Ich habe mal eine Frage bezüglich der Überlegungsfrist. Mein Vermieter hat sein Mieterhöhungsverlangen bisher nur unzureichend begründet. Die Überlegungsfrist endet mit Ende des Monats. Kann er nun bis dahin seine Begründung noch nachreichen bzw. korrigieren, oder beginnt die Überlegungsfrist dann von vorn? Wäre sehr hilfreich das zu wissen.
Neue Begründung, neue Überlegungsfrist?
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Chiquita -
20. Oktober 2016 um 15:17 -
Erledigt
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Ich habe mal eine Frage bezüglich der Überlegungsfrist. Mein Vermieter hat sein Mieterhöhungsverlangen bisher nur unzureichend begründet. Die Überlegungsfrist endet mit Ende des Monats. Kann er nun bis dahin seine Begründung noch nachreichen bzw. korrigieren, oder beginnt die Überlegungsfrist dann von vorn? Wäre sehr hilfreich das zu wissen.
Ebenfalls ohne Gruss:
Wenn das MEH wegen unzureichender Begründung rechtsunwirksam war, hat sich nichts geändert. Der VM müsste ein rechtswirksames MEH vorlegen, damit eine Überlegungsfrist (überhaupt erst) beginnen kann. -
Nach meinem Wissen geht Nachreichen einer zulässigen Begründung nicht bzw. wäre ein Mieterhöhungsverlangen erst mit zulässiger Begründung wirksam. Sofern die vorliegt, und das Mieterhöhungsverlangen auch sonst formell korrekt ist, beginnt erst dann die Überlegungsfrist.
Du warst doch nicht etwa so unklug den Vermieter darauf hinzuweisen das die Begründung unzureichend ist?
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Du warst doch nicht etwa so unklug den Vermieter darauf hinzuweisen das die Begründung unzureichend ist?
Doch, war ich. Musste es ja irgendwie begründen, dass ich seinem Verlangen nicht zustimme. Allerdings ist er auch nicht darauf eingegangen und hat bisher nichts daran geändert.
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Doch, war ich. Musste es ja irgendwie begründen, dass ich seinem Verlangen nicht zustimme.
Hättest Du nicht müssen.
Lass das Mieterhöhungsverlangen fachlich prüfen.
ZitatAllerdings ist er auch nicht darauf eingegangen und hat bisher nichts daran geändert.
Muß er auch nicht. Wenn er meint es wäre alles rechtlich korrekt kann er Dich auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen.
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Hättest Du nicht müssen.
Lass das Mieterhöhungsverlangen fachlich prüfen.
Muß er auch nicht. Wenn er meint es wäre alles rechtlich korrekt kann er Dich auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen.
Ja, allerdings wird er damit dann ja nicht durchkommen?
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Ja, allerdings wird er damit dann ja nicht durchkommen?
Kann man, ohne das Erhöhungsverlangen zu kennen, nicht sagen.
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Doch, war ich. Musste es ja irgendwie begründen, dass ich seinem Verlangen nicht zustimme. Allerdings ist er auch nicht darauf eingegangen und hat bisher nichts daran geändert.
Als Begründung (so war es mir auch schon mal in einem ähnlichen Fall (Kdg.) passiert) würde ich nur angeben, dass das MEH nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht. Nicht näher erläutern (Augen öffnen
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Kann man, ohne das Erhöhungsverlangen zu kennen, nicht sagen.
Sein Erhöhungsverlangen begründet er mit dem Wechsel meines Untermieters bzw. der allgemein gestiegenen Nebenkosten (ohne das weiter zu belegen)
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Chiquita,
ich halte es für wenig hilfreich, dass Du zum gleichern Thema einen neuen Thread aufmachst: https://forum.mietrecht.de/thread/11397-M…ntervermietung/ -
Chiquita,
ich halte es für wenig hilfreich, dass Du zum gleichern Thema einen neuen Thread aufmachst: https://forum.mietrecht.de/thread/11397-M…ntervermietung/Das sehe ich ein, tut mir leid

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