Kündigung aufgrund von Eigenbedarf

  • Hallo,
    Nachdem mir beim letzten mal schon so toll geholfen wurde, wende ich mich wieder an euch.
    Wie angedroht haben wir eine Kündigung wegen Eigenbedarfs erhalten. Die Frau des Vermieters drohte uns bereits das sie jetzt alle Moglichkeiten ausbooten würde um uns zu Kündigen. Da ihr Mann (unser Vermieter) an Krebs leidet, ging es auch relativ flott und für sie gut vonstatten.
    Kurzum; die Begründung für die Kündigung aufgrund von Eigenbedarfs ist, dass der Alte jetzt 7T/24S betreuung benötigt und diese der Enkel (welcher sowieso plant mit seiner Verlobten zusammen zu ziehen und eine Familie zu gründen) übernimmt, und daher hat der Alte ihm Angeboten, dass er in dieser Wohnung leben kann. Ich befürchte, dass ich da nichts gegen unternehmen kann?
    Problem ist, dass wir vom Alten immernoch eine Bestätigung benötigen, dass die Miete regelmäßig bei ihm eingegangen ist. Leider weigert er sich auch, nach mehrfacher müdlicher und schriftlicher aufforderung, diese Auszustellen. Wir benötigen diese Bestätigung jedoch, da viele Vermieter sie wünschen. Natürlich könnten wir es durch vorlage der Kontoauszüge beweisen, jedoch kommt es einfach nicht so gut und die Vermieter wünschen eben jene schriftliche Bestätigung.
    Zudem habe ich ein Problem, welches mir auch Bauchschmerzen bereitet: Uns wurde zum 28.02.15 gekündigt (angeblich wie abgesprochen, nur leider weiß ich davon nichts) und dieser Enkel zieht auf jedenfall zum 01.03.15 hier ein. Was ist nun aber, wenn wir bis dahin keine Wohnung gefunden haben? Tatsache ist, dass uns die deadline bis dahin gesetzt wurde und der Enkel eben zu diesem Datum seine Wohnung gekündigt hat. Sitze ich denn auf der Straße? Kann ich da im Notfall gegen vorgehen?

    Viele Grüße
    Honigsuppe


  • Problem ist, dass wir vom Alten immernoch eine Bestätigung benötigen, dass die Miete regelmäßig bei ihm eingegangen ist. Leider weigert er sich auch, nach mehrfacher müdlicher und schriftlicher aufforderung, diese Auszustellen.

    Der "Alte" muß Ihnen gar keine Bestätigung über gezahlte Miete geben. Wenn Sie dann nicht bitten, sondern sogar auffordern Ihnen diese zu erteilen, würde ich Ihnen als "Alter" ebenfalls eine solche verweigern.
    Als Bittsteller benimmt man sich nicht wie ein Rumpelstilzchen, sondern geht die Sache sehr devot an.

    Das ist mein Beitrag zum Umgang mit seinen Mitmenschen, von denen man etwas erwartet.

    Zitat

    Wir benötigen diese Bestätigung jedoch, da viele Vermieter sie wünschen. Natürlich könnten wir es durch vorlage der Kontoauszüge beweisen, jedoch kommt es einfach nicht so gut und die Vermieter wünschen eben jene schriftliche Bestätigung.

    Gebrannte Kinder scheuen das Feuer!

    Zitat

    Uns wurde zum 28.02.15 gekündigt (angeblich wie abgesprochen, nur leider weiß ich davon nichts) und dieser Enkel zieht auf jedenfall zum 01.03.15 hier ein. Was ist nun aber, wenn wir bis dahin keine Wohnung gefunden haben? Tatsache ist, dass uns die deadline bis dahin gesetzt wurde und der Enkel eben zu diesem Datum seine Wohnung gekündigt hat. Sitze ich denn auf der Straße? Kann ich da im Notfall gegen vorgehen?

    Sie können natürlich der Kündigung widersprechen. Da sollten Sie aber mit Hilfe eines Anwaltes tun.
    Wenn Sie bis dahin keine Wohnung gefunden haben müssten Sie weiter wohnen bleiben und eine Räumungsklage in Betracht ziehen.


