Hallo,
ich suche Orientierung.
Wenn mir ein Mieter seine möbilierte Zweit-Wohnung unentgeltlich und mit Zustimmung des Vermieters zur Nutzung überläßt - bin ich dann juristisch gesehen ein Untermieter, mit den entsprechenden Rechten und Pflichten?
Oder kann ich Untermieter nur sein, wenn ich eine Gegenleistung z.B. in Form von Geld für die Überlassung erbringe?
Danke für fundierte, eventuell auf Rechtsprechung verweisende Antworten,
sebastian