Hallo,
ich habe ein massives Problem, denn ich glaube, ich bin von meinem Anwalt getäuscht worden.
Vor ca. einem Jahr bekam ich eine Eigenbedarfskündigung. Ich war damit nicht einverstanden und suchte einen Anwalt auf. Zu einem außergerichtlichen Vergleich kam es nicht, folglich wurde von meinem Vermieter das Gericht angerufen
Vor Gericht erläuterte der Richter das Für und Wider der beiden Parteien und legte uns nahe, einen Vergleich einzugehen. Streitwert: 4350€ (eine Jahresmiete)
Ich war nicht dreist und verlangte 10000€ und ein halbes Jahr Frist für den Umzug. Der Vergleich wurde von meinem Vermieter abgelehnt.
Bevor es aber zu einem Urteilsspruch kam, bot mit der Vermieter 5000€ und eine Ersatzwohnung. Darauf ließ ich mich ein, weil ich nicht sicher sein konnte, den Prozeß tatsächlich zu gewinnen. Auch mein Anwalt ließ sich nicht auf eine sichere Prognose ein.
In dem Schreiben vom Amtsgericht steht ein Satz, den ich nicht verstehe:
Der Streitwert wird auf 4345€ festgesetzt. Der Vergleichswert übersteigt den Streitwert um 10000€.
Das stimmt ja gar nicht. Jedenfalls beruft sich mein Anwalt auf diesen Satz und verlangt Anwaltskosten von über 3000€
Laut zahlreicher Prozeßkostenrechner, auf die mich mein Anwalt auch immer hinwies, komme ich auf ca. 1500€. Grundlage der Anwaltsvergütung ist ja der Streitwert.
Was übersehe ich?