  • Zudem habe ich ein Problem, welches mir auch Bauchschmerzen bereitet: Uns wurde zum 28.02.15 gekündigt (angeblich wie abgesprochen, nur leider weiß ich davon nichts) Honigsuppe

    ?? Wie, du weißt nichst von deiner Kündigung??

    Auch ich empfehle dir es damit zu versuchen, deinen Vermieter alias "der Alte" (unglaublich) zu bitten und nicht aufzufordern. Möglicherweise hilft es, wenn du ihm freundlich darauf hinweist, dass es auch für ihn gut ist, wenn du schnell eine Wohnung findest.

    Falls du es nicht schaffen solltest, kannst du dich auf eine Räumungsklage und Schadenersatzforderungen vorbereiten, wenn der Enkel mit seiner Familie ins Hotel muß, weil du nicht raus bist.

    Zu deinen Bauchschmerzen möchte ich noch erwähnen: Was denkst du, welche "Bauchschmerzen ein krebskranken Mann und dessen Familie haben, wenn sie mit einer Mieterin zu tun haben, die berechtigterweise wegen Eigenberarf gekündigt wurde und es vielleicht nicht schafft sich innerhalb von 3 Monaten eine neue Wohnung zu suchen.

    Gruss
    H H

    dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Einmal editiert, zuletzt von H Hamburg (29. November 2014 um 08:11)

  • Honigsuppe

    Ihr krebskranker Vermieter ist für Sie nur der " Alte". Einfach respektlos!! Kein weiterer Kommentar.

    Hallo,

    schließe mich dieser Meinung voll und ganz an.

    Es wiederspiegelt eben den Tenor unserer Gesellschaft wieder, im Grundsatz nur und ausschließlich tätig zu werden, wenn es seinem eigenen Vorteil gereicht und man sieht in allem einen persönlichen Angriff.

    Dass Andere auch Rechte haben und diese auch nutzen passt dabei überhaupt nicht ins Weltbild unserer Zombiegesellschaft.

    Verunglimpfungen von Seiten der Medien immer in Richtung des Vermieters schürt das ganze noch zusätzlich, sodass so mancher Mieter gleich mal pauschal seinen Vermieter mit Einzelnen über einen Kamm zieht.

    So geht das aber nicht, genau das ist eben der Grund warum in Deutschland 2/3 aller Gerichtsverfahren das Thema Mietrecht zum Inhalt hat.

    Gruß

    BHShuber

  • Hallo,
    Der Alte, die Alte oder auch die Alten ist da, wo ich herkomme eine übliche redewendung bei Personen Ü65. Wenn ich jemanden damit getroffen haben, tut es mir leid.
    Trotzdem Danke ich für die vereinzelten vernünftigen Antworten.
    Viele Grüße
    Honigsuppe

  • Auch mir ist der Begriff "Alte" nicht fremd und gebrauche ihn sicherlich auch hin und wieder.

    Es geht eigentlich nur darum, das man nicht zu jeder Zeit, nicht an jeden Ort und nicht zu jeden Menschen alles sagen kann!

  • Der Alte, die Alte oder auch die Alten ist da, wo ich herkomme eine übliche redewendung bei Personen Ü65.


    Es ist auch taktisch unklug, jemanden so (diskreditierend) zu bezeichnen. Denk' mal nach, vlt. kommste selbst auch die Erklärung...:confused:

  • Ich habe meinem Vermieter gegenüber auch nicht persönlich so genannt und ich werde es sicherlich auch künftig nicht tun.
    AbeR grade wenn ich etwas in einem Forum schreibe nenne ich meinen Vermieter gewiss nicht beim Namen! Und zudem musste ich schnell schreiben (Kleinkind musste nebenher noch betreut werden), sodass ich mir doch keine Gedanken darüber mache, ob ich in einem Forum(!!!) Die richtige redewendung nutze.
    Fakt ist, ich habe eine hilfreiche Antwort bekommen für den Fall der Fälle, und damit ist dieses Thema auch beendet für mich!
    Vielen dank dafür!

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