Beiträge von trümmer

    Hallo,


    Das ist sicher ein gutes Beispiel für alle klagefreudigen Mitbürger.
    Dein Vermieter wollte gar nichts zahlen und dein Vorschlag war 10.000 Euro zu kriegen.
    Jetzt kriegst du 5.000 und zahlst davon 3000 an den Anwalt und etwa 200 ans Gericht. Bleibt 1.800 Euro!
    Dein Vermieter zahlt auch 3000 an seinen Anwalt, 200 ans Gericht und 5000 an dich. Macht 8400 Euro (falls er einen Anwalt hatte)!

    Insgesamt sind also 8.400 Euro gezahlt worden. Da hat sich das Verfahren doch gelohnt - für die Anwälte.

    Gruss
    H H

    dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

    Das stimmt allerdings.
    Wenn ich mir vorstelle, ich hätte den Richter entscheiden lassen und verloren, dann säße ich nun mit einem fetten Schuldenberg da. Das einzige Pfand, das ich dann noch hätte, wäre es, nach meinem Auszug den Eigenbedarf zu überprüfen, denn der ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vorgeschoben.
    Nichtsdestotrotz, das ganze Verfahren hat sich kaum gelohnt. Ich hätte mich besser selber verteidigen sollen, denn diese Option stand offen, und das jetzige Ergebnis hätte ich ohne Anwalt vermutlich auch erreicht.

    Hallo,

    ich habe ein massives Problem, denn ich glaube, ich bin von meinem Anwalt getäuscht worden.

    Vor ca. einem Jahr bekam ich eine Eigenbedarfskündigung. Ich war damit nicht einverstanden und suchte einen Anwalt auf. Zu einem außergerichtlichen Vergleich kam es nicht, folglich wurde von meinem Vermieter das Gericht angerufen
    Vor Gericht erläuterte der Richter das Für und Wider der beiden Parteien und legte uns nahe, einen Vergleich einzugehen. Streitwert: 4350€ (eine Jahresmiete)
    Ich war nicht dreist und verlangte 10000€ und ein halbes Jahr Frist für den Umzug. Der Vergleich wurde von meinem Vermieter abgelehnt.

    Bevor es aber zu einem Urteilsspruch kam, bot mit der Vermieter 5000€ und eine Ersatzwohnung. Darauf ließ ich mich ein, weil ich nicht sicher sein konnte, den Prozeß tatsächlich zu gewinnen. Auch mein Anwalt ließ sich nicht auf eine sichere Prognose ein.

    In dem Schreiben vom Amtsgericht steht ein Satz, den ich nicht verstehe:
    Der Streitwert wird auf 4345€ festgesetzt. Der Vergleichswert übersteigt den Streitwert um 10000€.

    Das stimmt ja gar nicht. Jedenfalls beruft sich mein Anwalt auf diesen Satz und verlangt Anwaltskosten von über 3000€

    Laut zahlreicher Prozeßkostenrechner, auf die mich mein Anwalt auch immer hinwies, komme ich auf ca. 1500€. Grundlage der Anwaltsvergütung ist ja der Streitwert.

    Was übersehe ich?

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