetzt die Freude über das Kompliment? ;)


    Ääääh, daran habe ich doch garnicht gedacht. Latürnich soll man doch gönnen können.:o

  • Was denn nun? Pauschale oder Vorauszahlungen? Beides geht nicht. Bitte mit dem Vermieter klären.


    Nur wenn dies vertraglich vereinbart ist.

    Ganz genau. Wenn nichts vereinbart ist, dann sind diese Kosten mit der Miete abgegolten (nach BGB). Nennt sich dann Teilinklusivmiete.

    Insofern hätte der TE hier ganz gute Karten. Im Mietvertrag steht nur, dass er Strom & Gas getrennt zahlen muss. Von Wasser, Abwasser und Mülltonnen steht da nichts, also muss der Mieter das auch nicht tragen (meiner Meinung nach).
    Dass die sich gegenseitig ausschliessenden Punkte beide angekreuzt sind, geht normalerweise auch zu Lasten des Vermieters, da ja nicht klar ist was gemeint sein soll und dann greift normalerweise auch wieder die gesetzliche Regelung (Betriebskosten in der Miete enthalten).

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